Empfehlung des Rates vom 26. Juni 2003 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (Zeitraum 2003-2005) Amtsblatt Nr. L 195 vom 01/08/2003 S. 0001 - 0054 Empfehlung des Rates vom 26. Juni 2003 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (Zeitraum 2003-2005) (2003/555/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 99 Absatz 2, auf Empfehlung der Kommission, in Anbetracht der Beratungsergebnisse des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003, in der Erwägung, dass das Europäische Parlament eine Entschließung zur Empfehlungder Kommission verabschiedet hat - EMPFIEHLT:
INHALTSVERZEICHNIS >PLATZ FÜR EINE TABELLE> I. ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN 1. ERREICHUNG DES STRATEGISCHEN ZIELS VON LISSABON - DER BEITRAG DER WIRTSCHAFTSPOLITIK Die EU befindet sich an einem kritischen Punkt in ihrer Geschichte. Nach der erfolgreichen Einführung der Euro-Banknoten und -münzen steht die EU nun kurz vor einer historischen Erweiterung, die sie auf 25 Mitgliedstaaten anwachsen lassen und eine Wirtschaftseinheit mit einer Bevölkerung von über 450 Millionen Menschen schaffen wird. Gleichzeitig ist die Weltwirtschaft mit verschiedenen Unwägbarkeiten konfrontiert, die die Konjunkturaussichten mit Sicherheit kurzfristig, vielleicht aber auch mittelfristig beeinflussen.
Die EU setzte sich in Lissabon ein neues strategisches Ziel für dieses Jahrzehnt, nämlich "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen machen umso mehr eine schnelle Umsetzung der Lissabonner Strategie erforderlich. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie hängt von der gleichzeitigen Durchführung kohärenter politischer Maßnahmen in weiten Bereichen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik ab.
Diese Grundzüge der Wirtschaftspolitik berücksichtigen zwar kurzfristige Erfordernisse, legen jedoch den Schwerpunkt auf den Beitrag, den die Wirtschaftspolitik in den kommenden drei Jahren in Bezug auf die Lissabonner Agenda leisten kann. Den Vereinbarungen zur Straffung der Politikkoordinierung und den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Brüssel entsprechend, legen die Grundzüge den Schwerpunkt auf die Kernfragen und die Prioritäten in der Wirtschaftspolitik für die nächsten drei Jahre. Die Grundzüge stehen im Zentrum der Bemühungen um Politikkoordinierung, die das System der wirtschaftspolitischen Führung in der EU und ihren Mitgliedstaaten kennzeichnet.
In den Grundzügen bringt die EU zum Ausdruck, dass höhere und tragfähige Wachstumsraten von entscheidender Bedeutung sind und sie fest entschlossen ist, die zu deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Um den wirtschaftlichen Wohlstand nachhaltig zu steigern, bedarf es gesunder makroökonomischer Bedingungen und einer soliden makroökonomischen Politik. Ein stärkerer Unternehmensgeist und verstärkte Investitionen in Wissen und Innovation sowie die Reform der Beschäftigungssysteme sind von zentraler Bedeutung für Produktivitätssteigerungen und neue Wachstumschancen. Besser funktionierende und wettbewerbsfähigere Arbeits-, Produkt- und Kapitalmärkte sind unverzichtbar, um eine flexiblere Wirtschaft zu erreichen und das Wachstumspotenzial zu erhöhen.
Auch die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Tragfähigkeitsaspekte müssen gebührend berücksichtigt werden, um zu gewährleisten, dass die Bemühungen längerfristig die erwarteten Ergebnisse zeitigen. Neben diesen Grundzügen der Wirtschaftspolitik (Grundzügen) sollten die Mitgliedstaaten die beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen in vollem Umfang umsetzen. Letztere müssen laut Vertrag (Artikel 128 Absatz 2) mit den Grundzügen in Einklang stehen. Die allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien in Teil I richten sich an alle Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft.
Teil I umfasst auch einen Abschnitt über das Eurogebiet, der auf die für dieses Gebiet spezifischen Herausforderungen eingeht. In diesem strategischen Gesamtrahmen kann es bei wichtigen wirtschaftspolitischen Herausforderungen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben, die auf Unterschieden in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, ihren Aussichten, Strukturen und Institutionen beruhen. Entsprechend enthält Teil II länderspezifische wirtschaftspolitische Leitlinien. Die neuen Mitgliedstaaten sind gehalten, ihre Wirtschaftspolitik gemäß diesen Grundzügen auszurichten; die Aktualisierung 2004 dieser Grundzüge wird jedoch Gelegenheit bieten, sich intensiver mit der Situation neuer Mitgliedstaaten und ihren besonderen politischen Anforderungen auseinander zu setzen.
2. STÄRKUNG DER WIRTSCHAFT DER EU Das Wirtschaftswachstum erwies sich als erheblich schwächer als erwartet. Das BIP-Wachstum blieb im Jahr 2002 verhalten und die Kurzfrist-Indikatoren deuten darauf hin, dass dies im Jahr 2003 auch so bleiben wird. Die jüngsten geopolitischen Spannungen und eine nachlassende Exportnachfrage spielen dabei eine Rolle, außerdem geht das schwache Wachstum auf eine unzureichende Schockresistenz zurück. Das schwindende Vertrauen bei Unternehmern und Verbrauchern spiegelt diese Unsicherheiten wider. Der Rückgang der Ölpreise, das Nachlassen der geopolitischen Spannungen im Anschluss an das Ende des Irak-Konflikts, die Erholung der Finanzmärkte und die Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Bedingungen stärken indessen die Grundlage für eine Erholung des Wachstums in der zweitenJahreshälfte 2003.
Das Tempo der Erholung dürfte jedoch durch die weiter steigende Arbeitslosigkeit und durch die noch geschwächten Bilanzen von Unternehmen aus dem Finanz- wie aus anderen Sektoren beeinflusst werden. Das Beschäftigungswachstum erwies sich bis weit in das Jahr 2002 hinein als widerstandsfähig; da die Lage auf dem Arbeitsmarkt die wirtschaftliche Entwicklung aber verzögert widerspiegelt, ist im Jahr 2003 mit einer gewissen Verschlechterung der Beschäftigungsaussichten zu rechnen. Darüber hinaus erfolgte die Anpassung der Löhne an das niedrige Produktivitätswachstum nur langsam. Die Inflationsrate pendelte jüngst knapp über 2 %.
Die Kerninflation hat sich seit der zweiten Hälfte von 2002 beruhigt, allerdings nur sehr allmählich. Dies deutet darauf hin, dass Verkrustungen immer noch einer raschen Anpassung im Wege stehen. Ein langsamerer Anstieg der Lohnstückkosten dürfte zu einer Abschwächung der künftigen Inflation auf Raten von unter 2 % führen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Wirtschaftspolitik Vertrauen einflößt und so dazu beiträgt, die Voraussetzungen sowohl für eine kräftigere Binnennachfrage und Schaffung von Arbeitsplätzen in der kurzen Frist wie für eine mittelfristige Erweiterung des Wachstumspotenzials zu schaffen.
Um die Durchführung und Überwachung wirtschaftspolitischer Maßnahmen wirksam unterstützen zu können, sind makroökonomische Statistiken sowie analytische Instrumente von höchster Qualität erforderlich. 2.1. Wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik Die makroökonomische Politik spielt bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung und bei der Wahrung der Preisstabilität eine Schlüsselrolle. Sie sollte dafür sorgen, dass ein gut ausgewogenes Wirtschaftswachstum unterstützt und das gegenwärtige Wachstumspotenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Außerdem sollte sie zur Schaffung von Rahmenbedingungen beitragen, die ein angemessenes Spar- und Investitionsaufkommen sicherstellen.
Bei ihren Zukunftsplanungen müssen Unternehmen und Einzelpersonen darauf vertrauen können, dass die Preisstabilität und gesunde öffentliche Finanzen gewahrt bleiben. Die Aufrechterhaltung gesunder makroökonomischer Bedingungen hängt von der Politik der Zentralbanken und Regierungen sowie von den Lohnentwicklungen ab. Gemäß ihrem Mandat sorgen die Währungsbehörden weiterhin für Preisstabilität. Im Einklang mit dem Vertrag und unbeschadet des Ziels der Preisstabilität sollte das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unterstützen. Die Finanzpolitik sollte fortgeführt werden als Bestandteil einer mittelfristig orientierten umfassenden und wachstumsfreundlichen Strategie.
Die Mitgliedstaaten sollten mittels ihrer Haushaltspolitik dazu beitragen, dass sich die gesamtwirtschaftliche Produktion in der Nähe eines höheren und tragfähigen Trends stabilisiert, indem sie die automatischen Stabilisatoren über den Konjunkturzyklus hinweg in vollem Umfang symmetrisch wirken lassen, übermäßige Defizite vermeiden und für eine strukturelle Konsolidierung sorgen, um konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse zu erreichen. In dieser Hinsicht sollte gemäß dem Bericht des Rates vom 7. März 2003, der auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates angenommen wurde, die Abstimmung in haushaltspolitischen Fragen verbessert werden.
Bei der Beurteilung, ob dem Erfordernis eines nahezu ausgeglichenen oder leicht überschüssigen Haushalts entsprochen wird, muss länderspezifischen Umständen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, und zwar insbesondere, i) um sicherzustellen, dass jederzeit eine ausreichende Sicherheitsmarge verbleibt, einschließlich eines Spielraums, der das ungehinderte Wirken der automatischen Stabilisatoren ermöglicht, ohne dass der Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wird, ii) um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und iii) um die Kohärenz zwischen der Entwicklung und Qualität der öffentlichen Finanzen gemäß den Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogrammen und dem Erfordernis eines nahezu ausgeglichenen oder leicht überschüssigen Haushalts sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere 1. über den Konjunkturzyklus hinweg einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss erreichen oder aufrechterhalten; Länder, die Defizite aufweisen, welche über einen nahezu ausgeglichenen oder leicht überschüssigen Haushalt gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt hinausgehen, müssen ihre konjunkturbereinigte Position verbessern; Länder, die übermäßige Defizite aufweisen, sollten diese im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt korrigieren;
2. - sofern dieses Ziel erreicht ist - eine prozyklische Politik vermeiden, die verhindert, dass die automatischen Stabilisatoren über den Konjunkturzyklus hinweg symmetrisch wirksam werden; dies ist besonders wichtig, wenn die Wachstumsbedingungen wieder günstiger werden. Die Lohnentwicklung sollte zu stabilen makroökonomischen Bedingungen und einem beschäftigungsfreundlichen Policy-Mix beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten die geeigneten Rahmenbedingungen für die Lohnverhandlungen der Sozialpartner fördern. Dementsprechend ist es wichtig 3. sicherzustellen, dass die Nominallohnerhöhungen mit Preisstabilität und Produktivitätsgewinnen vereinbar sind.
Insbesondere sollten sich die Arbeitskosten bei einer möglichen zyklischen Erholung der Produktivität oder einem zeitweiligen Inflationsanstieg weiter maßvoll entwickeln; dies würde den Unternehmen eine Steigerung der Arbeitsplätze schaffenden Investitionen ermöglichen. Des Weiteren sollte im Rahmen einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik der makroökonomische Dialog gefördert werden. 2.2. Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas Strukturreformen sind essenziell, um das Wachstumspotenzial der EU zu erhöhen. Um maximale Synergieeffekte zu erzielen, sollten sie umfassend und koordiniert umgesetzt werden.
Durch Erhöhung der wirtschaftlichen Flexibilität tragen Strukturreformen zur makroökonomischen Stabilität und zur Schockresistenz bei. Außerdem können Strukturreformen in verschiedenen Bereichen, insbesondere wenn sie gemeinsam umgesetzt werden, auch kurzfristig durch das Ausnutzen von Synergieeffekten wesentliche Vorteile bringen und die Anpassungskosten senken. So wird beispielsweise ein durch die Arbeitsmarktreform entstandenes zusätzliches Arbeitskräfteangebot rascher aufgenommen werden, wenn durch Produkt- und Kapitalmarktreformen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet werden. Andererseits können diese neuen Geschäftsmöglichkeiten nur dann genutzt werden, wenn angemessen ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind. i) In Richtung Vollbeschäftigung: mehr und bessere Arbeitsplätze In der EU werden die Humanressourcen noch längst nicht genügend genutzt.
Die vergleichsweise niedrige Erwerbstätigenrate in der EU und das geringe Wachstum der Arbeitsproduktivität (Letzteres ist Gegenstand von Abschnitt 2.2 Ziffer ii)) belegen dies. Dass das Pro-Kopf-BIP deutlich unter dem US-Niveau liegt, erklärt sich vor allem daraus, dass weniger Personen - in Bezug auf die Gesamtpersonenzahl im erwerbsfähigen Alter - eine Beschäftigung haben und diese tendenziell weniger Stunden arbeiten. Reformen des Arbeitsmarktes, durch die das Arbeitskräfteangebot erhöht wird und die ein flexibleres Reagieren des Arbeitsmarktes auf sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen ermöglichen, sind somit für die Wirtschaft der Europäischen Union von großer Bedeutung.
Durch solche Reformen muss erreicht werden, dass Arbeit sich lohnt. Durch relativ großzügige bzw. liberale Sozialleistungssysteme oder durch Vorruhestandsanreize wurden tatsächlich viele Menschen ermutigt, den Arbeitsmarkt zu verlassen oder erwerbslos zu bleiben. Suchen sie eine Arbeit, so werden sie oftmals mit hohen effektiven Grenzsteuersätzen konfrontiert und müssen mit der Streichung von Leistungen rechnen. Darüber hinaus ist es insbesondere für Frauen aufgrund fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen schwieriger, eine Arbeit aufzunehmen. Manche, insbesondere die Geringqualifizierten oder Menschen in ärmeren Regionen, werden aus dem Markt gedrängt, was auf die Notwendigkeit verweist, sowohl die Qualität der Bildung und Ausbildung zu verbessern (wie in Ziffer ii) diskutiert) als auch sicherzustellen, dass die Löhne der Produktivität besser Rechnung tragen.
Übermäßig restriktive Arbeitsmarktvorschriften nützen zwar Personen, die bereits auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, jedoch auf Kosten derer, die am Rande des Arbeitsmarktes stehen, da es für Unternehmen zu teuer wird, neue Arbeitskräfte einzustellen, und diese somit wesentlich stärker von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Dagegen würden die Lockerung einiger zu restriktiver Teile der Vorschriften zur Sicherung des Arbeitsplatzes, eine bessere Regulierung und eine flexiblere Arbeitsorganisation (beispielsweise eine breitere Palette von Teilzeitmöglichkeiten für alle, die dies wünschen, und flexiblere Arbeitszeiten) - angemessen ausbalanciert durch gebührende Sicherheit der Beschäftigungsverhältnisse - den Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt und den Unternehmen deren Anstellung erleichtern.
Hindernisse und Fehlanreize - sowohl bezüglich der geografischen wie der beruflichen Mobilität - behindern ebenfalls das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes, so dass ein breiter Spielraum für eine bessere Abstimmung zwischen offenen Stellen und den für deren Besetzung verfügbaren Humanressourcen besteht. In diesem Zusammenhang ist eine effektive Integration von Arbeitsmigranten in den Arbeitsmarkt von wesentlicher Bedeutung. Die Bedingungen für Vollbeschäftigung zu schaffen, bessere Qualität und Produktivität der Arbeitsplätze sowie größerer Zusammenhalt und integrative Arbeitsmärkte sind zentrale Bestandteile der Lissabonner Strategie und sind zu übergreifenden Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie geworden.
Die Nutzung der Humanressourcen zu verbessern, ist eine der wichtigsten Prioritäten der Lissabonner Strategie. Folglich haben die Staats- und Regierungschefs der EU Zielvorgaben für die Beschäftigungsquote insgesamt sowie für die Beschäftigungsquote der Frauen und älteren Erwerbstätigen festgelegt, sowie die Forderung erhoben, das tatsächliche Durchschnittsalter, in dem die Menschen in der EU aus dem Arbeitsleben ausscheiden, um fünf Jahre anzuheben. Die Erfuellung dieser Zielvorgaben würde einen wichtigen Schritt in Richtung auf das allgemeine Ziel markieren, bis zum Jahr 2010 eine Beschäftigungsquote von 70 % zu erreichen.
Höhere Beschäftigungsquoten würden direkt zu einem höheren Wachstum beitragen. Sie sind ein Bestandteil der fest etablierten dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der haushaltspolitischen Folgen der Bevölkerungsalterung. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Ursachen der hohen Arbeitslosigkeit und geringen Erwerbsquote in der EU beseitigt werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Anreize, so dass Arbeit sich lohnt, zur Erleichterung der Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Gewährleistung eines effizienteren Funktionierens des Arbeitsmarkts sind diesbezüglich wichtig. Bei der Durchführung von Reformen zur Erhöhung der Beschäftigung sollten die Mitgliedstaaten energisch alle beschäftigungspolitischen Leitlinien und die an sie gerichteten Empfehlungen, die sich ausführlicher mit Beschäftigungsfragen auseinander setzen, umsetzen.
Um Europas Wachstumspotenzial zu erhöhen und die haushaltspolitischen Folgen der Bevölkerungsalterung zu bewältigen, sollten die Mitgliedstaaten in den kommenden drei Jahren 4. die kombinierten Anreizeffekte von Abgaben und Leistungen verbessern; die hohen effektiven Grenzsteuersätze senken, um die Wirkung von Arbeitslosigkeits- und Armutsfallen zu verringern und die Humankapitalrendite zu erhöhen; die von Abgaben und Leistungen ausgehenden Negativanreize für Angebot und Nachfrage im Niedriglohnsegment verringern; die Ausgestaltung und Handhabung der Leistungsbezugsvoraussetzungen verbessern, um die Arbeitsaufnahme zu fördern; die Struktur der Lohnersatzrate überprüfen; die Höhe, die Bezugsdauer und/oder die Bedürftigkeitskriterien für den Fall von Leistungen überdenken, gemäß den Empfehlungen des AWP in dessen Jahresbericht 2003 über Strukturreformen und unter Wahrung eines angemessenen Maßes an sozialer Sicherheit, sowie sicherstellen, dass Leistungsempfängern bei der Suche nach einer Arbeitsstelle wirksame Unterstützung zuteil wird (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinie 8);
5. sicherstellen, dass die Tarifverhandlungssysteme so gestaltet werden, dass die Löhne die Produktivitätsentwicklung widerspiegeln und Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten und örtlichen Arbeitsmarktbedingungen Berücksichtigung finden; 6. unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner entsprechend den nationalen Gepflogenheiten die Arbeitsmarktregelungen überprüfen, insbesondere durch Lockerung von zu restriktiven Rechtsvorschriften zur Sicherung des Arbeitsplatzes und durch Sichtung der Regelungen für Arbeitsverträge und Sicherheit des Arbeitsplatzes; größere Flexibilität der Arbeitsorganisation fördern (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinie 3);
7. sowohl die geografische (im Landesinneren und grenzüberschreitend) als auch die berufliche Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern, insbesondere durch Förderung der Anerkennung von Qualifikationen und der Übertragung von Sozialversicherungs- und Rentenansprüchen, durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt und durch Förderung des lebenslangen Lernens (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinien 3 und 4); 8. für effiziente aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Sorge tragen, die auf der Grundlage strenger Folgenabschätzungen auf diejenigen Menschen ausgerichtet sind, denen es am schwersten fällt, wieder eine Arbeit zu finden (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinien 1 und 7). ii) Fortschritte auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen und dynamischen wissensbasierten Wirtschaft mit besseren Arbeitsplätzen:
Steigerung der Produktivität und der Unternehmensdynamik Die Steigerung des Wachstumspotenzials der EU hängt nicht nur von der Schaffung neuer Arbeitsplätze, sondern auch von einer zusätzlichen Stimulierung der Arbeitsproduktivität und der Unternehmensdynamik ab. Vor dem Hintergrund einer aufgrund der Bevölkerungsalterung allmählich abnehmenden Erwerbsbevölkerung sind weitere Produktivitätssteigerungen für die Erhaltung und Hebung des zukünftigen Lebensstandards nämlich unabdingbar. Steigende Produktivität macht es möglich, Reallöhne zu erhöhen und Spielräume für Investitionen zu schaffen.
