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Entschließung des Rates vom 10. November 2003 über den Beruf und die Laufbahn der Forscher im Europäischen Forschungsraum (EFR)

CELEX
32003G1125(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2003-11-10
In force since
2003-11-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 10. November 2003 über den Beruf und die Laufbahn der Forscher im Europäischen Forschungsraum (EFR) Amtsblatt Nr. C 282 vom 25/11/2003 S. 0001 - 0002 Entschließung des Rates vom 10. November 2003 über den Beruf und die Laufbahn der Forscher im Europäischen Forschungsraum (EFR) (2003/C 282/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION VERWEIST AUF 1. die Entschließungen des Rates vom 15. Juni 2000 und 16. November 2000(1) zum Europäischen Forschungsraum (EFR), in denen unter anderem hervorgehoben wird, wie wichtig die Entwicklung von Humanressourcen als Schlüssel zu Spitzenleistungen in der europäischen Forschung ist, und dass es erforderlich ist, den Karrieremöglichkeiten von Forschern eine europäische Dimension zu geben;

2. die Mitteilung der Kommission über "Eine Mobilitätsstrategie für den EFR" und die darauf folgende Entschließung des Rates über die "Verstärkung der Mobilitätsstrategie im Europäischen Forschungsraum (EFR)"(2), in der Bemühungen zur Schaffung eines günstigeren Umfeldes für Forscher unterstützt werden, sowie die Mitteilung der Kommission über "Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens"; 3. die Mitteilungen der Kommission zu den Themen "Mehr Forschung für Europa - hin zu 3 % des BIP" und "In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa", in denen betont wird, dass bis 2010 mehr Forscher gebraucht werden, sowie die darauf folgende Entschließung des Rates vom 22.

September 2003 über "Investitionen in die Forschung zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit Europas"(3), in der hervorgehoben wird, dass eine verstärkte Investition in Humanressourcen, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Forscherausbildung, und die Förderung von Karrieremöglichkeiten Schlüsselfaktoren zum Erreichen der 3-%-Zielmarke für die Forschungsinvestitionen darstellen; 4. das Sechste Rahmenprogramm (2002-2006)(4), in dessen Rahmen insbesondere unter dem Kapitel "Humanressourcen und Mobilität" angesichts der spezifisch internationalen Dimension, der Forschung die Entwicklung einer Fülle von dynamischen Humanressourcen von Weltrang im europäischen Forschungssystem unterstützt wird;

5. die Entschließung des Rates zu Wissenschaft und Gesellschaft und zu Frauen in der Wissenschaft(5), wobei die Wichtigkeit des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sowie der Geschlechterperspektive für die vollständige Ausschöpfung des F& E-Potenzials im EFR hervorzuheben ist; 6. die Beratungen im Rahmen des Bologna-Prozesses und die Entwicklung eines europäischen Hochschulbereichs, insbesondere die Schlussfolgerungen der im Rahmen des Bologna-Prozesses im September 2003 abgehaltenen Berliner Konferenz, bei der auf die Bedeutung der Forschung als Bestandteil der Hochschulbildung in ganz Europa hingewiesen wurde;

7. die auf verschiedenen Tagungen des Europäischen Rates in jüngster Vergangenheit angenommenen Schlussfolgerungen, in denen die Schaffung und der Ausbau des EFR gebilligt, die Bedeutung von F& E-Investitionen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und für ein stärkeres Wirtschaftswachstum hervorgehoben und betont wird, wie wichtig in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Humanressourcen im F& E-Bereich ist; 8. BEKRÄFTIGT, dass der Forschung und den Forschern bei der Stimulierung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa eine Schlüsselrolle zukommt; 9. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission "Forscher im EFR: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten", in der die verschiedenen Faktoren, die die Berufswege im F& E-Sektor bestimmen und prägen, analysiert werden und in der Forscher beschrieben werden als "Spezialisten für die konzeptionelle Gestaltung bzw.

