Entschließung des Rates vom 25. November 2003 zum Thema "Gestaltung der Schule als offenes Lernumfeld, um Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen vorzubeugen und entgegenzuwirken und die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern" Amtsblatt Nr. C 295 vom 05/12/2003 S. 0003 - 0004 Entschließung des Rates vom 25. November 2003 zum Thema "Gestaltung der Schule als offenes Lernumfeld, um Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen vorzubeugen und entgegenzuwirken und die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern" (2003/C 295/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS 1. auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 die strategische Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Verwirklichung einer wettbewerbsfähigeren und dynamischeren wissensbasierten Wirtschaft und für die Förderung der Integration, der Beschäftigung, des sozialen Zusammenhalts sowie der persönlichen und beruflichen Entfaltung anerkannt und die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines wirksamen Lernens für alle gelenkt wurde, das dadurch zu erreichen ist, dass Lehrmethoden und -formen gefunden werden, die das Lernen immer attraktiver machen;
2. in der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom Juni 2001 "Förderung der Eigeninitiative, des Unternehmergeists und der Kreativität junger Menschen: Von der Ausgrenzung zur Lebenstüchtigkeit" die Stärkung des Initiativgeists und der Kreativität junger Menschen als Mittel zur Vorbeugung und als Gegengewicht zur sozialen Ausgrenzung sowie als Strategie zur Entwicklung der persönlichen und beruflichen Eigenständigkeit junger Menschen anerkannt wird; 3. im Weißbuch der Kommission vom November 2001 "Neuer Schwung für die Jugend Europas" die strategische Vorrangigkeit der Jugendpolitik und deren Bedeutung als Querschnittsaspekt für andere Politikbereiche anerkannt sowie die Bedeutung des Engagements der Europäischen Union für die Förderung des aktiven Bürgersinns der Jugendlichen und für eine qualitativ hochwertige allgemeine und berufliche Bildung - mittels Aufwertung u. a. des nicht formalen Lernens, der Freiwilligentätigkeit, der Entwicklung von Eigenständigkeit und Eigeninitiative der Jugendlichen - bekräftigt wird;
4. zur Förderung dieser Ziele in der Mitteilung der Kommission vom November 2001 "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" und in der Entschließung des Rates vom Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen die Bedeutung der Rolle der Europäischen Union bei der Unterstützung und Ermutigung zur Verwirklichung des lebenslangen Lernens unterstrichen wird, damit sich eine Kultur des Lernens entwickelt, die Lernen als Synthese des formalen, des nicht formalen und des informellen Erwerbs von Kenntnissen begreift; 5. der Beitrag der Schule im Bereich der Verknüpfung von formalem, nicht formalem und informellem Lernen ein Element dafür darstellt, dass das strategische Ziel 2 des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung(1) entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates von Barcelona (15./16.
März 2002) umgesetzt werden kann, wobei dieses Ziel folgende Teilziele umfasst: ein offenes Lernumfeld (2.1); Lernen muss attraktiver werden (2.2); Förderung von aktivem Bürgersinn, Chancengleichheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt (2.3); 6. der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 5./6. März 2003 einige Bezugswerte für die europäische Leistung bei der Durchführung des "Detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" festgelegt und betont hat, dass bis zum Jahre 2010 erreicht werden muss, dass der durchschnittliche Prozentsatz von vorzeitigen Schulabgängern nicht mehr als 10 % beträgt, wobei die Ausgangssituation in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist;
7. die europäischen Bildungsminister auf ihrer Konferenz am 27./28. Juni 2003 in Nikosia die maßgebliche Rolle der Schule bei der Vorbereitung der Jugendlichen auf die Entwicklung eines aktiven Bürgersinns auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene verdeutlicht haben - HEBEN FOLGENDES HERVOR: 1. Die oben beschriebenen Ansätze betonen die entscheidende Rolle der Jugendlichen beim Aufbau eines Europas des Wissens und bilden den Rahmen für die Bezugsstrategien zur Förderung der sozialen Integration und damit der Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen durch Beseitigung der wichtigsten Integrationshindernisse, wie vorzeitiger Schulabbruch und andere Erscheinungsformen von Missbehagen bei Jugendlichen.
2. Diversifizierung und Flexibilität der Bildungs- und Ausbildungswege sind wichtige Faktoren für die Befriedigung individueller Bedürfnisse und die Förderung individueller Begabungen. 3. In diesem Zusammenhang kommt sowohl den Einrichtungen des formalen Lernens als auch den Instanzen des nicht formalen und des informellen Lernens, wie den Jugendzentren und dem Vereinswesen einschließlich der Freiwilligentätigkeit als Mittel zum Erwerb sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten, besondere Bedeutung zu. Letztere stärkt nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern trägt durch die auf Zusammenarbeit ausgerichteten Lernmethoden auch dazu bei, dass die Jugendlichen Gemeinschaftssinn entwickeln, und fördert somit den aktiven und bewussten Bürgersinn.