Im Bereich der öffentlichen Leistungen trägt sie zu einer Verminderung des Kostendrucks bei und führt bei einem gegebenen Umfang von Finanzmitteln zu einem höheren Qualitätsniveau. Zur Steigerung der Produktivität ist es notwendig, die Vorteile des Binnenmarktes vollständig auszunutzen, auf rentable Weise in Qualifikationen, Wissen, Innovation und organisatorischen Wandel zu investieren und neue Technologien intensiver zu nutzen. Gleichzeitig wird zur Verbesserung der Wettbewerbsstellung der europäischen Firmen eine viel stärkere Unternehmensdynamik benötigt. Eine Zunahme der Arbeitsproduktivität hängt in hohem Maße von einer Ausweitung und einer höheren Effizienz der Investitionen in Sachkapital ("Kapitalintensivierung") sowie in Wissen und Innovation ab.
Das Streben nach Arbeitsplatzqualität und die Verbesserung der Qualität der Humanressourcen insgesamt durch Investitionen und höhere Ausbildungseffizienz werden dazu beitragen, das Niveau des Humankapitals und der Arbeitsproduktivität zu erhöhen. Nicht-Diskriminierung beim Zugang zu Bildung und Ausbildung wird ebenfalls die Produktivität erhöhen und die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu finden, verbessern. Der Aspekt der Arbeitsplatzqualität wird - ebenso wie Maßnahmen zur Steigerung des Angebots an Arbeitskräften und zur Förderung des aktiven Alterns - detailliert in den beschäftigungspolitischen Leitlinien behandelt.
Sowohl der öffentliche als auch der private Sektor müssen einen Beitrag leisten, wenn die Lissabonner Ziele erreicht werden sollen. Der Beitrag der Regierungen kann darin bestehen, die öffentlichen Gelder unter Beachtung der Haushaltszwänge so effizient wie möglich auszugeben, indem sie öffentliche Ausgaben zugunsten von rentablen Investitionen in wachstumssteigerndes Sach- und Humankapital und Wissen umschichten und eine höhere Multiplikatorwirkung der öffentlichen Unterstützung für privatwirtschaftliche Investitionen anstreben. Insbesondere Investitionen in Schlüsselbereiche der europäischen Infrastruktur, z.
B. die Transeuropäischen Netze, sind von höchster Wichtigkeit und müssen auf EU-Ebene behandelt werden. Der Löwenanteil der Investitionsausweitung muss vom privaten Sektor kommen. Daher sollten die Politikmaßnahmen darauf abzielen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, so dass den Unternehmen Innovations-, Investitions- und Wachstumsanreize geboten werden. Dies bedeutet, dass der Wettbewerb auf den Produkt- und Kapitalmärkten gesteigert werden muss, wobei für Unternehmen in der EU gleiche Ausgangsbedingungen sichergestellt sein müssen; es bedeutet ferner, dass die Unternehmertätigkeit gefördert und eine hohe Qualität des Regelungsrahmens und das Vertrauen der Anleger gestärkt werden müssen und dass sich darüber hinaus Investitionen in Wissen und Innovationen auch auszahlen müssen.
Der Binnenmarkt spielt diesbezüglich eine wichtige Rolle, einschließlich der Finanzmarktintegration, wie jüngste Studien gezeigt haben. Insbesondere muss die Tragweite einer vollständigen Marktöffnung für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich untersucht werden. Die Kommission hat eine neue und gestraffte Binnenmarktstrategie für die Periode 2003-2005 mit neuen Vorschlägen, wie das volle Potenzial des Binnenmarkts für Wachstum, Arbeitsplatzschaffung und Wettbewerbsfähigkeit ausgeschöpft werden kann, vorgelegt. Gleichzeitig können starke Impulse für langfristige Wachstumsmöglichkeiten in der Union von einer besseren Verbreitung von Wissen und Innovation in den Mitgliedstaaten ausgehen.
In diesem Zusammenhang kann Maßnahmen zur besseren Integration der einzelstaatlichen innovativen Prozesse und der nationalen Ausbildungssysteme eine wichtige Rolle zukommen. In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten insbesondere 9. den Wettbewerb auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten fördern, insbesondere indem sie, i) die Quote der in nationales Recht umgesetzten Binnenmarktrichtlinien entsprechend den vereinbarten Zielen erhöhen und noch bestehende Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel und Zugang zu Güter- und speziell zu Dienstleistungsmärkten beseitigen (einschließlich der Hemmnisse, die durch das Finanzsystem geschaffen wurden), ii) den Markt für das öffentliche Beschaffungswesen weiter öffnen, iii) die tatsächliche Unabhängigkeit der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden sicherstellen und dafür sorgen, dass ihnen angemessene Kompetenzen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, iv) die Anstrengungen fortsetzen, das Niveau der staatlichen Beihilfen insgesamt zu verringern und dabei die Beihilfen auf horizontale Ziele im gemeinsamen Interesse der Gemeinschaft umzulenken und nur bei eindeutig festgestelltem Marktversagen zu vergeben, v) den Marktzugang sowie wirksamen Wettbewerb in Netzindustrien fördern und gleichzeitig innerhalb einer erweiterten Europäischen Union eine stärkere Vernetzung der nationalen Märkte anstreben sowie die allgemeine Verfügbarkeit, eine hohe Qualität und die Effizienz der Leistungen der Daseinsfürsorge sicherstellen;
10. die Integration der EU-Kapitalmärkte beschleunigen, insbesondere durch Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans bis 2003 und des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen bis 2005 (die Wertpapiermarktvorschriften bis 2003); die konsequente Durchsetzung der EU-Vorschriften und die Beseitigung von Hindernissen für effiziente grenzübergreifende Clearing- und Abrechnungssysteme sicherstellen; 11. ein unterstützendes Umfeld für Unternehmergeist sowie die Gründung und das Wachstum von KMU schaffen, und zwar durch Verringerung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen, durch Vereinfachung des Unternehmensbesteuerungssystems und durch Verbesserung und Vereinfachung des staatlichen Regelwerks, vor allem der Markteintritts- und Marktaustrittsbedingungen, sowie durch Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, insbesondere zu Risikokapital, für KMU;
12. Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensführung und -kontrolle auf nationaler und Gemeinschaftsebene vereinbaren und einführen; die auf nationaler und Gemeinschaftsebene bestehenden Regelungen, welche für eine effiziente grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit bei der Finanzaufsicht und bei dem Finanzkrisenmanagement sorgen, weiter verbessern; 13. Investitionen in Wissen, neue Technologien und Innovation durch aktive Maßnahmen fördern und Fortschritte in Richtung des Zieles von FuE-Investitionen in Höhe von insgesamt 3 % des BIP machen, indem sie, i) die Rahmenbedingungen für FuE und Innovationen durch weitere Strukturreformen auf dem Produkt-, Kapital- und Arbeitsmarkt verbessern, ii) den institutionellen Rahmen für den Schutz geistigen Eigentums ausbauen und ein bezahlbares, Rechtssicherheit schaffendes Gemeinschaftspatent verwirklichen, iii) die Vernetzung und den Wissenstransfer durch Verbindungen zwischen Wissenschaft und Industrie sowie Mobilität der Forscher fördern, iv) den Zugang zu und die Nutzung von IKT im Einklang mit dem Aktionsplan eEurope 2005 fördern, v) die Entwicklung des Satelliten-Navigationssystems der Union (Galileo) erleichtern und vi) die Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des lebenslangen Lernens und der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, steigern, um angemessen auf die veränderten Qualifikationsanforderungen zu reagieren und so die Humankapitalbasis zu erhalten und zu verbessern (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinie 4);
14. den Wachstumsbeitrag des öffentlichen Sektors steigern, indem sie: i) unter Beachtung der Haushaltszwänge insgesamt die öffentlichen Ausgaben zugunsten von rentablen Investitionen in wachstumssteigerndes Sach- und Humankapital und Wissen umschichten; ii) die Effizienz des öffentlichen Sektors u. a. durch Einführung von Mechanismen verbessern, die der Beurteilung der Beziehung zwischen öffentlichen Mitteln und politischen Zielen sowie der Ausgabenkontrolle dienen, iii) einen angemessenen Rahmen für gemeinsame öffentlich-private Initiativen erstellen, im öffentlichen Beschaffungswesen neue Technologien, Outsourcing und Wettbewerb einführen und iv) dafür sorgen, dass mittels der Steuerstruktur die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Investitionen gefördert werden und das Wachstumspotenzial dadurch erhöht wird.
2.3. Verbesserung der Nachhaltigkeit Das Wachstum wird sich nur dann als tragfähig erweisen, wenn den Problemen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sowie den Synergien zwischen diesen Aspekten die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Folgeabschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen von Gesetzgebungsvorhaben werden es ermöglichen, Synergien sowie Kompromisse zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen zu finden und systematisch zu bewerten. Wo immer möglich sollten flexible, marktgestützte Lösungen bevorzugt werden, die zum Erreichen von Umwelt- und sozialen Zielen führen. i) Wirtschaftliche Tragfähigkeit: die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen Die Bevölkerungsalterung birgt erhebliche Herausforderungen.
Die steigende Altersabhängigkeitsquote wird zunehmenden Druck auf die öffentlichen Finanzen ausüben. Der Anstieg der Ausgaben insbesondere im Bereich der öffentlichen Renten und im Gesundheitswesen wird hauptsächlich von einer schrumpfenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter geschultert werden müssen. Das Erfordernis, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, ist auf den Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon, Stockholm und Barcelona unterstrichen worden. Um die wirtschaftlichen und budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zu bewältigen, beschloss der Europäische Rat in Stockholm die Verfolgung einer dreigleisigen Strategie.
Der Schwerpunkt dieser Strategie soll auf der Steigerung der Beschäftigungsquote (siehe Abschnitt 2.2 Ziffer i)), der Verringerung der Staatsverschuldung sowie auf der Reform der Renten- und Gesundheitssysteme liegen. In diesem Zusammenhang müssen die Auswirkungen der Zuwanderung weiter untersucht werden. Tragfähigkeitsaspekte sollten bei der Beurteilung der Haushaltslage der Mitgliedstaaten ausdrücklich berücksichtigt werden, und im Prozess der Haushaltsüberwachung muss in den kommenden Jahren dem öffentlichen Schuldenstand deshalb größeres Gewicht beigemessen werden. Wenn die Rückführung der Schuldenquote einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der budgetären Folgen der alternden Gesellschaft leisten soll, dann ist das Erreichen der geforderten ausgeglichenen Haushaltsposition und in einigen Fällen das Erreichen von Haushaltsüberschüssen von wesentlicher Bedeutung; dies sollte Teil einer ehrgeizigen dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sein.
Die Reform der Rentensysteme sollte mit Nachdruck und im Einklang mit den von den Europäischen Räten in Göteborg und Laeken vereinbarten allgemeinen gemeinsamen Zielen erfolgen. Dies ist unerlässlich, um die Angemessenheit der Renten zu sichern, die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme sicherzustellen und diese Systeme angesichts der veränderten Bedürfnisse der Wirtschaft, der Gesellschaft und des Einzelnen zu modernisieren. Der gemeinsame Bericht über die Rentenstrategien der Mitgliedstaaten, der vom Europäischen Rat auf der Brüsseler Frühjahrstagung im März 2003 begrüßt wurde, unterstreicht, dass die langfristige finanzielle Tragfähigkeit nicht nur um ihrer selbst willen sichergestellt werden muss, sondern darüber hinaus auch eine notwendige Voraussetzung für angemessene zukünftige Renten darstellt.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der treibende Elan des Reformprozesses zur Sicherung der Tragfähigkeit angemessener Renten bewahrt bleiben muss, unter Einschluss weiterreichender und ehrgeizigerer Bemühungen. Um die budgetären Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft rechtzeitig zu bewältigen, sollte die jetzige Zeitspanne genutzt werden, bevor sich die Folgen der Bevölkerungsalterung stärker bemerkbar machen. In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten insbesondere 15. sicherstellen, dass der öffentliche Schuldenstand weiter gesenkt wird; die Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand noch immer über dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt, sollten in einem ersten Schritt sicherstellen, dass die Staatsverschuldung hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert; die anderen Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Schuldenquote hinreichend rückläufig ist, um die öffentlichen Finanzen mit Blick auf die Kosten der Bevölkerungsalterung, unter Einschluss höherer alterungsbedingter Ausgaben, weiter zu stärken;
16. eine Reform ihres Rentensystems konzipieren, einführen und wirksam umsetzen; ein längeres Arbeitsleben fördern und das effektive Renteneintrittsalter heraufsetzen durch kostenwirksame Änderung der im Renten-, Abgaben- und Leistungssystem enthaltenen Anreize zu einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt und durch Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen; die Rentensysteme besser für die zu erwartenden demografischen Entwicklungen und den weiteren Anstieg der Lebenserwartung rüsten, insbesondere durch eine Anbindung der Leistungen an das Beitragsaufkommen; Regelungen zur Finanzierung von zusätzlichen Altersversorgungssystemen einführen und, wo notwendig, den Zugang zu diesen Systemen, einschließlich der über Fonds finanzierten Systeme, verbessern und die Sicherheit ihrer Leistungen durch geeignete rechtliche Regelungen und solides Management sicherstellen, so dass sowohl privat als auch öffentlich finanzierte Altersversorgungssysteme mit der erforderlichen Kostengünstigkeit und Übertragbarkeit sowie mit Effizienz und Sicherheit Rentenleistungen erbringen können, während zugleich der Zusammenhang zwischen Beitragsleistungen und Leistungsbezügen verstärkt wird; die Rentensysteme den flexibleren Beschäftigungs- und Laufbahnmustern sowie den individuellen Bedürfnissen unter Einschluss der Übertragbarkeit von Rentenleistungen anpassen und dabei gleichzeitig sicherstellen, dass durch die Altersicherungssysteme das Arbeitskräfteangebot gesteigert wird (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinien 5 und 8).
Ebenso wie die Mitgliedstaaten sollte die Gemeinschaft eine strikte Haushaltsdisziplin einhalten. Dies hat unter Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens für alle Rubriken der Finanziellen Vorausschau zu gelten. ii) Soziale Nachhaltigkeit: Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Die Lissabonner Strategie wird nur dann erfolgreich und in der Lage sein, anhaltende und breite Unterstützung für die erforderlichen Strukturreformen zu mobilisieren, wenn sie zur Verbesserung der Chancen aller beiträgt.
Eine gesunde Wirtschaftspolitik trägt in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei: erstens, weil Arbeit der beste Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist, durch Verbesserung der die Bedingungen für die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen, insbesondere für Personen, die relativ gering qualifiziert sind oder in rückständigen Regionen wohnen; zweitens, indem sie die Bedingungen für mehr Wachstum und Investitionen schafft und dadurch den regionalen Aufholprozess erleichtert (zwar holen die ärmeren gegenüber den anderen Mitgliedstaaten rasch auf, doch bleiben Unterschiede in der Wirtschaftsentwicklung bestehen, und diese werden nach der Erweiterung beträchtlich zunehmen), und drittens, indem sie zu einer produktiveren Wirtschaft, die angemessene soziale Bedingungen und Gleichbehandlung bietet, beiträgt, und so Ressourcen für die zur Erleichterung der wirtschaftlichen Transformation erforderlichen sozialen, bildungspolitischen und regionalen Begleitmaßnahmen freisetzt und Armut und sozialen Ausschluss verringert.
Integrative Arbeitsmärkte als Beitrag zu einer zusammenhaltenden Gesellschaft sind ferner Gegenstand der beschäftigungspolitischen Leitlinien und des Prozesses der sozialen Eingliederung. Aufholprozess und Beschäftigungswachstum bedürfen solider Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Tätigkeiten und Investitionen. Dies umfasst unter anderem ein wettbewerbsorientiertes Umfeld für Unternehmen, eine stabile gesamtwirtschaftliche Lage und ein ausreichendes Angebot bei den Inputfaktoren, was Facharbeiter und Technologien einschließt. Eine erfolgreiche Durchführung der in den verschiedenen Teilen dieses Dokuments beschriebenen Maßnahmen wird somit zur Schaffung dieser Bedingungen beitragen.
Wichtig sind insbesondere Maßnahmen, die die Funktionsweise der Arbeitsmärkte verbessern und so konzipiert sind, dass die Effektivlöhne Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten und örtliche Arbeitsmarktgegebenheiten widerspiegeln. Außerdem besteht Bedarf an gezielten politischen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Verfügbarkeit elementarer Infrastruktur ausreichender Qualität sicherzustellen sowie die Ausbildung und das lebenslange Lernen zu verbessern und neu auszurichten, um die Qualifikation und Anpassungsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die EU durch die Kohäsions- und Strukturfonds sowie die Europäische Investitionsbank einen erheblichen Beitrag zu den Investitionen in rückständigen Regionen leistet.