Schaffung von neuem Wissen sowie von neuen Produkten, Verfahren, Methoden und Systemen und für das Management diesbezüglicher Projekte"; 10. STELLT FEST, dass die Forscherlaufbahn in Europa von einer Reihe von Faktoren beeinflusst wird, wobei die Vielfalt der verschiedenen Ansätze in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist; dazu gehören unter anderem Ausbildung, Mobilität, Einstellungsverfahren, Laufbahnentwicklung und -evaluierung sowie das Beschäftigungsverhältnis und das Gehalt je nach Sektor, in dem die Forscher tätig sind, oder auch das rechtliche, administrative, infrastrukturelle und kulturelle Arbeitsumfeld sowie die Höhe der Aufwendungen für F& E;

STELLT FEST, dass es in diesen Bereichen Verbesserungen bedarf, damit - unter besonderer Berücksichtigung einer erweiterten Europäischen Union - zur Herausbildung eines echten europäischen Arbeitsmarktes für Forscher beigetragen werden kann; 11. BEGRÜSST DAHER den Ansatz der Kommission, bei dem die Schwierigkeiten, die mit der Ausbildung, der Mobilität und der Karriereentwicklung im Forschungsbereich einhergehen, durch eine freiwillige Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten, sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Sektor, überwunden werden sollen. Die Maßnahmen der Kommission könnten andere, ebenfalls international orientierte Initiativen in diesem Bereich unter Berücksichtigung der Erfahrung relevanter Drittländer ergänzen.

Der Rat begrüßt insbesondere das Vorhaben der Kommission, - auf die Erstellung einer "Charta der Europäischen Forscher" zur weiteren Verbesserung des Rahmens für das Management von F& E-Laufbahnen und eines "Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern" hinzuarbeiten, und zwar unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Sektoren und auf der Grundlage vorbildlicher Praktiken, - ein Europäisches Jahr der Forscher zu veranstalten, um die Anerkennung des Forscherberufs und der F& E-Laufbahnen durch die Öffentlichkeit zu stärken, - verschiedene Fragen im Hinblick auf den Karriereverlauf sowie die Thematik der Ausbildung im Forschungsbereich zu analysieren, wozu auch die Erhebung von Daten und das Erstellen von Bedarfsanalysen gehören, die auch in Maßnahmen zur Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode münden könnten, - ihre Bemühungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Mobilitätsportals für Forscher sowie des Europäischen Netzes von Mobilitätszentren zu verstärken;

12. FORDERT die Mitgliedstaaten, die beitretenden Staaten und die Kommission AUF, in Zusammenarbeit mit den Beteiligten aus dem öffentlichen wie auch dem privaten Sektor, insbesondere durch Rückgriff auf die offene Koordinierungsmethode gemäß dem im Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) erzielten Einvernehmen, auf freiwilliger Basis in folgenden Bereichen tätig zu werden: - Festlegung von Kriterien für die Dokumentation und Anerkennung der verschiedenen beruflichen Leistungen, die die Forscher im Verlauf ihrer Karriere erbringen, wobei die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses zu berücksichtigen sind, - Austausch vorbildlicher Praktiken - gegebenenfalls auf internationaler Ebene - im Hinblick auf die Evaluierung und Bewertung von F& E-Laufbahnen, - Förderung des sozialen Dialogs sowie des Dialogs zwischen Forschern, Interessenträgern und der Gesellschaft im allgemeinen, wozu auch die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der Wissenschaften und die Förderung des Interesses junger Menschen an der Forschung und an einem Beruf in der Forschung gehört, - allgemeine Arbeitsbedingungen für Doktoranden, darunter Aspekte wie z.

B. Elternurlaub, und Ergreifung der notwendigen Maßnahmen, um unter Berücksichtigung der Gegenseitigkeit auf europäischer Ebene die Übertragbarkeit von nationalen Darlehen und Zuschüssen im Rahmen der verstärkten Mobilität für Forscher zu ermöglichen, - Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Forschung im Rahmen dieser Initiativen, - Fortsetzung der Bemühungen zur Beseitigung anderer Hindernisse für eine Forscherlaufbahn und für die Mobilität, insbesondere auch für die sektorenüberschreitende Mobilität und die Mobilität zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie innerhalb dieser Sektoren und die Mobilität zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten, und zwar unter Berücksichtigung einer erweiterten Europäischen Union;

13. FORDERT die Kommission AUF, regelmäßig über die Fortschritte bei der Verbesserung der Beschäftigungs- und Karriereaussichten von Forschern in Europa Bericht zu erstatten. (1) ABl. C 205 vom 19.7.2000, S. 1. ABl. C 374 vom 28.12.2000, S. 1. (2) ABl. C 367 vom 21.12.2001, S. 1. (3) ABl. C 250 vom 18.10.2003. (4) ABl. L 232 vom 29.8.2002 und ABl. L 294 vom 29.10.2002. (5) ABl. C 199 vom 14.7.2001, S. 1.

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