4. [...] In Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten soll die Methode der offenen Koordinierung eingesetzt werden, um die gemeinsamen Ziele der Union unter uneingeschränkter Wahrung der besonderen einzelstaatlichen Zuständigkeiten zu erreichen; STELLEN FOLGENDES FEST: 1. Es ist vorrangige Aufgabe der Schule, durch ihre Bildungsarbeit darauf hinzuwirken, dass jeder Jugendliche einen Ausbildungserfolg erreichen kann, indem er in seinen Bestrebungen unterstützt wird und seine Fähigkeiten zur Geltung gebracht werden. 2. Eine wichtige Funktion der Schule besteht darin, dass sie dazu beitragen kann, dass die Jugendlichen die in verschiedenen Bereichen erworbenen Kenntnisse zur Entfaltung bringen, damit sie ihren Weg im Leben finden, ihr Potenzial erkennen und eigenständige, positive Lebensentscheidungen treffen können.
3. Eine enge Beteiligung der Jugendlichen auf den verschiedenen Ebenen der Schülermitverantwortung ist von großer Bedeutung. 4. Es ist erforderlich, die Familien zu sensibilisieren und ihre Beteiligung am schulischen Leben und an den schulischen Aktivitäten zu fördern. 5. Es müssen Querschnittsmaßnahmen festgelegt werden, die ein Zusammenspiel zwischen den Systemen der allgemeinen und der beruflichen Bildung einerseits und den Familien und den vor Ort vorhandenen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und sonstigen Lerninstanzen andererseits ermöglichen, so dass Jugendliche sich in einem nicht formalen Kontext und durch gemeinsam erworbene Erfahrungen beispielsweise im Rahmen der Freiwilligentätigkeit für sie besonders nützliche Werte, Fähigkeiten und Kenntnisse aneignen können.
6. Ferner empfiehlt es sich, in Einklang mit den Zielen 3.1 und 3.2 des Programms zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele die Zusammenarbeit und mögliche Synergien zwischen Schule und Arbeitswelt zu unterstützen, um bei den Jugendlichen Unternehmergeist und Eigeninitiative zu fördern, die für den Aufbau der wissensbasierten Gesellschaft erforderlich sind. 7. Es ist angebracht, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsinstrumenten einschließlich der Programme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend, des Europäischen Sozialfonds und der Leitlinien für die soziale Integration zu verstärken und dafür zu sorgen, dass sie sich im Sinne einer höheren Effizienz gegenseitig besser ergänzen;
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEIT Maßnahmen zu fördern, die geeignet sind, die Schule als ein offenes Lernumfeld zu gestalten, in dem auf die Anliegen, die von Seiten der Jugendlichen selbst wie auch in anderen Bereichen, die zur persönlichen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen beitragen, formuliert werden, in entsprechender Weise eingegangen werden kann; dazu gehört - gemeinsame Vorhaben und Synergien zwischen Schulen und anderen lokalen Partnern, wie Einrichtungen für Freiwilligentätigkeit, Elternverbänden, Unternehmen, lokalen Stellen und anderen Ausbildungseinrichtungen, zu fördern und zu unterstützen; diese Vorhaben können gegebenenfalls auch in Zentren abgewickelt werden, in denen die Jugendlichen zusammentreffen und arbeiten können, um den Dialog zwischen den Generationen zu begünstigen und den Jugendlichen eine geeignete Hilfestellung für die gezielte Erprobung ihrer Begabungen und Neigungen und für ihre persönliche und soziale Entfaltung zu geben; - Projekte und Initiativen von Schulen zu fördern und zu unterstützen, die darauf abzielen, durch Erweiterung der Kenntnis bewährter Methoden der Freiwilligentätigkeit und Förderung des Austauschs dieser Methoden in und mit den Schulen die Jugendlichen zu sensibilisieren und bei ihnen eine Kultur des sozialen Engagements aufzubauen; - die Ausbildung von Erziehern, Lehrern, Ausbildern, Tutoren, Beratern und Schulleitern in Bezug auf didaktische Methoden, Organisationsformen, Wissen, Methodik und operative Instrumente zu fördern, um die wechselseitige Ergänzung von formalem und nicht formalem Lernen als eine Strategie zu begünstigen, mit der Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen vorgebeugt und entgegengewirkt werden kann; - die Beteiligung der Familie am schulischen Leben und an den schulischen Aktivitäten aufzuwerten, um Formen des Missbehagens, die im schulischen und außerschulischen Bereich entstehen, vorzubeugen und ihnen entgegenzuwirken; - den Austausch bewährter Partnerschaftsverfahren zu fördern, einschließlich Maßnahmen der positiven Diskriminierung und vom Europäischen Sozialfonds finanzierter Initiativen, die von Schulen, Jugendvereinen und Einrichtungen der Freiwilligentätigkeit zur Verstärkung der Interaktion zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen und zur Verhütung von Schulabbruch bereits erprobt worden sind; - dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaftsprogramme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend sich insbesondere mit Hilfe gemeinsamer Maßnahmen wirksamer ergänzen und vervollständigen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Prioritäten des Prozesses der Verwirklichung der Bildungsziele verstärkt darauf zu richten, dass das informelle Lernen gefördert und dem Schulabbruch entgegengewirkt wird; - darauf hinzuwirken, dass die neuen Gemeinschaftsprogramme Maßnahmen enthalten, die die Ziele dieser Entschließung verfolgen.
(1) ABl. C 58 vom 5.3.2002.