Die Mitgliedstaaten sollten für ein effizientes Niveau an öffentlichen Investitionen mit einem weiten Spektrum an Bildung und Ausbildung Sorge tragen und Reformen unternehmen, um die Bildungsstandards zu verbessern und anhaltende Investitionen von Unternehmen und Einzelpersonen zu ermutigen. In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten insbesondere 17. unter Wahrung eines angemessenen Niveaus der sozialen Sicherung Schritte zur Modernisierung der Sozialschutzsysteme unternehmen und Armut und Ausgrenzung bekämpfen, im Hinblick auf die Unterstützung der allgemeinen Lissabonner Ziele, insbesondere im Bereich der Beschäftigung, um einen integrativen Arbeitsmarkt und eine durch stärkeren sozialen Zusammenhalt gekennzeichnete Gesellschaft zu erreichen (siehe auch Leitlinie 4);
18. die Funktionsweise der Märkte verbessern, so dass sie private Investitionen in den rückständigen Regionen begünstigen, insbesondere durch Schritte, die sicherstellen, dass die Effektivlöhne die Produktivität unter Berücksichtigung der Unterschiede in Fertigkeiten und örtliche Arbeitsmarktgegebenheiten widerspiegeln (siehe auch Leitlinie 5); 19. dafür Sorge tragen, dass die öffentliche Unterstützung - die Unterstützung aus EU-Quellen eingeschlossen - für die rückständigen Regionen auf Investitionen in Human- und Wissenskapital sowie adäquate Infrastruktur konzentriert wird und dass die Investitionsprogramme, einschließlich solcher, die aus EU-Quellen unterstützt werden, effizient konzipiert und verwaltet werden, damit sie die größtmögliche Wirkung entfalten (siehe auch Leitlinie 13); in diesem Zusammenhang die operationelle Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank verstärken. iii) Ökologische Nachhaltigkeit:
Förderung eines effizienten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen Soll es zur Steigerung des Wohlbefindens der derzeitigen und künftigen Bürger beitragen, so muss das künftige Wirtschaftswachstum mit ökologischer Nachhaltigkeit gekoppelt sein. Um bei den natürlichen Ressourcen zu einer effizienteren Nutzung zu gelangen, sollten deren Preise die Kosten widerspiegeln, die der Gesellschaft daraus entstehen, und zwar auch die externen Kosten, die durch die Umweltschäden verursacht werden, welche aus der Ausbeutung, Nutzung und Entsorgung resultieren. Dies wird den Unternehmen, den Bürgern und den Mitgliedstaaten einen Anreiz bieten, sich anzupassen und innovative Lösungen anstreben.
Auf diese Weise kann durch Umweltschutztechnologien zu Wachstum und Beschäftigung beigetragen werden. Ein gemeinsames Charakteristikum vieler natürlicher Ressourcen (beispielsweise saubere Luft und Wasser) besteht jedoch darin, dass es keine klar definierten Eigentumsrechte gibt. In solchen Fällen ist zwar ein nachhaltiges Ressourcenmanagement im Interesse der Gesellschaft, doch besteht hierzu für den Einzelnen keinerlei Anreiz. Daher sind staatliche Maßnahmen vonnöten, um das Wirtschaftswachstum erfolgreich von den Umweltschäden und dem Verbrauch natürlicher Ressourcen abzukoppeln. Ökologische Nachhaltigkeit erfordert eine Kombination von Regulierungs- und Marktinstrumenten.
Die Umweltkosten der Wirtschaftstätigkeit sollten sich in den Preisen niederschlagen. Die Nutzung knapper natürlicher Ressourcen sollte kostenpflichtig sein. Das Verursacherprinzip sollte konsequent angewandt werden. Ein Eingreifen seitens der Regierungen muss jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zielgerichtet erfolgen, dabei müssen Faktoren wie Verteilungseffekte und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt werden. In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten insbesondere 20. sektorale Beihilfen, Steuerbefreiungen sowie sonstige Anreize reduzieren, die sich negativ auf die Umwelt auswirken und der nachhaltigen Entwicklung abträglich sind; sicherstellen, unter anderem durch den Gebrauch von Steuern und Abgaben, dass der Preis der Gewinnung, der Nutzung und, sofern anwendbar, der Entsorgung beim Umgang mit natürlichen Ressourcen, wie z.
B. Wasser, deren Knappheit und alle entstehenden Umweltschäden angemessen widerspiegelt; 21. Subventionen für nicht erneuerbare Energien zurückführen, die Nutzung von Marktinstrumenten fördern, deren Anwendungsbereich ausdehnen, eine angemessene Differenzierung der Energiebesteuerung sicherstellen, so dass auf kostenwirksame Weise eine umweltverträglichere Kombination und Höhe des Energieverbrauchs erreicht wird, mit dem Ziel, den Energienutzungsgrad zu verbessern und gleichzeitig den Anteil der erneuerbaren Energie am Energieverbrauch zu steigern und den Wettbewerb im Energiesektor sowie die Verbindung von Netzwerken weiter verbessern;
22. das System der Steuern, Abgaben und Subventionen im Verkehrsbereich anpassen, so dass es den durch den Verkehr verursachten Umweltschäden und sozialen Kosten besser Rechnung trägt und folglich die Verzerrungen in der Nachfrage nach Verkehrsdienstleistungen und der Wahl der Verkehrsmittel verringert werden, und den Wettbewerb in Verkehrsbereichen wie z. B. dem Eisenbahnfrachtverkehr stärken, um sie wettbewerbsfähiger zu machen, beispielsweise durch beschleunigte, regulierte Marktöffnung; 23. weitere Anstrengungen zur Einhaltung ihrer im Rahmen des Kyoto-Protokolls gemachten Zusagen unternehmen, was besonders für die Mitgliedstaaten wichtig ist, die gegenwärtig bei der Erfuellung ihrer Verpflichtungen nicht im Plan sind; in diesem Zusammenhang das EG-Emissionshandelssystem für Treibhausgase umsetzen, neue Politiken und Maßnahmen für die Sektoren, die nicht unter das System des Handels mit Emissionsberechtigungen fallen, vorbereiten und bestehende unmittelbar umsetzen sowie ein Berichtssystem hinsichtlich dieser Politiken und Maßnahmen und ihrer voraussichtliche Wirkung auf Emissionen erstellen;
Maßnahmen zum Erreichen der auf den unterschiedlichen Tagungen des Europäischen Rates gesetzten Ziele, insbesondere bezüglich des Energienutzungsgrads, der erneuerbaren Energien und der Biobrennstoffe ergreifen. 3. SPEZIFISCHE AUFGABENSTELLUNGEN FÜR DAS EUROGEBIET Das Wachstum, das im Jahr 2000 noch als kräftig empfunden wurde, verlangsamte sich, als sich die Konjunktur angesichts globaler Unsicherheiten und des Preisverfalls bei den Vermögenswerten weltweit abschwächte: Die Inlandsnachfrage konnte die Auswirkungen wirtschaftlicher Schocks nicht abfedern. Dies zeigte sich insbesondere im Jahr 2002, als die Inlandsnachfrage nicht kräftig genug war, um nach den Anfangsimpulsen, die von der Außenwirtschaft ausgingen, als tragende Kraft weiterzuwirken.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen konnte das Wachstumspotenzial nicht voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus begrenzt das gegenwärtige Wachstumspotenzial im Eurogebiet den Spielraum für ein dauerhaft hohes Wirtschaftswachstum. Das Wirtschaftswachstum im Eurogebiet dürfte sich allmählich wieder dem Potenzial nähern, wenn die Auswirkungen der jüngsten Schocks abklingen. Die wirtschaftlichen Aussichten sind durch eine Reihe von Annahmen konditioniert, ob, wann und in welcher Form sich Risiken tatsächlich realisieren. Positive Faktoren, einschließlich sinkender Ölpreise und zurückgehender Inflationsraten, sind bereits deutlich zu erkennen.
Dennoch wird das Wachstum gemäß den Vorausschätzungen 2003 generell sehr schwach bleiben; der Aufschwung wird erst in der zweiten Jahreshälfte 2003 an Fahrt gewinnen und sich 2004 weiter beschleunigen. Das Eurogebiet steht vor folgenden Herausforderungen: - das Wachstumspotenzial zu stärken; - für ausgewogene makroökonomische Strategien Sorge zu tragen; - Inflationsunterschiede zu überwachen; - die wirtschaftspolitische Koordinierung zu verstärken. Das Wachstumspotenzial erhöhen Strukturreformen sind von wesentlicher Bedeutung, wenn es gilt, die Herausforderungen an das Eurogebiet - dies sind insbesondere die Stärkung des Vertrauens und die Erhöhung des Wachstumspotenzials - zu meistern.
Außerdem können Strukturreformen in verschiedenen Bereichen, wenn sie gemeinsam umgesetzt werden, wesentliche Vorteile bringen und die Anpassungskosten senken. Für ausgewogene makroökonomische Strategien Sorge tragen Kurzfristig muss der Policy-Mix im Eurogebiet zur konjunkturellen Erholung beitragen, zugleich aber auch die langfristige Tragfähigkeit und Stabilität sichern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es wichtig, dass der Policy-Mix das Verbraucher- und Investorenvertrauen untermauert; dies bedeutet, dass an der mittelfristigen Stabilität festgehalten werden muss. Mittelfristig muss die Haushaltspolitik einerseits eine Haushaltslage sicherstellen, die mit der notwendigen Vorbereitung auf die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung vereinbar ist, und andererseits eine Struktur der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen erreichen, die das Wirtschaftswachstum fördert.
Gemäß dem im Vertrag verankerten Auftrag sorgt das ESZB für eine Wahrung der Preisstabilität und unterstützt, unbeschadet dieses Ziels der Preisstabilität, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Inflationsunterschiede überwachen Inflationsunterschiede zwischen Mitgliedstaaten sind eine Tatsache und treten in jeder Währungsunion auf. So kommt es notwendigerweise zu Veränderungen der relativen Preise zwischen den Ländern, wenn keine Wechselkurse verfügbar sind. Die jüngste Streuung der Inflationsraten im Eurogebiet spiegelt weitgehend die Unterschiede der nationalen Volkswirtschaften und Wachstumsraten wider.
Gleichwohl können einige Inflationsunterschiede auf schlecht funktionierende Produkt- und Arbeitsmärkte oder ungeeignete Politikmaßnahmen zurückzuführen sein. Deshalb müssen Inflationsunterschiede überwacht und, wenn sie sich als unerwünscht erweisen, von den Mitgliedstaaten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten bekämpft werden. Die wirtschaftspolitische Koordinierung verstärken Der Euro, die Außenbilanz des Eurogebiets und die Preisstabilität im Eurogebiet sind zu öffentlichen Gütern geworden. Dies bedeutet, dass es einer stärkeren Koordinierung sowohl der makroökonomischen Politik als auch der Strukturpolitik bedarf, um die Widerstandsfähigkeit des Eurogebiets gegenüber Schocks und sein Wachstumspotenzial und seine Wachstumsaussichten zu verbessern.
Die Erhaltung makroökonomischer Stabilität und die Wahrung einer Politik, die inflationsfreies Wachstum fördert, basieren auf einer stimmigen Formulierung der makroökonomischen Politik. Unter Wahrung ihres Mandats und ihrer Unabhängigkeit müssen die relevanten politischen Akteure die Vereinbarkeit ihrer Ziele sicherstellen und eine gemeinsame Bewertung der zugrundeliegenden Wirtschaftslage anstreben. Die Haushaltsbehörden sollten die Glaubwürdigkeit des Regelwerks für die Haushaltspolitik bewahren, indem sie diesem in transparenter und voraussehbarer Weise nachkommen. Der Schwerpunkt sollte dabei stärker auf die Umsetzung gelegt werden.
Die Mitgliedstaaten sollten auch im strukturpolitischen Bereich für Gruppendynamik ("peer pressure"), Benchmarking und die Identifizierung der besten Praktiken offen sein. Zur Förderung harmonischer Wirtschaftsentwicklungen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Akteure im Eurogebiet ihre Wirtschaftspolitik eng abstimmen und dass ein ständiger und fruchtbarer Dialog geführt wird. Die Einbeziehung der Sozialpartner im Rahmen des makroökonomischen Dialogs spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Auf internationaler Ebene verlangt die wachsende Bedeutung des Eurogebiets außerdem nach einer Verbesserung der Außenwirkung und einer Stärkung der einschlägigen Koordinationsmechanismen, so dass in den verschiedenen Foren mit einer Stimme, die dem wirtschaftlichen und finanziellen Gewicht des Eurogebiets entspricht, gesprochen wird.
Spezifische Empfehlungen für das Eurogebiet Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Den auf nationaler Ebene wirkenden politischen Akteuren wird empfohlen, 24. bei der Umsetzung eines politischen Instrumentariums mitzuwirken, das mit Preisstabilität und der Notwendigkeit, das Unternehmer- und Verbrauchervertrauen rasch zu stärken, sowie mit einem mittelfristig in der Nähe des Potenzialwachstums liegenden Wirtschaftswachstum vereinbar ist; 25. konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg aufrechtzuerhalten und, solange dieses Ziel nicht erreicht ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine jährliche Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5 % des BIP sicherzustellen;
Mitgliedstaaten mit einem übermäßigen Defizit sind gemäß dem Vertrag gehalten, dieses Defizit zu korrigieren; 26. die Ursachen für Inflationsunterschiede zu analysieren mit dem Ziel, unerwünschte Inflationsunterschiede zu ermitteln, damit die Mitgliedstaaten sie unter Anwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Instrumentariums bekämpfen; 27. die Analyse der bzw. die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Entwicklungen und wirtschaftspolitischen Erfordernissen - wozu auch der Policy-Mix gehört - zu vertiefen und gegebenenfalls entsprechende Informationen auszutauschen, der Umsetzung verstärktes Augenmerk zu widmen und die Vertretung des Eurogebiets nach außen hinsichtlich der Kommunikation und der Außenwirkung zu verstärken;
28. die Effizienz der bestehenden Koordinierungsverfahren im Bereich Strukturreformen, die auf eine Kräftigung des Wachstumspotenzials des Eurogebiets und seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks abzielen, zu verbessern; eine Verstärkung der Strukturreform wird ebenfalls dazu beitragen, das Wachstumspotenzial zu erhöhen. II. LÄNDERSPEZIFISCHE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN 1. BELGIEN In den letzten Jahren verzeichnete Belgien eine robuste Wirtschaftsentwicklung. Jedoch hatte die allgemeine Konjunkturabschwächung insofern gravierende Konsequenzen für die belgische Wirtschaft, als sich das reale BIP-Wachstum schrittweite von 3,7 % im Jahr 2000 auf 0,7 % im Jahr 2002 abschwächte.
Für 2003 wird mit einer Wirtschaftsbelebung gerechnet, die sich in den darauf folgenden Jahren verstärken soll - die Wachstumsrate des Produktionspotenzials dürfte bei rund 2 % liegen. Belgien hat bei der Haushaltsanpassung in den vergangenen Jahren beträchtliche Fortschritte erzielt. Allerdings erfordern die derzeit ungünstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen zusätzliche Anstrengungen, um die Verpflichtungen zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Jüngst hat sich der Abbau der öffentlichen Schuldenquote aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Wachstums und auch der nachteiligen Wirkung finanzieller Transaktionen verlangsamt.
Jedoch ist insbesondere in Anbetracht der durch die Bevölkerungsalterung entstehenden Haushaltsbelastungen eine rasche Rückführung der Staatsschuld für Belgien von zentraler Bedeutung. Auch die ohnehin notwendige Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes könnte einen Beitrag zur Haushaltsanpassung leisten. Außerdem sind Reformen auf den Produktmärkten erforderlich, um Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu verbessern. Belgien steht vor folgenden Herausforderungen: - die Fortsetzung der Haushaltsanpassung in den kommenden Jahren insbesondere im Hinblick darauf sicherzustellen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Anbetracht der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten; - die insbesondere bei den älteren Arbeitnehmern und Frauen geringe Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquote zu steigern und die Anreize zur Ausübung von Beschäftigung zu verbessern; - den Wettbewerb in bestimmten Dienstleistungssektoren zu fördern sowie die Effizienz der öffentlichen Verwaltung weiter zu erhöhen und das unternehmerische Umfeld zu verbessern.
Sicherstellung der Fortsetzung der Haushaltsanpassung in den kommenden Jahren insbesondere im Hinblick darauf, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Anbetracht der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten Die Senkung der nach wie vor hohen Schuldenquote (105,4 % des BIP im Jahr 2002) und die Vorbereitung auf die durch die Bevölkerungsalterung entstehenden Haushaltsbelastungen erfordern eine auf lange Sicht anhaltend solide Haushaltspolitik. Die von Belgien verfolgte Strategie, insbesondere die Politik der Aufrechterhaltung hoher Primärüberschüsse, dürfte Spielräume schaffen, um die Kosten der Bevölkerungsalterung aufzufangen.
Diese Anstrengungen müssen jedoch langfristig fortgeführt werden, denn sollten die Primärüberschüsse nicht auf einem hinreichend hohen Niveau gehalten werden, so könnte die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährdet sein. In den kommenden Jahren wird die Haushaltspolitik vor der Aufgabe stehen, die Kontrolle über die staatlichen Primärausgaben aufrechtzuerhalten und ihren realen Anstieg zu begrenzen sowie gleichzeitig Vorsorge für die Kosten erforderlicher Reformen und anderer Haushaltsziele zu treffen. In diesem Zusammenhang müssen die haushaltspolitischen Anstrengungen zur Reduzierung des öffentlichen Schuldenstands durch Politikmaßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung und Anhebung der noch immer niedrigen Erwerbstätigenquote unterstützt werden.
Steigerung der insbesondere bei den älteren Arbeitnehmern und Frauen geringen Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquote und Verbesserung der Anreize zur Ausübung von Beschäftigung Die Erwerbstätigenquote, die in der zweiten Hälfte der 90er Jahre kontinuierlich gestiegen ist, betrug 2001 noch immer 59,9 % und lag damit um 4 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt sowie weit entfernt von den EU-Beschäftigungszielen. Die Erwerbstätigenquote der älteren Arbeitnehmer (55-64 Jahre) war 2001 mit nur 25,1 % die geringste in der Europäischen Union und lag um rund 13,5 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt.
Es ist unwahrscheinlich, dass die bislang getroffenen Maßnahmen ausreichen, um die EU-Ziele bis 2010 zu erreichen. Aufgrund der mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Belastungen bedarf es Maßnahmen zur Mobilisierung des nicht beschäftigten Arbeitskräftepotenzials und folglich Erhöhung der Erwerbstätigen- und Erwerbsbeteiligungsquote. Trotz der jüngsten Maßnahmen mit dem Ziel, die Leistungsabhängigkeit in den Griff zu bekommen und die Gefahr von "Arbeitslosigkeitsfallen" zu verringern, ist nach wie vor eine große Zahl der Leistungsempfänger im arbeitsfähigen Alter nicht erwerbstätig.
Die Arbeitsanreize des derzeitigen Arbeitslosenversicherungssystems verlangen nach ihrer weiteren Überprüfung, um die noch hohe Langzeitarbeitslosigkeit, die ein zentrales Strukturproblem bleibt, in den Griff zu bekommen. Sprachliche Barrieren, hohe Immobilienregistrierungsgebühren sowie Lohnkomprimierung tragen zum Fortbestehen von Unterschieden zwischen geografischen Räumen bei und verringern die Anreize zur Mobilität. Förderung des Wettbewerbs in bestimmten Dienstleistungssektoren sowie weitere Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes In den meisten netzgebundenen Wirtschaftszweigen und bei den lokalen Dienstleistungen ist der Wettbewerb nach wie vor eingeschränkt, was hohe Verbraucherpreise beispielsweise bei Telefongesprächen im Ortsverkehr oder für Strom nach sich zieht.
In den netzgebundenen Wirtschaftszweigen tragen die Schwierigkeiten der Wettbewerber, sich Zutritt zu diesen Netzindustrien zu verschaffen, materielle Engpässe und die historischen Beziehungen zu den öffentlichen Behörden dazu bei, die Marktmacht der etablierten Betreiber zu erhalten. Bei den lokalen Dienstleistungen fehlt bei den Beziehungen zwischen öffentlichem und privatem Sektor, insbesondere bei kommunalen Konzernen, noch die Transparenz. Obgleich die institutionellen Befugnisse der Wettbewerbsbehörde erweitert wurden, ist ihre personelle Ausstattung nach wie vor unzureichend, und die Unabhängigkeit aller sektoralen Regulierungsbehörden ist noch nicht in vollem Umfang sichergestellt.
In jüngster Zeit tragen Maßnahmen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen und zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung zur Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds bei. So wurden insbesondere Pläne zur Reduzierung der Kosten und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen umgesetzt, und das Copernicus-Programm hat die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zum Ziel. Diese Pläne müssen noch ihre volle Wirkung entfalten. Länderspezifische Empfehlungen für Belgien Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik genannten umfassenden Strukturreformen voraus.
Zur Sicherstellung der Fortsetzung der Haushaltsanpassung in den kommenden Jahren insbesondere im Hinblick darauf, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Anbetracht der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten, wird Belgien empfohlen, 1. einen anhaltenden und hinreichend raschen Abwärtstrend der öffentlichen Schuldenquote zu gewährleisten, indem ein hoher Primärüberschuss aufrechterhalten wird (L 15), 2. den Anstieg der realen Ausgaben der Ebene I (Föderalregierung und Sozialversicherung) auf 1,5 % pro Jahr zu begrenzen und aus einem unerwartet starken Wirtschaftswachstum resultierende Einnahmen vorrangig zur Verbesserung der Haushaltslage einzusetzen und 3. die vorliegende Strategie zur Vorbereitung auf die budgetären Folgen der Bevölkerungsalterung weiter zu verbessern, insbesondere durch die Verringerung des Schuldenstands, bessere Maßnahmen zur Hebung des niedrigen tatsächlichen Renteneintrittsalters, Fortsetzung der Reform der Rentensysteme und größere Anstrengungen zur Finanzierung des Altersfonds (L 16 und beschäftigungspolitische Empfehlung 2).
Belgien sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen, ist es für Belgien besonders wichtig, die insbesondere bei den älteren Arbeitnehmern und Frauen geringen nationalen Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquote zu steigern und die Anreize zur Ausübung von Beschäftigung zu verbessern. Belgien wird insbesondere empfohlen, 4. insbesondere durch eine Kombination aus der Streichung von Vorruhestandsanreizen (L 16) und verbesserten Präventions- und Aktivierungsprogrammen für ältere Arbeitnehmer weitere Schritte zur Verstärkung der auf ein späteres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben abzielenden Maßnahmen zu unternehmen und 5. durch Beseitigung der aus der Wechselwirkung zwischen Abgaben- und Leistungssystemen resultierenden schweren Verzerrungen der Arbeitsanreize (L 4 und BE 3) weiter darauf hinarbeiten, dass sich Arbeit lohnt.
Zur Förderung des Wettbewerbs in bestimmten Dienstleistungssektoren sowie weiteren Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Verbesserung des unternehmerischen Umfelds wird Belgien (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen, 6. Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und bei den lokalen Dienstleistungen zu treffen (entsprechend L 9) und 7. die öffentliche Verwaltung im Rahmen der eingeleiteten Reform zu verbessern und mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen fortzufahren (L 11). 2. DÄNEMARK Mit realen Wachstumsraten von in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 2 1/2 % bewegt sich die dänische Wirtschaft nun schon seit einigen Jahren in der Nähe des Potenzialwachstums.
In diesem Zeitraum kam der Wirtschaft ein erheblicher Abbau der Arbeitslosigkeit (von über 12 % der Erwerbspersonen auf jetzt rund 5 %) zugute, der zu einem guten Teil struktureller Art war. Da sich diese Senkung der Arbeitslosigkeit in den kommenden Jahren nicht wiederholen lassen und die demografischen Veränderungen zu einer langsameren Zunahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter führen wird, wird sich das Potenzialwachstum voraussichtlich auf rund 2 % verringern. Die starke Reduzierung der Arbeitslosigkeit im vergangenen Jahrzehnt hatte auch positive Rückwirkungen auf die öffentlichen Finanzen - seit 1997 konnte Dänemark stets Haushaltsüberschüsse verbuchen.
Damit die dänische Wirtschaft trotz dieser geringeren Potenzialwachstumsrate weiterhin in guter Verfassung bleibt, muss eine Reihe langfristiger und struktureller Probleme angegangen werden. Zur Weiterführung einer tragfähigen Finanzpolitik müssen auch weiterhin kräftige Überschüsse in den öffentlichen Finanzen erzielt werden. Um dies zu erreichen und dabei zu vermeiden, dass später restriktive finanzpolitische Maßnahmen erforderlich werden, muss das Arbeitsangebot erhöht werden. Dies dient sowohl der Reduzierung der Ausgaben als auch der Ausweitung der Steuereinnahmen. Zudem ist das dänische Preisniveau - zum Teil Infolge eines unzureichenden Wettbewerbs in einigen Sektoren - nach wie vor eines der höchsten in der EU, und es besteht ein gewisser Spielraum, um die Effizienz des öffentlichen Sektors zu verbessern.
Dänemark steht vor folgenden Herausforderungen: - in Anbetracht der Bevölkerungsalterung ein angemessenes Arbeitsangebot sicherzustellen; - den Wettbewerb in bestimmten Sektoren zu verstärken und die Effizienz des öffentlichen Sektors zu verbessern. Sicherstellung eines angemessenen Arbeitsangebots in Anbetracht der Bevölkerungsalterung Die Erwerbstätigenquote ist in Dänemark bereits hoch und liegt deutlich über den Zielwerten von Lissabon für die EU als Ganzes, einschließlich der für Frauen und ältere Arbeitnehmer. Um jedoch die Tragfähigkeit der derzeitigen finanzpolitischen Strategie zu wahren, um für die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Finanzen gerüstet zu sein und um das Wachstumspotenzial zu sichern, ist es notwendig, die Erwerbsbeteiligungsrate zu erhöhen und die Arbeitslosenquote weiter zu verringern, und zwar über das hinaus, was im Rahmen der bereits durchgeführten Arbeitsmarktreformen zu erwarten ist.
Dieser Anstieg wird dazu beitragen, die Regierungsziele eines Überschusses von 11/2 bis 21/2 % des BIP, um den Haushaltswirkungen der Bevölkerungsalterung gewachsen zu sein, zu erreichen. Es ist bereits viel zur Förderung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unternommen worden, insbesondere was die Rechte und Pflichten im Rahmen der Aktivierungsmaßnahmen anbelangt. Außerdem wurden Maßnahmen innerhalb der Leistungssystems und der Rentenregelungen getroffen. Außerdem ist kürzlich für 2004-2007 eine Steuerreform angekündigt worden, die darauf abzielt, die Steuern auf das Arbeitseinkommen zu senken, was ebenfalls zu eine Erhöhung des Arbeitsangebots beitragen sollte.
Doch sind weitere Reformen nötig, um einen nennenswerten Anstieg der bereits hohen Erwerbs- und Erwerbstätigenquote sicherzustellen. Quellen für eine potenziellen Anstieg des Arbeitsangebots könnten die bessere Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt, ein schnelleres Schleusen der Studenten durch das Bildungssystem und Anstrengungen zur Verbesserung des Arbeitsmarktinteresses der Seniorenarbeiter sein. So könnten die Zahl der erwerbstätigen Personen oder der pro Person geleisteten Arbeitsstunden durch ergänzende Abgaben- und Sozialleistungsreformen - insbesondere durch eine Reduzierung der nach wie vor relativ hohen Grenzsteuersätze, die strengere Gestaltung der Vorruhestandsbedingungen oder eine Kombination aus beidem - weiter erhöht werden.
Schätzungen zufolge kann sich die Senkung verschiedener Arten von Steuersätzen in erheblichem Maße auf das Arbeitsangebot auswirken. Jedoch sollten Überlegungen über zusätzliche Steuerreformen die Rahmenbedingung solider öffentlicher Finanzen berücksichtigen. Mit Blick auf die Erhöhung des Rentenalters könnte erwogen werden, Maßnahmen einzuführen, die die Betroffenen dazu motivieren, weiter zu arbeiten anstatt sich durch Inanspruchnahme einer Vorruhestandsregelung frühzeitig aus dem Arbeitsmarkt zurückzuziehen. Bei der Wahl der einzusetzenden Instrumente sollte bedacht werden, dass den konzentrierten Bemühungen um das Arbeitsangebot die Sorge um tragfähige öffentliche Finanzen zugrunde liegt.
Um die notwendigen Überschüsse in den öffentlichen Finanzen erwirtschaften zu können, muss Dänemark nicht nur das Arbeitsangebot erhöhen, sondern auch an der strikten Ausgabenkontrolle festhalten, um Fehlentwicklungen zu vermeiden, die diese Ziele gefährden könnten. Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors Dauerhafte Bemühungen zur Verstärkung des Wettbewerbs könnten zur Senkung des dänischen Preisniveaus - des höchsten in der EU - beitragen und die Produktivität verbessern, die in etwa dem EU-Durchschnitt entspricht.
Der Wettbewerb ist in mehreren Wirtschaftszweigen - wie zum Beispiel im Energiesektor, auf dem Wohnungsmarkt, im Baugewerbe, in der Getränkedosenindustrie und bei einer Reihe nicht handelbarer Dienstleistungen - schwach. Die vollständige Liberalisierung des Energiemarktes dürfte auch zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen in der gesamten Wirtschaft beitragen. Dänemarks öffentlicher Sektor zählt zu den größten in der EU. Es sind beträchtliche Anstrengungen unternommen worden, um die Effizienz des öffentlichen Sektors zu verbessern, und in Dänemark ist die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesen weiter fortgeschritten als im Durchschnitt der EU.
Jedoch werden öffentliche Dienstleistungen in vielen Bereichen nach wie vor nur von öffentlichen Stellen erbracht, und es bleibt abzuwarten, inwieweit die Reformen zur Vergrößerung der Konsumentenwahlfreiheit bei öffentlichen Leistungen mehr zum Wettbewerb des privaten Sektors beitragen werden. Effizienzgewinne sind auch im Bildungsbereich möglich, denn Dänemark hat bei der Pisa-Studie der OECD trotz hoher Bildungsausgaben vergleichsweise schlecht abgeschnitten. Länderspezifische Empfehlungen für Dänemark Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus.
Dänemark sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um sich auf die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Finanzen vorzubereiten und das Wachstumspotenzial zu sichern, wird Dänemark insbesondere empfohlen, 1. seine Bemühungen zur Erhöhung des Arbeitsangebots - insbesondere durch Anstrengungen mit dem Ziel, die Arbeit dadurch lohnend zu machen, dass die Anreize zur Aufnahme einer Arbeit, zur Verlängerung des Erwerbslebens und zum späteren Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erhöht werden - fortzusetzen, indem insbesondere für die Umsetzung der Steuerreform gesorgt wird und zusätzliche Maßnahmen zur strengeren Gestaltung der Leistungsvoraussetzungen und zur Senkung der Grenzsteuersätze überlegt werden (L 4 und BE 1 und 3), und 2. für eine wirksame Ausgabenkontrolle auf allen staatlichen Ebenen zu sorgen, so dass die mehrjährigen Ziele für die Zunahme des öffentlichen Verbrauchs eingehalten werden (L 14).
Zur Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors wird Dänemark (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen: 3. seine Anstrengungen zur Durchsetzung des Wettbewerbs in den Bereichen, in denen er unzulänglich ist, zu verstärken (L 9) und 4. seine Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz des öffentlichen Sektors fortzusetzen, unter anderem durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für stärkeren Wettbewerb, durch Förderung des Benchmarking der Effizienz des öffentlichen Sektors und durch vermehrte öffentliche Ausschreibungen (L 11). 3.
DEUTSCHLAND Nach dem Wiedervereinigungsboom hat Deutschland seit Mitte der 90er Jahre ein geringeres Wachstum verbucht, und zwar sowohl im Vergleich mit anderen europäischen Ländern als auch mit den früheren eigenen Wachstumsraten. Die zum Teil mit den Kosten und Folgen der Wiedervereinigung zusammenhängende Stagnation hat sich allmählich verfestigt. Im Jahr 2003 dürfte aller Voraussicht nach das BIP-Wachstum im dritten Jahr in Folge unter 1 % verharren. Das relativ geringe Wachstumspotenzial Deutschlands von rund 11/2 % (gegenüber 21/4 % in der übrigen EU) resultiert aus strukturellen Anpassungen nach der Wiedervereinigung und aus Arbeitsmarktverkrustungen sowie aus regulatorischen Belastungen, aber auch aus einem sehr geringen Bevölkerungswachstum.
Zwar ist das geringe Wachstum ein eigenständiges Problem, doch hat es Auswirkungen auf den Bereich der öffentlichen Finanzen, wo Einnahmeausfälle bei den Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen dazu geführt haben, dass Deutschland das Defizitkriterium des EG-Vertrags verfehlte. Möglicherweise wirkt gleichzeitig der zur Korrektur des übermäßigen Defizits gewählte Ansatz - der weitgehend auf einer Anhebung der Steuern und Sozialbeiträge beruht - als Hemmschuh für kurzfristige Wachstumsaussichten. Jedoch hat Bundeskanzler Schröder am 14. März in einer Rede vor dem Bundestag Eckpunkte eines breit angelegten Reformprogramms umrissen, die wichtige Schritte zur Lösung der Strukturprobleme in Deutschland darstellen könnten.
Eine Lösung für die schwierige Lage der öffentlichen Finanzen kann nicht gefunden werden, ohne gegen die wesentlichen Ursachen des geringen Wachstums vorzugehen und umgekehrt. Weit reichende Reformen sind notwendig, da die Sozialversicherungssysteme nicht hinreichend darauf ausgelegt sind, die durch die Bevölkerungsalterung entstehenden Belastungen aufzufangen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, vier zentrale Aufgaben zu bewältigen. Bei den beiden ersten handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen zur Erhöhung des geringen wirtschaftlichen Wachstumspotenzials während die letzten beiden die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen betreffen.
Deutschland steht vor folgenden Herausforderungen: - Arbeitsplatzschaffung und Anpassungsfähigkeit zu fördern und das ungenutzte Beschäftigungspotenzial zu mobilisieren; - die Produktivität durch eine Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes sowie der Effizienz des Beschäftigungssystems zu steigern; - das gesamtstaatliche Defizit auf unter 3 % des BIP zurückzuführen und die öffentlichen Finanzen auf einem stabilen Konsolidierungskurs zu halten; - die langfristige Tragfähigkeit des Renten- und Gesundheitssystems sicherzustellen. Förderung von Arbeitsplatzschaffung und Anpassungsfähigkeit und Mobilisierung des ungenutzten Beschäftigungspotenzials Deutschlands Erwerbstätigenquote insgesamt ist nahe an dem EU-Ziel für 2005 von 67 %.
Die Erwerbstätigenquote der Frauen überschreitet bereits das Zwischenziel der EU für 2005 von 57 % wohingegen die der älteren Arbeitnehmer sehr niedrig, sogar unterhalb des 1997 erreichten Niveaus, bleibt. Deutschlands gute Bilanz bei der Beschäftigung junger Menschen steht ein gravierender Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer und Personen gegenüber, die in rückständigen Regionen, insbesondere im Osten, wohnen. Angesichts des großen Mangels an Arbeitsplätzen in den ostdeutschen Ländern besteht ein Risiko, dass sich die regionalen Arbeitsmarktunterschiede weiter ausweiten.
Es liegt auf der Hand, dass die Integration der oben genannten Gruppen in den Arbeitsmarkt einen starken Wachstumsimpuls auslösen und die öffentlichen Finanzen stärken würde. Drei Strukturfaktoren kommt offensichtlich im Arbeitsmarkt die wichtigste Bedeutung zu: Erstens leidet Deutschland unter gravierenden Arbeitslosigkeits- und Nicht-Erwerbstätigkeitsfallen, insbesondere für Bezieher niedriger Einkommen; allerdings bildet die kürzliche Einführung der "Gleitzone" unter anderem eine wichtige Maßnahme, um gering entlohnte Beschäftigung attraktiver zu machen. Weitere Reformen der Steuer- und Sozialleistungssysteme sollten sich daran anschließen.
Die jüngste Verschärfung von Leistungskürzungen hat einen höheren Übergang von Arbeitslosigkeit in Inaktivität ausgelöst, jedoch ist es noch zu früh, die Wirkung auf die Anreize für eine aktive Beschäftigungssuche, einschließlich sektoraler und regionaler Mobilität, zu bewerten. Zweitens besteht das Risiko, dass die Arbeitskosten von gering qualifizierten Arbeitnehmern oder Menschen in rückständigen Regionen durch die Anwendung der Flächentarifverträge über ihrem Produktivitätsniveau liegen. Allerdings haben die Sozialpartner die Möglichkeit der regionalen und sektorspezifischen Differenzierung und der Aufnahme von Öffnungsklauseln in die Verträge.
Tatsächlich sind Unternehmen durch sektorspezifische Tarifverträge gesetzlich an die vereinbarten Regelungen gebunden, sofern das Unternehmen Mitglied der betreffenden Arbeitgebervereinigung ist oder die Vereinbarung von der Regierung als allgemeinverbindlich erklärt wurde. Nicht nur die gewerkschaftlichen Tarifverträge, auch das so genannte Günstigkeitsprinzip verbietet, Lohnabschläge während der Probezeit neuer Berufsanfänger oder in rückständigen Regionen zu praktizieren. Etwaige Öffnungsklauseln werden insbesondere im Westen selten angewandt. Drittens wird die Wiedereingliederung arbeitsloser Erwerbspersonen auch durch die Unzulänglichkeiten umfangreicher aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und eine unzureichende Ausrichtung dieser Maßnahmen erschwert.
Um die Wirkung der jüngsten Anstrengungen zur Verbesserung der Bewertung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erkennen, ist es noch zu früh. Steigerung der Produktivität durch Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes und der Effizienz des Beschäftigungssystems In den letzten Jahren war ein geringes Wachstum des Arbeitsinputs von einem gleichzeitigen Rückgang des Produktivitätswachstums und der Unternehmensinvestitionen begleitet, welches möglicherweise mit einer noch hohen regulatorischen Belastung und verbleibenden Wettbewerbshemmnissen verknüpft ist. Obwohl im Zusammenhang mit der Hartz-Reform beachtliche Fortschritte erzielt wurden, sind insbesondere die Arbeitsmärkte stark reguliert.
Die Arbeitsplatzschutzvorschriften und die Regelungen zum Zugang zum Handwerk und zu den freien Berufen werden zurzeit überprüft. Hinzu kommt die Komplexität von Teilen des Steuergesetzes, wenngleich die Regierung weiter an einer Vereinfachung dieses Gesetzes arbeitet. Schließlich behindern rechtliche Beschränkungen unnötigerweise den Wettbewerb im Einzelhandel, die Gebühren für den Zugang zum Stromnetz sind nach wie vor relativ hoch und Gegenstand von nachträglicher Kontrolle, und es gibt kaum Anzeichen für eine Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens. Bei dem zu erwartenden Rückgang der Erwerbsbevölkerung muss dem Qualifikationsniveau ein besonderer Stellenwert beigemessen werden, wenn Deutschland die Produktivität verbessern will, um seine Lebensstandards zu erhalten.
In der Pisa-Studie der OECD wurde das vergleichsweise bescheidene Abschneiden der deutschen Sekundarschulen hervorgehoben. Außerdem sind die bisweilen recht langen Studienzeiten ein seit langem bestehendes Problem. Reformen des Bildungssystems sind auch ein wichtiges Element im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, da der Anteil der Geringqualifizierten an den Erwerbslosen hoch ist. Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf unter 3 % des BIP und Beibehaltung eines stabilen Konsolidierungskurses bei den öffentlichen Finanzen Das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2002 betrug 3,6 % des BIP, womit es deutlich über dem Defizitkriterium des EG-Vertrags lag.
In einem Beschluss des Ecofin-Rates vom 21. Januar 2003 wurde bereits festgehalten, dass in Deutschland ein übermäßiges Defizit besteht, und der deutschen Regierung wurde empfohlen, im Jahr 2003 Maßnahmen im Umfang von einem Prozentpunkt des BIP umzusetzen und dem übermäßigen Defizit bis spätestens 2004 abzuhelfen. Die Konsolidierung des Haushalts werde außerdem zur Verbesserung des allgemeinen Geschäftsklimas beitragen und somit das Potenzial für das Wachstum in Deutschland erhöhen. Allerdings erscheine es unwahrscheinlich, dass eine stetige Rückführung der Schuldenquote und das erklärte Ziel eines im Jahr 2006 nahezu ausgeglichenen Haushalts erreicht werden können, ohne dass zusätzliche Strukturreformen für eine Steigerung des niedrigen Wachstumspotenzials Deutschlands sorgen.
Der Rat forderte deshalb Deutschland auf, dringliche Reformen durchzuführen, und zwar nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch bei den Sozialversicherungen und den Sozialleistungssystemen generell, sowie die Vorschriftenlast für die Wirtschaft zu verringern. Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Renten- und Gesundheitssystems In Deutschland sind die sozialen Sicherungssysteme hauptsächlich umlagefinanziert. Folglich werden die Renten- und Gesundheitssysteme Schwierigkeiten haben, das Problem der Bevölkerungsalterung zu bewältigen. Wenn die gegenwärtigen Regeln nicht verändert werden, müssten die Sozialversicherungsbeiträge, die bereits jetzt zu den höchsten in Europa zählen, in den kommenden Jahrzehnten erheblich angehoben werden.
Dadurch würde die durch die hohe Arbeitslosigkeit verursachte Belastung verschärft und das Wachstum noch weiter verringert. Erste Schritte der deutschen Regierung zu einem privat finanzierten Alterssicherungssystem ("Riester-Rente") sind erfolgt, und 15 % der Arbeitnehmer haben bisher von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Weitere Anstrengungen sind nötig, um im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Modernisierung und Anpassung der Rentensysteme an die veränderten Bedingungen deren finanzielle Tragfähigkeit langfristig zu sichern. Deshalb wird die Initiative der Regierung, die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und deren weitere Entwicklung von einer unabhängigen Expertengruppe überprüfen zu lassen, begrüßt.
Auch das Gesundheitssystem ist in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der schwachen Entwicklung der Einnahmen, aber auch aufgrund unzureichender Kostenkontrolle und fehlender wirtschaftlicher Anreize zur Kostenersparnis, zunehmend unter Druck geraten. Aktuell wird eine Neuordnung des Gesundheitssystems diskutiert. Ziel der Regierung ist es, die finanzielle Tragfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten, indem unter anderem Wettbewerbselemente stärker betont werden und die Qualität der Gesundheitsfürsorge in den Vordergrund gerückt wird. Die Sorgen über die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind umso drängender, als die Schuldenquote Deutschlands weiterhin über der Schwelle von 60 % des BIP liegt und ein eindeutiger Abwärtstrend noch nicht zustande gekommen ist.
Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Deutschland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen und regionale Unterschiede zu verringern, ist es für Deutschland besonders wichtig, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Anpassungsfähigkeit zu fördern und das ungenutzte Beschäftigungspotenzials zu mobilisieren.
Deutschland wird insbesondere empfohlen, 1. das Abgaben- und Sozialleistungssystem weiter zu reformieren (L 4 und BE 6), um ausreichende Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zum Übergang in eine höhere Einkommensgruppe zu schaffen und den Leistungsbezug stärker von der aktiven Arbeitssuche abhängig zu machen, 2. Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass sich Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Berufen und geografischen Gebieten besser in den Löhnen widerspiegeln (L 5), und in diesem Zusammenhang das Günstigkeitsprinzip dergestalt zu reformieren, dass eine vorübergehende geringere Entlohnung von Berufsanfängern möglich wird, und 3. die Reformen zur Verbesserung der Effizienz der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, speziell der Unterstützung der Arbeitssuche weiter voranzutreiben, die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach Kosten-Nutzen-Kriterien weiter zu reformieren und sie besser auf die Bevölkerungsgruppen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, auszurichten (L 8, 13 iv und BE 1).
Zur Steigerung der Produktivität durch Verbesserung der unternehmerischen Umfeldes sowie der Effizienz des Beschäftigungssystems wird Deutschland (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen, 4. durch Schaffung eines mehr wettbewerbsbetonten unternehmerischen Umfelds (L 9) und weitere Reduzierung des regulatorischen und bürokratischen Aufwands (L 11), u. a. durch Verringerung des tatsächlichen Kündigungsschutzniveaus (L 6), den Unternehmen Investitions- und Wachstumsanreize zu bieten und 5. weitere Reformen durchzuführen, so dass das Qualifikationsniveau verbessert und der anhaltende Mangel an qualifizierten Fachkräften behoben wird (L 13).
Zur Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf unter 3 % des BIP und zur Beibehaltung eines stabilen Konsolidierungskurses bei den öffentlichen Finanzen wird Deutschland empfohlen, 6. für einen rigorosen Haushaltsvollzug zu sorgen und die für 2003 angekündigten Maßnahmen bzw. Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1 % des BIP umzusetzen und der derzeitigen Lage eines übermäßigen Defizits bis spätestens 2004 abzuhelfen (L 1) und 7. das konjunkturbereinigte Defizit im Zeitraum zwischen Ende 2003 und 2005 um mindestens einen Prozentpunkt des BIP zu senken. Zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Renten- und Gesundheitssystems wird Deutschland empfohlen, 8. die Vorsorge mittels zusätzlicher Alterversorgungssysteme zu fördern und die Anreize für einen späteren Eintritt in den Ruhestand zu stärken (L 16) und 9. die Effizienz des Gesundheitssektors durch Einführung wirtschaftlicher Anreize für die Erbringer und Empfänger von Gesundheitsleistungen zu verbessern.
4. GRIECHENLAND Die griechische Wirtschaftstätigkeit nahm 2002 trotz der Abschwächung der Weltwirtschaft weiter in hohem Tempo zu. Das reale BIP-Wachstum dürfte 2003 3,6 % erreichen und damit erneut weit über dem EU-Durchschnitt liegen (sowie knapp über dem Potenzialwachstum von etwa 3,5 %). Die Wirtschaftstätigkeit wird gegenwärtig von privaten und öffentlichen Investitionen hauptsächlich in Vorbereitung der Olympischen Spiele und durch das dritte Gemeinschaftliche Förderkonzept getragen. Damit Griechenland nach 2004 sein Potenzialwachstum erreichen oder gar überschreiten kann, sind allerdings weitere Strukturreformen erforderlich.
Darüber hinaus können hohe Wachstumsraten und steigende Kosten zu einem weiteren Preisdruck führen. Trotz des starken Wachstums und der niedrigeren Zinsen wurde der öffentliche Schuldenstand nicht signifikant zurückgeführt. Nachdem der öffentliche Schuldenstand in den Jahren 1997-1999 langsam zurückgegangen war, stieg er in den Jahren 2000-2001, was auf die Neuzuordnung großer Finanzoperationen, die vorher nicht in den Haushaltskonten erfasst wurden, zurückzuführen ist. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert sich sehr langsam. Obwohl eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen wurde, ist der Beschäftigungszuwachs nicht zufrieden stellend; die Arbeitslosigkeit ist zwar 2002 unter 10 % der Erwerbspersonen gefallen, bewegt sich aber nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Das Zusammenspiel von Verkrustungen auf dem Arbeits- und dem Produktmarkt und der verspätet einsetzenden Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft, vor allem aufgrund der niedrigen Investitionen in Humankapital und Forschung, verhindert einen Anstieg der Arbeitsproduktivität auf ein Niveau, das den Aufholprozess beschleunigen würde. Griechenland muss seine öffentlichen Finanzen weiter konsolidieren, um den hohen öffentlichen Schuldenstand mit einem zufriedenstellenderen Tempo abzubauen. Die Strukturprobleme auf dem Arbeits- und dem Produktmarkt müssen angepackt werden, um die hohe Arbeitslosenquote zurückzuführen, die Produktivität zu verbessern und ein effizientes Funktionieren der griechischen Volkswirtschaft zu fördern.
Griechenland steht vor folgenden Herausforderungen: - die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Alterung der Gesellschaft, insbesondere angesichts des hohen öffentlichen Schuldenstands, zu gewährleisten; - das niedrige Produktivitätsniveau, das mit Problemen auf dem Arbeits- und dem Produktmarkt, niedrigen Humankapitalinvestitionen und der verspäteten Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft zusammenhängt, zu steigern; - die hohe Rate strukturell bedingter Arbeitslosigkeit zu senken und die Erwerbstätigenquote, insbesondere von Frauen, zu steigern. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung, insbesondere angesichts des hohen öffentlichen Schuldenstands Trotz der Haushaltsanpassungen und der in den Vorjahren erzielten Verbesserung der Haushaltssalden ist der öffentliche Schuldenstand nicht gemäß der Erhöhung des BIP und der Entwicklung des Haushaltsdefizits gesunken.
Der Schuldenstand hat sich nach den von Eurostat geforderten Änderungen in den Jahren 2000 und 2001 erhöht und erreichte 2002 105,3 % des BIP. Durch die großen Finanzoperationen sind die positiven Auswirkungen des Primärüberschusses auf den öffentlichen Schuldenstand teilweise wettgemacht worden. Während der Primärüberschuss Schätzungen zufolge 2002 langsamer angestiegen ist, wird das öffentliche Defizit auf 1,1 % des BIP geschätzt (2001: 1,2 %). Das hohe Wirtschaftswachstum bildet eine solide Grundlage, um weitere Verbesserungen bei den Haushaltssalden zu erreichen und um das Haushaltsdefizit in einen Überschuss zu verwandeln.
In diesem Zusammenhang sind die Begrenzung der staatlichen Konsumausgaben mit dem Ziel, Ressourcen für produktive Zwecke freizusetzen, und die Eindämmung des hohen Schuldenstands von vorrangiger Bedeutung. Wird der hohe Schuldenstand nicht kontrolliert, kann er die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen langfristig gefährden, d. h. zu dem Zeitpunkt, in dem die finanziellen Belastungen infolge der Bevölkerungsalterung zunehmen. Obschon mit der Rentenreform 2002 Anstrengungen unternommen wurden, weist der immer noch große erwartete Anstieg öffentlicher Rentenausgaben (ausgehend von einem bereits hohen Niveau) darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind.
Steigerung des niedrigen Produktivitätsniveaus, das mit Problemen auf dem Arbeits- und dem Produktmarkt, niedrigen Humankapitalinvestitionen und der verspäteten Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft zusammenhängt Das Niveau der Arbeitsproduktivität hat zwar in den letzten Jahren stark zugenommen, ist aber nach wie vor das zweitniedrigste in der EU. Dies lässt sich durch die geringen FuE-Investitionen, den zwar zunehmenden, nach wie vor aber niedrigen Grad der Verbreitung von IKT, den niedrigen Bildungsstand der Bevölkerung und den sich daraus ergebenden Facharbeitermangel erklären.
Außerdem hat der zum Teil durch Arbeitsmarktgesetzgebung und von Steuerverzerrungen bedingte hohe Prozentsatz an kleinen und sehr kleinen inländischen Unternehmen niedrige Investitionen in FuE und Innovationen zur Folge. Ein unternehmerfreundlicheres Umfeld ist auch ein Schlüssel zu größerer Effizienz der Produktmärkte. Erstens: In bestimmten netzgebundenen Wirtschaftszweigen findet nach wie vor nur begrenzt Wettbewerb statt. Im Gas- und Stromsektor z. B. werden die Märkte weiterhin von den vertikal integrierten etablierten Betreibern beherrscht. Zweitens: Trotz der jüngsten Maßnahmen zur Vereinfachung der staatlichen Regeln und des Steuersystems wird die unternehmerische Dynamik weiterhin durch komplexe Verfahren und mangelnde Effizienz der öffentlichen Verwaltung behindert.
Drittens: Griechenland verzeichnet EU-weit die zweitniedrigste Quote nicht umgesetzter Binnenmarktrichtlinien. Senkung der hohen Rate strukturell bedingter Arbeitslosigkeit und Steigerung der Erwerbstätigenquote, insbesondere von Frauen Griechenlands Erwerbstätigenquote insgesamt ist beträchtlich unterhalb der vom Europäischen Rat gesetzten Ziele, insbesondere für Frauen. Die Arbeitslosigkeit fiel 2002 im dritten aufeinander folgenden Jahr, bleibt aber deutlich oberhalb des EU-Durchschnitts, wobei die Arbeitslosenquote für Frauen mehr als das Doppelte derjenigen der Männer beträgt und auch die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch ist.
Verkrustungen auf dem Arbeitsmarkt behindern noch ein flexibleres Funktionieren des Arbeitsmarktes. Beim Lohnbildungssystem wurden keine Änderungen vorgenommen, die eine Lohndifferenzierung nach Produktivität und Qualifikation ermöglichen würden. Ungeachtet der jüngsten Verbesserungen wird das Anstellen von Arbeitskräften nach wie vor durch die weiterhin bestehende Komplexität des Steuersystems, die hohen Sozialversicherungsbeiträge und die strengen Kündigungsschutzregelungen behindert. Die Tatsache, dass die Reformen zur Förderung flexibler Formen der Beschäftigung nur begrenzte Wirkungen haben, deutet darauf hin, dass zahlreiche Arbeitgeber bereits im Rahmen der Schattenwirtschaft auf die Flexibilität zurückgreifen.
Die Reform der staatlichen Arbeitsvermittlung, die essenziell für das Angehen des hohen Langzeitarbeitslosigkeitsniveaus ist, ist weiter verschoben. Länderspezifische Empfehlungen für Griechenland Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung, insbesondere angesichts des hohen öffentlichen Schuldenstands (L 15), wird Griechenland empfohlen, 1. den Rückgang des öffentlichen Schuldenstands mit einem zufrieden stellenden Tempo dadurch sicherzustellen, dass ein hoher Primärüberschuss aufrechterhalten wird (L 15), 2. die Kontrolle der laufenden Primärausgaben des Staates zu gewährleisten, indem das Problem der unelastischen Ausgabenelemente (L 14), d. h. beispielsweise der Ausgaben für die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, entschlossen angegangen wird, 3. die öffentlichen Mittel mit dem Ziel wirksamer zu nutzen, die Arbeitsproduktivität zu verbessern und die Arbeitskapazität der Arbeitslosen zu fördern (L 14), und 4. die Reformen des Sozialversicherungssystems weiterzuführen, insbesondere die Reform des Rentensystems (L 16), um die infolge der Bevölkerungsalterung zu erwartenden Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Zur Erhöhung des niedrigen Produktivitätsniveaus, das mit Problemen auf dem Arbeits- und dem Produktmarkt sowie mit niedrigen Humankapitalinvestitionen und der verspäteten Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft zusammenhängt, wird Griechenland (entsprechend L 4-8 und 9-14) empfohlen, 5. sich verstärkt um die Ausbildung von qualifiziertem Humankapital zu bemühen, FuE- und Innovationsbemühungen der Unternehmen zu fördern und die IKT-Verbreitung weiter zu verbessern (L 13 und BE 2), 6. den Wettbewerb insbesondere in den Energiesektoren zu steigern (L 9) und 7. die Vorschriften für Unternehmer und das Steuersystem weiter zu vereinfachen und die Quote der umgesetzten Binnenmarktrichtlinien anzuheben (L 9 und 11).
Griechenland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen, ist es für Griechenland besonders wichtig, die hohe Rate der strukturellen Arbeitslosigkeit abzubauen und die Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen, zu erhöhen. Griechenland wird insbesondere empfohlen, 8. größere Arbeitsanreize zu schaffen, insbesondere durch Abbau der Lohnnebenkosten und Verbesserung der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen, um einen Beschäftigungszuwachs in der offiziellen Wirtschaft, einschließlich Teilzeitarbeit, zu fördern (L 4 und 16 und BE 4), 9.
Veränderungen bei den Tarifverhandlungen zu fördern, um sicherzustellen, dass die Löhne Produktivitätsunterschiede widerspiegeln (L 5), und 10. das Arbeitsreformpaket zur Verbesserung der Ausgewogenheit von Flexibilität und Sicherheit umzusetzen, indem die Umsetzung von Reformen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation gewährleistet und unmäßig restriktive Arbeitsmarktregeln überprüft werden (L 6 und BE 1). 5. SPANIEN Spaniens Wirtschaftsleistung war in der zweiten Hälfte der 90er Jahre mit Wachstumsraten (von durchschnittlich fast 4 %), die deutlich über denen der Länder des Eurogebiets und über der mittelfristigen spanischen Potenzialrate (schätzungsweise etwa 3 %) lagen, außerordentlich gut.
Anders als in früheren Abschwüngen konnte ein Wachstumsvorsprung auch während der 2001 einsetzenden Konjunkturverlangsamung gehalten werden. Diese Entwicklung wurde von einer beispiellosen Schaffung von Arbeitsplätzen untermauert, wobei auch die monetären Rahmenbedingungen ausgesprochen unterstützend wirkten. Auf der Sollseite steht, dass die Inflation über dem Durchschnitt für das Eurogebiet verharrte. Das gemessene Produktivitätswachstum ist rückläufig, was darauf hindeutet, dass der Prozess der Strukturreformen vorangetrieben werden muss, damit mehr Wettbewerb und Flexibilität erreicht werden.
Für eine weitere Annäherung an EU-Volkswirtschaften mit höherem Einkommen (Spaniens Pro-Kopf-BIP liegt immer noch etwa 15 % unter dem EU-Durchschnitt) muss die spanische Wirtschaft die verbesserten Arbeitsmarktergebnisse sichern, das regionale Arbeitslosigkeitsgefälle abbauen und die Erwerbsbeteiligung insgesamt erhöhen. Die Anhebung des Produktivitätsniveaus durch FuE-Förderung und Humankapitalbildung einerseits sowie die Förderung des Wettbewerbs in einigen Sektoren andererseits würde das Wachstum stützen. Das Erreichen dieser Ziele dürfte die in den vergangenen Jahren erzielte Haushaltskonsolidierung untermauern.
Allerdings kann die Gefahr künftiger Schieflagen der öffentlichen Finanzen als Folge der zwar spät, dann aber rasch einsetzenden Auswirkungen der Bevölkerungsalterung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen eine umfassende Reform des öffentlichen Rentensystems - hierzu gehört insbesondere eine stärkere Verknüpfung zwischen Beiträgen und Leistungen - erforderlich. Spanien steht vor folgenden Herausforderungen: - die niedrige Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, zu steigern und das große regionale Arbeitsmarktgefälle zu abbauen; - das niedrige Produktivitätsniveau durch Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation, Investitionen in IT, FuE und Innovationen zu erhöhen; - die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten.
Steigerung der niedrigen Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, und Abbau des großen regionalen Arbeitsmarktgefälles Trotz der großen Anstrengungen und in den letzten Jahren erzielten Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen (die Arbeitslosenquote wurde seit 1995 um mehr als 11 Prozentpunkte gesenkt) bleibt die Arbeitslosenquote mit rund 11,5 % signifikant oberhalb des EU-Durchschnitts, während die Erwerbstätigenquote deutlich unterhalb des EU-Durchschnitts liegt. Der Abbau der Arbeitslosigkeit war für Frauen größer als für Männer, doch beträgt die Quote der Frauenarbeitslosigkeit noch mehr als das Doppelte derjenigen der Männer.
Zudem ist die Arbeitslosigkeit trotz des starken Beschäftigungswachstums noch ungleich zwischen den Regionen verteilt. Bei der Lohnbildung wird den großen Produktivitätsunterschieden kaum Rechnung getragen, und auch die Indexierungsklauseln in den Tarifverträgen führen dazu, dass in unzureichendem Maße Arbeit bereitgestellt wird. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor weitgehend zwischen Arbeitnehmern mit Festverträgen und einer großen Zahl von Arbeitnehmern, die befristete Verträge haben, aufgeteilt. Auch der Anteil der Teilzeitarbeitsplätze ist nach wie vor gering. Die geografische Mobilität der Arbeitskräfte ist, obwohl sie in gewissem Maße durch die jüngsten Arbeitsmarkt- und Einkommensteuerreformen gefördert wurde, begrenzt, was teilweise auf strukturelle Hindernisse, insbesondere aber auf das schlechte Funktionieren des Wohnungsmarktes, zurückzuführen ist.
Darüber hinaus verfügen einige staatliche Arbeitsvermittlungsstellen womöglich nicht über die organisatorischen Ressourcen für die Verwaltung gezielter aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und eines Arbeitslosenunterstützungssystems, das auf der Verpflichtung des Arbeitssuchenden beruht, sich individuell um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Das niedrige Produktivitätsniveau erhöhen durch Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation, Investitionen in IT, FuE und Innovationen Das spanische Produktivitätsniveau liegt unter dem EU-Durchschnitt, und sein Wachstum ist seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre schwach.
Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass der große Beschäftigungszuwachs hauptsächlich auf Aktivitäten mit geringer Produktivität konzentriert hat. Das Bildungsniveau ist relativ niedrig. Niedrige FuE-Investitionen der Unternehmen stellen eine weitere Barriere für ein rascheres Produktivitätswachstum dar. Die niedrige Zahl der Patentanmeldungen und die unzureichenden Investitionen in IT und elektronischen Handel sind Zeichen für schwache Innovationen. Das Produktivitätswachstum wird auch durch den unzureichenden Wettbewerb in einigen Sektoren, insbesondere im Einzelhandel und auf dem Strommarkt, gehemmt.
Jüngst wurden Erfolg versprechende Initiativen unternommen, um den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu erhöhen, doch ist es zu früh, ihre Auswirkungen einzuschätzen. Zudem verfügen die vier großen vertikal integrierten Betreiber über ein regionales Monopol, und die Importkapazitäten sind weiterhin gering. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung In Spanien werden die langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt, in erster Linie auf das öffentliche Rentensystem, aber auch auf Bereiche wie die Ausgaben für das Gesundheitswesen, zwar später als in anderen Ländern zutage treten.
Doch gebührt ihnen besondere Aufmerksamkeit. Die meisten Studien deuten auf eine extrem stark steigende Alterslastquote für den Zeitraum 2020 bis 2030 hin, was eine wachsende Belastung des Haushalts zur Folge haben wird. Vornehmste Aufgabe muss daher die Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit im Rahmen der anspruchsvollen dreigleisigen Strategie bleiben. Dabei sollten die jüngsten Maßnahmen zur Bremsung der weiteren Entwicklung der Schuldenlast, zur Verlängerung des Arbeitslebens und zur Erhöhung der Erwerbsquote mit Reformen des öffentlichen Rentensystems einhergehen. Schlüsselparameter wie die Zahl der Beitragsjahre, das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe im Verhältnis zum Erwerbseinkommen sind weiterhin unverändert.
Außerdem ist der Zusammenhang zwischen Rentenbeitrag und -leistung nur schwach ausgeprägt. Länderspezifische Empfehlungen für Spanien Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Spanien sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um die Wachstumskapazitäten zu steigern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen und regionale Unterschiede zu verringern, ist es für Spanien besonders wichtig, die niedrige Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, zu erhöhen und die großen regionalen Arbeitsmarktunterschiede abzubauen.
Spanien wird insbesondere empfohlen, 1. weiterhin die Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, zu fördern. Zu diesem Zweck sind mehr Kinderbetreuungseinrichtungen bereitzustellen und die Nutzung von Teilzeitverträgen zu fördern (BE 2), 2. die Lohnbildung so zu reformieren, dass die Produktivität unter Berücksichtigung der Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten, die örtlichen Arbeitsmarktgegebenheiten und die unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen auf Unternehmensebene besser widergespiegelt werden, als auch Indexierungsvorschriften in den Tarifverträgen auslaufen zu lassen (L 5), 3. das Kündigungsschutzrecht weiter zu reformieren, um somit die Segmentierung des Arbeitsmarktes nach verschiedenen Vertragsformen abzubauen (L 6 und BE 1), und 4. die geografische Mobilität der Arbeitskräfte weiter zu erleichtern, indem fiskalische und andere Verzerrungen abgeschafft werden, einschließlich der Förderung des Mietwohnungsmarkt und der Abschaffung der rigiden Vorschriften für die Bereitstellung von Bauland (L 7 und BE 3).
Zur Erhöhung des niedrigen Produktivitätsniveaus, u. a. durch Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation, Investitionen in IT, FuE und Innovationen, wird Spanien (entsprechend L 9-14) empfohlen, 5. sich verstärkt um die Bereitstellung von qualifiziertem Personal zu bemühen, Investitionen in FuE- und Innovation zu fördern und die IKT-Verbreitung weiter zu verbessern (L 13) und 6. fortgesetzt Maßnahmen zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs in einigen Sektoren, z. B. im Einzelhandel (L 9), zu ergreifen, die derzeitigen Anstrengungen zum Abbau des bürokratischen Aufwands für Unternehmen weiterzuführen und die Entwicklungen auf dem Strommarkt aufmerksam zu verfolgen (L 11).
Um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten, wird Spanien empfohlen, 7. die jüngsten Initiativen durch geeignete Schritte zur Umsetzung einer großen Reform des Rentensystems zu ergänzen, um zu erreichen, dass Beiträge und Leistungen stärker aneinander gekoppelt werden und der langfristige Anstieg der Rentenausgaben infolge der prognostizierten demografischen Veränderungen unter Kontrolle gehalten wird (L 16). 6. FRANKREICH Die französische Wirtschaft ist in den vergangenen fünf Jahren rascher als die ihrer hauptsächlichen Partner in Europa gewachsen.
Diese Wirtschaftsleistung ist weitgehend darauf zurückzuführen, dass mehrere Jahre lang eine große Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen wurde, spiegelt aber auch strukturelle Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine flexible Haushaltspolitik nach 1999 wider. Nach jüngsten Berechnungen der Kommission liegt das Potenzialwachstum des realen BIP nach wie vor knapp unter 2,5 %, d. h. leicht über dem Durchschnittswert der EU-Länder. Der langsame Rückgang der zugrunde liegenden Inflation in den letzten sechs Monaten deutet darauf hin, dass die Wirtschaft über mehrere Quartale hinweg knapp unter ihrem Potenzial operiert hat.
In den kommenden Jahren werden die ersten negativen Auswirkungen der Bevölkerungsstrukturentwicklung auf das Potenzialwachstum spürbar werden. Allerdings gibt es noch immer viel Spielraum, um das Potenzialwachstum durch Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt und dem Produktmarkt zu stützen: Durch höhere Erwerbsbeteiligung und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit zum einen, durch Stärkung des Wettbewerbs in den wichtigsten netzgebundenen Industrien zum anderen. Eine Verstärkung der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung würde Spielraum für die Senkung der Abgabenbelastung auf Arbeit und Investitionen schaffen und so zur Erhöhung des Produktionspotenzials beitragen.
Nach der deutlichen Verschlechterung der konjunkturbereinigten Haushaltslage 2002, die zu einem Defizit oberhalb des Grenzwerts von 3 % des BIP beitrug, ist die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu einer wichtigen und dringlichen Aufgabe für die französischen Behörden geworden. Auch die Fortsetzung des Prozesses der Haushaltskonsolidierung ist angesichts der Belastung der öffentlichen Finanzen durch die Alterung der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung. Frankreich steht vor folgenden Herausforderungen: - das gesamtstaatliche Defizit zügig auf unter 3 % des BIP zurückzuführen und die öffentlichen Finanzen dann auf einem Pfad der stetigen Konsolidierung zu halten; - die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen; - die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten; - den Wettbewerb in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen zu gewährleisten und die Verabschiedung von Binnenmarktmaßnahmen zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu beschleunigen.
Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf unter 3 % des BIP, anschließend Halten der öffentlichen Finanzen auf einem Pfad der stetigen Konsolidierung Das gesamtstaatliche Defizit 2002 hat in Frankreich 3,1 % des BIP erreicht. Deshalb hat die Kommission eine Stellungnahme zum Vorliegen eines übermäßigen Defizits in Frankreich abgegeben. Am 3. Juni hat der Rat entschieden, dass in Frankreich ein übermäßiges Defizit besteht, und eine Empfehlung an Frankreich ausgesprochen, damit dem übermäßigen Defizit abgeholfen wird. Der Rat legt den französischen Behörden nahe, das derzeitige übermäßige Defizit so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum Jahr 2004 gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.
1467/97 des Rates zu korrigieren. Der französischen Regierung ist als Frist für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen der 3. Oktober 2003 gesetzt worden. Im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltsplans sind von der Regierung Maßnahmen zur Reduzierung der Staatsausgaben für 2003 ergriffen worden, wie z. B. die Einstellung von 4 Mrd. EUR (0,25 % des BIP) in die Reserve, von denen 1,44 Mrd. EUR (0,1 % des BIP) im März gestrichen wurden. Hinsichtlich der Ausgaben für das Gesundheitswesen hat die französische Regierung bereits mehrere Schritte zur weiteren Kostendämpfung, beispielweise durch stärkere Verwendung von Generika, eingeleitet.
Trotzdem werden diese Maßnahmen die konjunkturbereinigte Haushaltslage, so wie vom Rat empfohlen, in diesem Jahr nicht in ausreichendem Maße verbessern. Folglich wird das gesamtstaatliche Defizit im gegenwärtigen Umfeld eines gedrückten Wachstums aller Voraussicht nach die Obergrenze von 3 % des BIP überschreiten. Auch ist es unwahrscheinlich, dass Frankreich die ansteigende Tendenz des staatlichen Schuldenstands im Verhältnis zum BIP umkehren und den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP einhalten wird. Angesichts dessen und unter Berücksichtigung der ab 2005 rasch ansteigenden Belastung des Haushalts aufgrund der Alterung der Bevölkerung, muss der Haushaltskonsolidierung in Frankreich deutlich Vorrang eingeräumt werden.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit Die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt stellen nach wie vor eine große mittelfristige Herausforderung für die französische Wirtschaft dar, denn das Potenzial der Humanressourcen wird trotz der jüngsten Fortschritte noch immer nicht ausreichend genutzt. Frankreich hat eine insgesamt relativ niedrige Erwerbstätigenrate (63,8 % in 2002) und eine sehr geringe Erwerbstätigenrate für ältere Arbeitnehmer (eine der niedrigsten der EU). Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und der Herabsetzung der gesetzlichen Arbeitszeit sollte Frankreich die Erwerbsbeteiligung fördern.
Eine höhere Erwerbsbeteiligungsquote lässt sich durch weitere Steuer- und Sozialleistungsreformen sowie durch Reformen der Vorruhestands- und der Rentensysteme erzielen. Darüber hinaus muss Frankreich die anhaltend hohe strukturelle Arbeitslosigkeit und die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage, die in einigen Sektoren Anstellungsprobleme aufwerfen, verringern. Eine Senkung der Lohnkosten, insbesondere für Geringverdiener, sollte verfolgt werden. Arbeitsmarktregeln sollten weiter überprüft werden, insbesondere durch die Vereinfachung der Durchsetzung des Kündigungsschutzrechts. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung Das Problem der Bevölkerungsalterung und der Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen muss dringend angepackt werden.
Unter den derzeitigen Bedingungen könnte die rasche Zunahme des Defizits des Rentensystems, das den Projektionen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zufolge zwischen 2000 und 2040 um 3,7 Prozentpunkte des BIP ansteigen soll, nur durch eine substanzielle Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden. Eine derartige Entwicklung würde die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit erheblich erhöhen und sich sehr negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. Die Regierung hat sich verpflichtet, vor Ablauf des ersten Halbjahrs 2003, nach Absprache mit den Sozialpartnern, eine Reform des Rentensystems durchzuführen.
Derartige Reformen werden dazu beitragen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen langfristig zu gewährleisten. Die Reformen sollen dazu beitragen, dass Gerechtigkeit zwischen den Generationen und Gleichbehandlung zwischen den verschiedenen Systemen sichergestellt werden. Trotz der unlängst verabschiedeten Strukturmaßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen wird weiter damit gerechnet, dass sich der starke Anstieg der Gesundheitsausgaben insbesondere 2003 und in den Folgejahren fortsetzt. Die Regierung hat ihre Absicht zu erkennen gegeben, im zweiten Halbjahr 2003 über eine Reform im Gesundheitswesen zu entscheiden.
Die Sorge um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist umso drängender, als die französische Schuldenquote im Verhältnis zum BIP 2003 wahrscheinlich die Schwelle von 60 % überschreitet. Verbesserung des Unternehmensumfeldes, Gewährleistung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und Beschleunigung der Verabschiedung von Binnenmarktmaßnahmen zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen Unlängst wurden Maßnahmen zugunsten einer stärkeren Marktöffnung ergriffen oder angekündigt, und obwohl der Wettbewerb in bestimmten Bereichen der Strom- und Gasmärkte nach wie vor begrenzt ist, erfuellen diese Märkte inzwischen die Öffnungsanforderungen der EU-Richtlinien.
Die Marktanteile der Betreiber wurden nahezu auf den Durchschnittswert aller europäischen Länder zurückgefahren. Unternehmensgründungen und -erweiterungen werden nach wie vor durch komplexe soziale und fiskalische Verfahren erschwert, wenngleich derzeit weitere Vereinfachungsmaßnahmen umgesetzt werden. Obwohl Frankreich sich verpflichtet hat, die Quote der Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien zu erhöhen, bildet es in Bezug auf die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinien weiterhin das Schlusslicht der EU-Mitgliedstaaten. Länderspezifische Empfehlungen für Frankreich Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus.
Um das gesamtstaatliche Defizit zügig auf unter 3 % des BIP zurückzuführen und die öffentlichen Finanzen dann auf einem Pfad der stetigen Konsolidierung zu halten, wird den französischen Behörden empfohlen, 1. das konjunkturbereinigte Defizit im Jahr 2003 wesentlich stärker abzubauen, als derzeit geplant ist; 2. Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass das konjunkturbereinigte Defizit im Jahr 2004 um 0,5 % des BIP gesenkt oder noch weiter zurückgeführt wird, damit dafür gesorgt wird, dass die kumulierte Verbesserung im Zeitraum 2003-2004 ausreicht, um das nominale Defizit spätestens im Jahr 2004 unter die 3%-Marke zu bringen;
3. den Anstieg der staatlichen Bruttoschuldenquote im Jahr 2003 zu begrenzen. Frankreich sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen, ist es für Frankreich besonders wichtig, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen. Frankreich wird insbesondere empfohlen, 4. sicherzustellen, dass das neue Arbeitslosenversicherungssystem durch angemessene Verpflichtungen und Anreize, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen, flankiert wird (L 4 und BE 1).
Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung wird Frankreich empfohlen, 5. das Rentensystem baldmöglichst umfassend zu reformieren (L 16), um seine finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, das tatsächliche Renteneintrittsalter anzuheben und gleichzeitig Rentensysteme an flexiblere Beschäftigungsformen und Karrieremuster sowie individuelle Bedürfnisse anzupassen und 6. die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen, mit denen die Ausgaben auf ein tragfähiges Niveau zurückgeführt werden sollen, aufmerksam zu kontrollieren und gegebenenfalls neue Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels im Rahmen der geplanten Reformen einzuleiten (L 14).
Zur Gewährleistung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und zur beschleunigten Verabschiedung binnenmarktbezogener Maßnahmen, durch die gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, wird Frankreich empfohlen, 7. die Bemühungen zur Sicherung des Wettbewerbs in den Energiemärkten, insbesondere im Gas- und Stromsektor, weiter voranzutreiben (L 9), 8. die Anstrengungen zur Verringerung und Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen fortzuführen (L 11) und 9. die Umsetzungsrate der Binnenmarktrichtlinien zu erhöhen und die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren zu verringern (L 9).
7. IRLAND Das irische Wirtschaftswachstum erreichte im Zeitraum 1995-2000 im Durchschnitt spektakuläre 10 %. Der damit einhergehende beeindruckende Beschäftigungszuwachs (durchschnittlich 51/2 %) wurde durch eine deutliche Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, einen kräftigen Rückgang der Arbeitslosigkeit und eine Umkehr der herkömmlichen Nettoemigration seit 1996 ermöglicht. Da diese Quellen für das Arbeitskräfteangebot außergewöhnlich waren, litt die Wirtschaft Ende der 90er Jahre zunehmend unter Angebotsengpässen in Bezug auf die Arbeitskräfte und die Infrastruktur. Als Folge dieser Entwicklung und parallel zu dem weltweiten Konjunktureinbruch hat sich das Expansionstempo seit 2001 spürbar verlangsamt.
Aufgrund seiner offenen Märkte dürfte Irland vom erwarteten Aufschwung der Weltwirtschaft in hohem Maß profitieren. Allerdings ist die Zeit der zweistelligen Wachstumsraten vorbei; das Potenzialwachstum des irischen BIP dürfte mittelfristig kaum über 5 % hinausgehen, rund doppelt so hoch wie für die EU als Ganzes. Dies ist auf einen vorerst weiterhin höheren Zuwachs an Erwerbspersonen und größere Produktivitätsgewinne zurückzuführen. Stabile makroökonomische Rahmenbedingungen würden die Anpassung an das langsamere Expansionstempo erleichtern und zur Aufrechterhaltung der im zurückliegenden Wirtschaftsboom erzielten positiven Ergebnisse beitragen.
Um die vollständige Nutzung des Wirtschaftspotenzials sicherzustellen, sollten Strukturmaßnahmen eingeleitet werden, die die Angebotsseite der Wirtschaft stärken, gleichzeitig aber auch den Inflationsdruck begrenzen helfen. Irland steht vor folgender Herausforderung: - für einen reibungslosen Übergang von einem zweistelligen Wirtschaftswachstum Ende der 90er Jahre zu einem niedrigeren nachhaltigen Wachstum in den kommenden Jahren zu sorgen, indem solide makroökonomische Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Angebotsseite der Wirtschaft gestärkt wird. Für einen reibungslosen Übergang von einem zweistelligen Wirtschaftswachstum Ende der 90er Jahre zu einem niedrigeren nachhaltigen Wachstum in den kommenden Jahren sorgen, indem solide makroökonomische Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Angebotsseite der Wirtschaft gestärkt wird Dank des raschen Wachstums im letzten Jahrzehnt hat sich die Lage der öffentlichen Finanzen und am Arbeitsmarkt erheblich verbessert.
Von 1997 bis 2001 wies der gesamtstaatliche Haushalt einen Überschuss aus; der derzeitige öffentliche Schuldenstand ist der zweitniedrigste in der EU. In der Zukunft werden sich das bescheidene Wirtschaftswachstum und der damit einhergehende geringe Lohnanstieg sowie die Notwendigkeit eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen im öffentlichen Investitionsprogramm, den Sozialleistungen und den Ausgaben im Gesundheitsbereich niederschlagen müssen (aufbauend auf jüngste Maßnahmen zur Verbesserung von Ausgabenmanagement und -kontrolle).
Dank des kräftigen Beschäftigungszuwachses konnte die Arbeitslosenquote 2001 unter 4 % zurückgeführt werden (von über 15 % in 1993), doch die zunehmend angespannte Arbeitsmarktlage führte zu sehr hohen Inflationsraten und einem starken Lohnanstieg. Zur Beibehaltung der Vollbeschäftigung, dem Ziel der jüngst verhandelten Vereinbarung zur Sozialpartnerschaft, sind weitsichtige und flexible Tarifentwicklungen und Maßnahmen zur Stärkung der Angebotsseite der Wirtschaft erforderlich. Zur Förderung der Angebotsseite scheinen Reformen in drei Bereichen am vielversprechendsten zu sein. Erstens:
Die Angebotsengpässe im Bereich der Infrastruktur werden im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans 2000-2006 angegangen. Das Infrastrukturprogramm des Plans bleibt hinter den Zielsetzungen zurück, und zwar vor allem wegen steigender Bau- und Landankaufskosten. Zweitens: Trotz des hohen Anteils des IKT-Wertschöpfung an der Wirtschaft sind FuE-Aufwendungen in Irland niedrig (1999: etwa 1,2 % des BIP). Maßnahmen zur Steigerung der FuE-Ausgaben würden Irlands Produktivität zugute kommen. Drittens: In einigen Sektoren der irischen Wirtschaft ist der Wettbewerb - trotz der erzielten Fortschritte - nach wie vor unzureichend.
Dies trifft insbesondere auf die netzgebundenen Wirtschaftszweige und einige andere Sektoren zu (z. B. freie Berufe, Einzelhandel und Versicherungswesen). Länderspezifische Empfehlungen für Irland Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Irland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs von einem zweistelligen Wirtschaftswachstum Ende der 90er Jahre zu einem niedrigeren nachhaltigen Wachstum in den kommenden Jahren durch Schaffung solider makroökonomischer Rahmenbedingungen und Stärkung der Angebotsseite der Wirtschaft wird Irland empfohlen, 1. die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen und die Planung der Einnahmen und Ausgaben in einem stabilitätsorientierten mittelfristigen Rahmen mit Hilfe des kürzlich erlassenen Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Ausgabenplanung, -verwaltung und -kontrolle zu verbessern (L 14), 2. die Sozialpartner zu ermutigen, an einer vorsichtigen und flexiblen Lohnnorm festzuhalten, die eine Anpassung der Löhne unter Berücksichtigung der Produktivitäts- und Qualifikationsunterschiede ermöglicht und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit wahrt (L 3 und 5), 3. die Durchführung der Infrastrukturkomponenten des Nationalen Entwicklungsplans zur Priorität zu erklären, gleichzeitig aber die Haushaltsstabilität zu wahren, und die politischen Maßnahmen zur Anhebung der FuE-Aufwendungen fortzusetzen (L 13) und 4. den Wettbewerb in den netzgebundenen und anderen Wirtschaftszweigen (z.
B. Einzelhandel, einschließlich Spirituosenhandel, Versicherungswesen und freie Berufe (L 9) zu verstärken. 8. ITALIEN Das italienische Wirtschaftswachstum ist seit Anfang der 90er Jahre hinter dem Expansionstempo der EU zurückgeblieben. Während der Wachstumsunterschied sich während der letzten Konjunkturabschwächung, u. a. aufgrund eines weniger restriktiven Policy Mix und der ersten Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen, verringert hat, liegt das Potenzialwachstum Schätzungen zufolge weiterhin unter dem Durchschnittswert des Eurogebiets. Trotz des vergleichsweise schwachen Wachstums ist die Verbraucherpreisinflation gemeinhin höher als sonst im Eurogebiet gewesen; dies deutet auf strukturelle Mängel hin.
Enttäuschende Wachstumsresultate und seit dem Jahr 2000 nachlassende Anstrengungen zur Haushaltsanpassung haben die strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beeinträchtigt. Angesichts des sehr hohen öffentlichen Schuldenstands Italiens muss das Tempo des Schuldenabbaus erhöht werden. Die bisherige Lohnzurückhaltung und einige wichtige Reformschritte seit 1998 führten zu einer spürbaren Verbesserung der Entwicklung am Arbeitsmarkt, so dass die Arbeitslosenquote Ende 2002 unter 9 % lag. Der steigende Beitrag des Faktors Arbeit zum Wirtschaftswachstum geht allerdings mit einer deutlichen Verlangsamung der Produktivität einher, was zum Teil auf die vermehrte Erwerbsbeteiligung gering qualifizierter Arbeitskräfte, insbesondere im Dienstleistungssektor, zurückzuführen ist.
Die Erwerbsbeteiligung hat in den vergangenen Jahren zwar merklich zugenommen, EU-weit zählt sie aber nach wie vor zu den niedrigsten. Das größte Problem für die italienische Wirtschaft ist und bleibt das niedrige Potenzialwachstum. Zu den Schlüsselfaktoren, die das Potenzialwachstum hemmen, zählen die nach wie vor ungelöste Lage der öffentlichen Finanzen, das anhaltende regionale Gefälle, insbesondere der große Anteil derer im Süden, die im erwerbsfähigen Alter sind und nicht am Erwerbsleben teilnehmen oder arbeitslos sind, sowie Faktoren, die sich belastend auf die gesamte Faktorproduktivität auswirken, wie der niedrige Bildungsstand und die geringen FuE-Investitionen.
Italien steht vor folgenden Herausforderungen: - die öffentlichen Finanzen rasch zu konsolidieren; - die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten; - die Erwerbstätigenquote, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, zu steigern und die großen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden zu abbauen; - die wissensbasierte Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation, Investitionen in IT, FuE und Innovationen zu stärken; - das unternehmerische Umfeld weiter zu verbessern und den Wettbewerb im Energiesektor und den Dienstleistungssektoren weiter zu fördern.
Rasche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen Im Vorfeld der Gründung der WWU und unmittelbar danach haben sich die öffentlichen Finanzen Italiens spürbar verbessert. In den letzten Jahren hat sich die Haushaltskonsolidierung aber, u. a. aufgrund eines unerwartet niedrigen Wachstums und einer Reihe von Steuersenkungen, verlangsamt. Es hat sich als schwierig erwiesen, die Primärausgaben zu senken. Ende 2002 und Anfang 2003 führten die Behörden strengere Kontrollen und mehr Transparenz bei den Verfahren zur Gestaltung der Ausgaben ein, die in den kommenden Jahren zu Verbesserungen führen dürften.
Im Rahmen des gegenwärtigen Dezentralisierungsprozesses werden möglicherweise weitere Maßnahmen erforderlich sein, um eine verantwortungsvolle Finanzpolitik auf allen Regierungsebenen durchzusetzen, unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Maßes an interregionalen Transfers. In den vergangenen Jahren wurde auf substanzielle Verkäufe von staatseigenem Sachvermögen sowie zahlreiche Steueramnestien zurückgegriffen. Diese Übergangsmaßnahmen haben zwar die Gefahr abgewandt, die Defizitschwelle von 3 % des BIP zu überschreiten, sind dabei jedoch an die Stelle von grundlegendem Handeln getreten.
Das mittelfristige Ziel eines konjunkturbereinigt ausgeglichenen Haushalts ist aber von entscheidender Bedeutung, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen; dies ist umso erforderlicher, als die Schuldenquote noch immer über 100 % des BIP beträgt und die fiskalischen Auswirkungen einer dramatisch alternden Bevölkerung heraufziehen. Eine Beschleunigung der Haushaltskonsolidierung sowie Rückführung des Schuldenstands - und damit der gegenwärtig hohen Kosten für den Schuldendienst - wird auch Spielräume für die Verbesserung der Qualität der Ausgaben eröffnen.
Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung In den 90er Jahren hat Italien wichtige Bereiche seines Rentensystems reformiert, um einen nicht tragfähigen Trend bei den Ausgaben abzuwenden. Dennoch dürften angesichts der ungünstigen demografischen Projektionen die alterungsbezogenen Ausgaben für das Gesundheitswesen und das Rentensystem im nächsten Jahrzehnt leicht ansteigen. Das neue System wurde zwar entworfen, um den Wirkungen einer Änderung sowohl der Lebenserwartung wie der langfristigen Wirtschaftswachstumsrate Rechnung zu tragen, dennoch könnte es sich noch erheblichen finanziellen Ungleichgewichten ausgesetzt sehen, falls ungünstige demografische und wirtschaftliche Entwicklungen eintreten.
Vor diesem Hintergrund lastet der hohe Schuldenstand schwer auf der Haushaltspolitik, da Primärüberschüsse noch über einen langen Zeitraum hinweg beibehalten werden müssen. Es bestehen weiterhin einige Zweifel daran, ob mit den angekündigten Änderungen des Sozialversicherungssystems, die zwar private Rentensysteme fördern, einige vorhandene kritische Punkte des öffentlichen Rentensystems, z. B. die lange Übergangszeit zu einem neuen beitragsfinanzierten System oder der effektive Start der so genannten zweiten Säule im Zusammenhang mit den geplanten Beitragskürzungen für neu eingestellte Arbeitnehmer, angegangen werden können.
Steigerung der Erwerbstätigenquote, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, und Abbau der großen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden Trotz der bemerkenswerten Verbesserungen der letzten Jahre verbleibt eine große Lücke zwischen den Erwerbstätigenquoten in Italien und dem EU-Durchschnitt, speziell für Frauen und ältere Arbeitnehmer. In diesen Bereichen wurden nationale Ziele gesetzt. Der hohe Anteil nicht genutzter Humanressourcen spiegelt in der Hauptsache das anhaltend große regionale Gefälle zwischen dem Norden und dem Süden wider: Während einerseits der Norden hohe Beschäftigungsquoten und beinahe Vollbeschäftigung (eine Arbeitslosenquote von 4,6 % 2001) verzeichnet, herrschen im Süden andererseits eine niedrige Beschäftigungsquote und hohe Arbeitslosigkeit (2001:
17,7 %) vor. Dieser relative Unterschied ist anhaltend, auch wenn sich das absolute Ergebnis sowohl im Norden als auch im Süden verbessert hat. Dies mag zu einem großen Teil nicht deklarierte Arbeit verbergen. Die regionale Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsstruktur ähnelt stark den regionalen Produktivitätsdifferenzen, was vermuten lässt, dass das gegenwärtige Tarifsystem nicht ausreichend flexibel ist, um regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Zudem spiegelt die niedrigere Produktivität im Süden wahrscheinlich auch eine schlechtere Infrastrukturausstattung wider. Eine weitere Arbeitsmarktschwäche stellt die Unausgewogenheit zwischen begrenztem Arbeitslosen- und Sozialleistungssystem und relativ unterentwickelter aktiver Arbeitsmarktpolitik dar.
Diese Unausgewogenheit könnte in Verbindung mit einem häufigeren Rückgriff auf flexible Arbeitsverträge das Risiko des Entstehens einer dualen Arbeitsmarktstruktur verstärken. Um dieses Risiko abzuschwächen, wurden im Rahmen des Legge Biagi von 2003 Maßnahmen erlassen, um die Gefahr prekärer Arbeitsverhältnisse und sozialer Ausgrenzung einzudämmen. Dies soll durch Erhöhung der Flexibilität am Rande, unter anderem durch Einführung neuer Arbeitsvertragsformen und durch Liberalisierung der Arbeitsvermittlung, erreicht werden. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung lang anstehender Pläne, wie der Strategie zum lebenslangen Lernen oder der Reform des öffentlichen Dienstes, hinterherhinkt.
Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation sowie von Investitionen in IT, FuE und Innovationen Bei der Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft steht Italien trotz gewisser Erfolge noch ganz am Anfang. Das Bildungsniveau ist nach wie vor relativ niedrig, wie auch die Verfügbarkeit qualifizierter Humanressourcen. Unlängst wurden Maßnahmen eingeleitet, um diese Probleme anzugehen. Italien schneidet auch in Bezug auf den Zugang und die Nutzung von Internet und elektronischem Handel schlecht ab. Unternehmensinnovationen sind schwach: Die FuE-Aufwendungen der Unternehmen relativ zum BIP (0,5 % in 2000) und die Patentanwendungen pro Einwohner erreichen knapp die Hälfte des EU-Durchschnitts.
Die relativ große Abhängigkeit der italienischen Wirtschaft von kleinen und mittleren Unternehmen, denen es häufig an der kritischen Masse für derartige Investitionen fehlt, trägt hierzu bei. Weitere Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes und Förderung des Wettbewerbs im Energiesektor und den Dienstleistungssektoren Zwar wurden Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie und zur Verbesserung des unternehmerischen Umfelds ergriffen, doch die Verwaltungsverfahren für Unternehmen sind nach wie vor ziemlich kosten- und zeitaufwändig. Das trägt dazu bei, dass der Unternehmenssektor in Italien - gemessen an den Indikatoren für Netto-Unternehmensgründungen - weniger dynamisch ist als in anderen Mitgliedstaaten.
Die Liberalisierung des Energiesektors kommt voran. Auf dem Strommarkt nimmt die beherrschende Stellung der etablierten Betreiber ab, doch finden Dritte noch immer nur schwer Zugang zu den italienischen Netzen, auch wenn der Zugang rechtlich gesehen frei ist. Das führt u. a. dazu, dass die italienischen Strom- und Gaspreise nach wie vor EU-weit zu den höchsten zählen. Auch einige Dienstleistungssektoren, insbesondere im Bereich der freien Berufe und der lokalen öffentlichen Dienste, werden relativ langsam für den Wettbewerb geöffnet. Die Umsetzungsrate der Binnenmarktrichtlinien hat sich 2002 verschlechtert;
Italien steht an zweiter Stelle in Bezug auf die Zahl der vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Vertragsverletzungsverfahren. Länderspezifische Empfehlungen für Italien Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Zur Beschleunigung der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wird Italien empfohlen, 1. eine Verringerung des konjunkturbereinigten Defizits von jährlich mindestens 0,5 % des BIP (GL 1) zu gewährleisten, und zwar unter Ersatz von Maßnahmen mit Einmalcharakter durch solche dauerhafterer Natur, bis eine nahezu ausgeglichene oder im Überschuss befindliche mittelfristige Haushaltslage erreicht ist, 2. die politische Koordinierung zwischen allen Regierungsebenen zu stärken, indem angemessene und transparente Verfahren zur Anwendung der Haushaltsdisziplin gewährleistet und gleichzeitig präzise Angaben zu den Finanzierungsquellen für Regionalausgaben gemacht werden, und 3. weitere Steuersenkungen durch strukturelle Rückführung der derzeitigen Primärausgaben im Rahmen eines Plans zur umfassenden Reform der Einnahmen- und Ausgabenseite zu finanzieren.
Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung wird Italien empfohlen, 4. dafür zu sorgen, dass die Schuldenquote in einem zufrieden stellenden Tempo auf den Schwellenwert von 60 % des BIP zurückgeführt wird (L 15), und 5. weitere Maßnahmen zu verabschieden, um die kritischen Fragen des öffentlichen Rentensystems (L 16), insbesondere die lange Übergangszeit zum neuen beitragsfinanzierten System anzugehen. Das neue System stellt lediglich darauf ab, ungünstige demografische Entwicklungen abzufangen und private Zusatzrentensysteme zu fördern.
Italien sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um die Wachstumskapazitäten zu erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen und regionale Unterschiede zu verringern, ist es für Italien besonders wichtig, die niedrige Beschäftigungsquote, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitskräften, zu erhöhen und das wirtschaftliche Gefälle zwischen dem Norden und dem Süden abzubauen. Italien wird insbesondere empfohlen, 6. weiterhin eine größere Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen durch die Bereitstellung angemessener Kinderbetreuungseinrichtungen und von älteren Arbeitskräften durch Verstärkung der Maßnahmen zur Verschiebung des Austrittsalters aus dem Erwerbsleben, zu fördern (L 4 und L 16 und BE 3 und 4), 7. die Reform der Kündigungsschutzregelungen fortzuführen (L 6), um die Schaffung von Arbeitsplätzen und Anpassungsfähigkeit zu erleichtern und die Segmentierung des Arbeitsmarktes nach Vertragsarten und Unternehmensgröße zu verringern; die Ressourcen des Arbeitslosen- und Sozialhilfeleistungssystems aufzustocken und seine Effizienz zu vergrößern (L 4 und BE 1 und 6) und 8. die Sozialpartner zu ermuntern, sich auf stärker dezentralisierte Lohnbildungssysteme einzustellen, bei denen die Löhne die unterschiedlichen Produktivitätsbedingungen und Qualifikationen besser widerspiegeln können (L 5).
Zur Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation, Investitionen in IT, FuE und Innovationen wird Italien empfohlen, 9. die Anstrengungen zur Anhebung des Bildungsstands und der Qualifikation der Bevölkerung fortzusetzen, Investitionen in FuE und Innovation zusammen mit einer stärkeren Verbreitung von IKT weiter zu fördern, insbesondere durch Maßnahmen, die auf kleine und mittelgroße Unternehmen abzielen (L 13). Zur weiteren Verbesserung des unternehmerischen Umfelds und zur Förderung des Wettbewerbs im Energiesektor und in den Dienstleistungssektoren wird Italien (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen, 10. das unternehmerische Umfeld durch Abbau der bürokratischen Auflagen für Unternehmen zu verbessern (L 11) und 11. den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu fördern, für eine breitere Öffnung der Energiemärkte zu sorgen und die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien zu verbessern (L 9).
9. LUXEMBURG In den 90er Jahren verzeichnete Luxemburg ein sehr hohes Wachstum des realen BIP. Im Jahr 2001 litt die offene Wirtschaft Luxemburgs jedoch unter einem deutlichen Konjunkturrückgang, der weitgehend auf das äußere Umfeld zurückzuführen war. Der Wirtschaftsabschwung dürfte mit einer gewissen Zeitverzögerung auch zu einer Verschlechterung der öffentlichen Finanzen führen. Der Haushaltsüberschuss von 6,1 % des BIP in 2001 ist auf geschätzte 2,6 % des BIP in 2002 zurückgegangen, und für den Zeitraum 2003-2004 wird ein Defizit vorausgesagt. Dennoch bleibt die Lage in Luxemburg, was die Staatsfinanzen angeht, angesichts des niedrigen Schuldenstandes und des Vorhandenseins von Haushaltsreserven nach wie vor relativ günstig.
Angesichts eines niedrigeren Wirtschaftswachstums als im größten Teil der 90er Jahre sollte Luxemburg sein Produktionspotenzial steigern und gleichzeitig stabilitätsorientierte makroökonomische Maßnahmen als Grundlage für nachhaltiges Wachstum ergreifen. Zur Förderung des Wachstums und zur Bewahrung solider öffentlicher Finanzen muss das Arbeitskräfteangebot erhöht werden, sowohl um Ausgaben zu reduzieren als auch um Steuereinnahmen zu steigern. Zur Stärkung des Produktionspotenzials muss Luxemburg im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben im Bereich der Arbeitsmarkt- und Produktmarktreform bewältigen.
Luxemburg steht vor folgenden Herausforderungen: - die niedrigen nationalen Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquoten zu steigern, speziell für ältere Arbeitnehmer; - das Unternehmensumfeld zu verbessern und den Unternehmergeist zu fördern, um eine ausgewogenere Wirtschaftsstruktur zu schaffen. Steigerung der niedrigen nationalen Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquoten, speziell für ältere Arbeitnehmer Die Erwerbsbeteiligung liegt in Luxemburg unter dem EU-Durchschnitt; die Beteiligung älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt ist besonders niedrig. Das Beschäftigungswachstum ist zurückzuführen auf Grenzgänger und eine verstärkte Beteiligung einheimischer Frauen im erwerbsfähigen Alter, während kaum Fortschritte erzielt wurden im Hinblick auf die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer, obwohl Maßnahmen ergriffen wurden, um die Anreize zur Fortsetzung der Arbeitstätigkeit zu erhöhen.
Die Mobilisierung eines Teils des ungenutzten nationalen Beschäftigungspotenzials ist von großer Bedeutung, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und somit einen Wachstumsimpuls zu schaffen. Ferner würde ein späteres Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt die Abhängigkeit von den Leistungssystemen verringern und somit öffentliche Ausgaben für Sozialleistungen und Renten vermindern. Anreize zur Fortsetzung der Arbeitstätigkeit könnten verbessert werden durch weitere Reformen der Frühverrentungs- und Vorruhestandsregelungen. Auch die Folgen der jüngsten Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsrente sollten genau überprüft werden.
Verbesserung des Unternehmensumfeldes und Förderung des Unternehmergeistes, um eine ausgewogenere Wirtschaftsstruktur zu schaffen Die Wirtschaft in Luxemburg wird nach wie vor relativ stark reguliert, insbesondere bei den Preisen, wo die Reformen zur Modernisierung des Wettbewerbsrahmens noch nicht umgesetzt sind. Während die große Offenheit der luxemburgischen Wirtschaft zu Wettbewerb von außen führt, sind Reformen zur Anpassung der einheimischen Wettbewerbspolitik und entsprechende Folgemaßnahmen notwendig, um die Vorteile einer auf Wettbewerb beruhenden Wirtschaft zu wahren. Über das letzte Jahrzehnt entwickelte die luxemburgische Wirtschaft einen hohen Grad an Spezialisierung bei den Finanzdienstleistungen.
Dies war bisher für Beschäftigung und Wachstum vorteilhaft, macht jedoch Luxemburg anfälliger für mögliche sektorspezifische Erschütterungen in der Zukunft. Der Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen sollte mehr Augenmerk gewidmet werden. Zugleich sollten die Schlüsselbereiche, wie der Sektor der Finanzdienstleistungen, gestärkt werden, und die Diversifizierung der Wirtschaft sollte unter anderem durch Erleichterung ausländischer Direktinvestitionen dazu beitragen, diese Abhängigkeit zu verringern und die Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquoten zu erhöhen. Länderspezifische Empfehlungen für Luxemburg Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus.
Luxemburg sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, ist es für Luxemburg besonders wichtig, die niedrigen nationalen Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquoten, speziell für ältere Arbeitnehmer, zu erhöhen. Luxemburg wird insbesondere empfohlen, 1. Anreize für Frühverrentungs- und Vorruhestandsregelungen zu überprüfen und angemessenere Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitsunfähigkeitsrente zu gewährleisten (L 16 und BE 2). Um das Unternehmensumfeld zu verbessern und den Unternehmergeist zu fördern, wird Luxemburg im Hinblick auf die Schaffung einer ausgewogeneren Wirtschaftsstruktur empfohlen, 2. die Reform des Wettbewerbsrechts vollständig umzusetzen und zu gewährleisten, dass die Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden über ausreichende Unabhängigkeit, Mittel und Befugnisse verfügen, um ihre Aufgaben zu erfuellen (L 9), und 3.
Maßnahmen zu ergreifen, um die Schaffung von KMU zu fördern und zu erleichtern und ihnen den Zugang zu Risikokapital zu ermöglichen (L 11). 10. NIEDERLANDE Ab Mitte der 90er Jahre bis 2000 verzeichneten die Niederlande ein reales BIP-Wachstum, das deutlich über dem EU-Durchschnitt lag, während die harmonisierte Arbeitslosenquote deutlich auf das zweitniedrigste Niveau in der EU sank. Ab 2001 erfuhr die Wirtschaft einen deutlichen Konjunkturrückgang, der auch zu einer eindeutigen Verschlechterung der öffentlichen Finanzen und mit einiger Verzögerung zu einer Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation führte.
Der Ausblick deutet auf eine relativ gedämpft ausfallende wirtschaftliche Erholung, während die Staatsfinanzen sich in Folge der letzthin ungünstigen volkswirtschaftlichen Situation weiter verschlechtern dürften. Für 2003 wird davon ausgegangen, dass das reale BIP-Wachstum unter 1 % bleibt, nach einer Wachstumsrate von nur 0,3 % in 2002. Das potenzielle Wirtschaftswachstum dürfte auf rund 2 % gegenüber 21/4 % in der restlichen EU gesunken sein. Das schwächere Wachstumspotenzial ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, u. a. auf eine hohe Anzahl von Menschen, die die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen, demografische Trends und einen niedrigen Wettbewerbsgrad in einigen Sektoren.
Dies wirkt sich negativ auf das Arbeitskräfteangebot und die Produktivität aus. Außerdem belasten das Potenzial Einbußen bei der externen Wettbewerbsfähigkeit, die zum Teil auf überzogene Lohnerhöhungen und unzureichende Investitionen der Unternehmen in FuE und Innovationen in den letzten Jahren zurückgeführt werden können. Angesichts niedrigerer Wachstumsaussichten als im Großteil der 90er Jahre sollten die Niederlande versuchen, ihr Produktionspotenzial zu erhöhen, und gleichzeitig eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik als Grundlage für nachhaltiges Wachstum gewährleisten.
Hierzu müssen die Niederlande drei Hauptprobleme bewältigen. Das erste ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die anderen beiden hängen mit Reformen der Arbeits- und Produktmärkte zusammen und zielen darauf ab, nicht ausreichend genutzte Ressourcen zu mobilisieren sowie Wettbewerb und Produktivität zu steigern, um das Wirtschaftswachstum zu erhöhen. Die Niederlande steht vor folgenden Herausforderungen: - die Haushaltsanpassungen in den kommenden Jahren angesichts eines schwächeren Potenzialwachstums und Haushaltsmehrbelastungen infolge der Bevölkerungsalterung fortzuführen; - gegenwärtig nicht Erwerbstätige in den Arbeitsmarkt einzubeziehen; - das relativ langsame Produktivitätswachstum zu beschleunigen, das unter anderem auf das niedrige Wettbewerbsniveau in einigen Sektoren und unzureichende Unternehmensinvestitionen, insbesondere im Bereich FuE, zurückzuführen ist.
Fortführung der Haushaltsanpassungen in den kommenden Jahren angesichts eines schwächeren Potenzialwachstums und Haushaltsmehrbelastungen infolge der Bevölkerungsalterung Die Situation der öffentlichen Finanzen in den Niederlanden hat sich, ausgehend von einer relativ günstigen Ausgangslage, verschlechtert, und zwar weitgehend aufgrund des deutlichen Konjunkturrückgangs in jüngster Zeit. Das nominale und konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Defizit dürfte 2002 bei rund 1 % des BIP gelegen haben. Allerdings ist gegenwärtig die Beurteilung der Finanzpolitik in den nächsten Jahren schwierig, da nach den Parlamentswahlen vom 22.
Januar 2003 noch keine neue Regierung gebildet worden ist. Ohne politische Maßnahmen dürfte sich der Staatshaushalt in den kommenden Jahren weiter verschlechtern. Daher sind Haushaltsanpassungen zur Erreichung und Wahrung des Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts notwendig. Vor allem müssen die Staatsausgaben an die Entwicklung der Einnahmen angepasst werden und so dem erwarteten Rückgang des potenziellen BIP-Wachstums Rechnung tragen. Einbeziehung der gegenwärtig nicht Erwerbstätigen in den Arbeitsmarkt Trotz der günstigen Arbeitsmarktsituation ist die Erwerbslosigkeit in den Niederlanden nach wie vor relativ hoch.
Besonders besorgniserregend sind die hohe Zahl von Menschen, die gegenwärtig Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, und die Arbeitslosigkeitsfallen des Sozialleistungssysteme, die weiterhin Negativanreize bei der Arbeitsaufnahmen schaffen. Der Umfang der ungenutzten Arbeitsmarktreserven wird deutlich durch die Anzahl der Leistungsbezieher, d. h., 7 % der Erwerbsbevölkerung erhalten Arbeitslosen- bzw. Sozialleistungen und 11 % erhalten Arbeitsunfähigkeitsleistungen. Weitere Verbesserungen der Erwerbstätigenquoten hängen ebenfalls ab von einem anhaltenden Wachstum der Erwerbsquote der Frauen und einer stärkeren Aktivierung von älteren Menschen und Minderheiten.
Die Mobilisierung des ungenutzten Arbeitsangebotspotenzials ist von höchster Bedeutung, um Beschäftigung zu erhöhen, und bietet erhebliche Wachstumsimpulse. Beschleunigung des relativ langsamen Produktivitätswachstums, das unter anderem auf das niedrige Wettbewerbsniveau in einigen Sektoren und unzureichende Unternehmensinvestitionen, insbesondere im Bereich FuE, zurückzuführen ist Das Produktivitätswachstum war seit 1999 in den Niederlanden relativ gering und ist 2002 weiter unter den EU-Durchschnitt gesunken. Dies kann teilweise in starkem Beschäftigungswachstum und dem Aufbau einer Arbeitskräftereserve begründet sein.
Geringes Wachstum der Arbeitsproduktivität kann jedoch auch auf das niedrige Wettbewerbsniveau in einigen Sektoren und die abnehmende Spezialisierung des niederländischen erzeugenden Gewerbes in Mittel- und Hochtechnologie zurückgeführt werden. Beispielsweise hat der Parlamentarische Ausschuss im Jahr 2002 illegale Preisabsprachen in der Bauwirtschaft festgestellt. In den netzgebundenen Industrien hat die Reformmüdigkeit, die zum Teil auf die Auffassung zurückgeht, dass beispielsweise Liberalisierung dem Kunden nicht zugute gekommen ist, Fortschritte bei der Belebung des nach wie vor unzureichenden Wettbewerbsgrades verhindert.
Zum Teil erklärt die Schwäche des Regelwerks in den liberalisierten Sektoren, warum die Vorteile der Reform noch nicht zum Tragen gekommen sind. Niedrige FuE-Investitionen beeinträchtigen das Produktivitätswachstum in den Niederlanden. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre lagen die Unternehmensinvestitionen im Bereich FuE 10 % unter dem EU-Durchschnitt und sogar noch niedriger als in den Nachbarstaaten Belgien und Deutschland. Ein besonderes Problem ist die geringe Zahl von Hochschulabsolventen in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik in der Altersspanne 20-29, die die Quelle des Grundstocks künftiger Forscher bilden.
Länderspezifische Empfehlungen für die Niederlande Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Um Haushaltsanpassungen in den kommenden Jahren angesichts eines schwächeren Potenzialwachstums und der Haushaltsmehrbelastungen infolge der Bevölkerungsalterung fortzuführen, wird den Niederlanden empfohlen, 1. die Staatsausgaben weiterhin innerhalb klar und in realen Größen festgelegter Obergrenzen im Einklang mit dem Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts zu halten (L 1 und 14).
Die Niederlande sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern, ist es für die Niederlande besonders wichtig, gegenwärtig nicht Erwerbstätige in den Arbeitsmarkt einzubeziehen. Den Niederlanden wird insbesondere empfohlen, 2. die Reformen der Leistungssysteme voranzutreiben, damit Arbeit sich lohnt (L 4 und BE 3), sich insbesondere auf die Berechtigung und die Bedingungen des Leistungsbezugs zu konzentrieren, die geplante Reform der Arbeitsunfähigkeitsregelungen gesetzlich zu verankern und umzusetzen, wobei sowohl die Einbeziehung als auch die Aktivierung der jetzigen Leistungsempfänger berücksichtigt werden.
Um das relativ langsame Produktivitätswachstum zu beschleunigen, das unter anderem auf das niedrige Wettbewerbsniveau in einigen Sektoren und unzureichende Unternehmensinvestitionen, insbesondere im Bereich FuE zurückzuführen ist, wird den Niederlanden (entsprechend L 9-14) empfohlen, 3. den Regelungsrahmen und seine Umsetzung zu verbessern (L 11), insbesondere in Sektoren, in denen sich der Wettbewerb als unzureichend herausgestellt hat, wie in der Bauwirtschaft und den freiberuflichen Dienstleistungen, und 4. eine stärker technisch ausgerichtete Bildung zu fördern und die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Industrie zu stärken, um Unternehmensinvestitionen im Bereich FuE (L 13) zu erhöhen.
11. ÖSTERREICH Seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ist das Wachstum des realen BIP in Österreich im Durchschnitt etwas höher als in der EU gewesen. Das Potenzialwachstum dürfte allerdings seit 1990 von Werten oberhalb auf solche unter dem EU- und Euro-Gebiets-Durchschnitt gesunken sein. Schätzungen zufolge lag das Potenzialwachstum in Österreich 1990 noch bei 3,1 % und der EU-Durchschnitt im Vergleich bei 2,8 %. Doch es ging auf 1,9 % im Jahr 2002 zurück, verglichen mit einem EU- und Euro-Gebiets-Durchschnitt von 2,2 %, und Projektionen deuten für die künftigen Jahre auf einen weiteren Rückgang.
Die Bevölkerungsalterung, die kaum steigende Erwerbsbeteiligung und der unterdurchschnittliche Anstieg der Gesamtfaktorproduktivität tragen wesentlich zu diesen gedämpften Aussichten bei. Dieselben Faktoren wirken sich auch negativ auf die öffentlichen Finanzen aus, und zwar auf zweierlei Ebenen: Zum einen ist ein niedriges Potenzialwachstum gleichbedeutend mit Einkommenseinbußen, und zum andern übt die Bevölkerungsalterung einen Druck zur Steigerung der Ausgaben aus. Da Ausgabenkürzungen dem strukturellen Druck zu Mehrausgaben nicht abhalfen, blieb die Abgabenbelastung vor allem seit 1995 auf hohem Niveau und erreichte 2001 einen Spitzenwert, was zu der Gefahr führt, dass es zu einem Teufelskreis aus hoher Abgabenbelastung und langsamem Wachstum kommt.
Um den Druck auf die öffentlichen Finanzen zu verringern und wieder überdurchschnittliche Zuwächse bei den Einkommen und beim Lebensstandard zu erzielen, sollte Österreich versuchen, die Einstellungs-, Arbeits- und Investitionsanreize zu erhöhen. Dies wiederum erfordert die Erreichung und Wahrung eines ausgeglichenen Haushalts bei niedrigeren Abgaben- und Staatsquoten. Ein wesentlicher Faktor für das niedrige Wachstumspotenzial in Österreich sind die nachteiligen Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot, die mit hohen Sozialleistungen und einer breit gefächerten Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen einhergehen.
Diese und die budgetären Folgen der Alterung der Bevölkerung bewirkten einen Druck zur Steigerung der öffentlichen Ausgaben. Der wiederum führt zu einer hohen Abgabenbelastung, insbesondere des Faktors Arbeit, und wirkt sich gleichzeitig negativ sowohl auf die Erwerbsbeteiligung wie auf die Nachfrage nach Arbeit aus. Zusätzlich ist die schwache Innovationskapazität, insbesondere eine mäßige Verbreitung von Technologieergebnissen in der Wirtschaft, was zu einer schwachen Technologiebasis führt, nach wie vor eines der Grundprobleme der österreichischen Wirtschaft. Deshalb wäre es sinnvoll, die öffentlichen Ausgaben in effizienter Weise auf diese wachstumsfördernden Bereiche neu auszurichten.
Darüber hinaus scheint der mangelnde Wettbewerb auf einigen Produktmärkten ein zusätzliches Hindernis für ein dynamischeres Wachstum zu sein. Österreich steht vor folgenden Herausforderungen: - die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten; - die schwache Technologiebasis weiterhin zu verbessern und Unternehmensinvestitionen in FuE und Innovation zu fördern; - die Schaffung eines effizienten Wettbewerbs in bestimmten Bereichen voranzutreiben. Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung Das österreichische Altersrentensystem ist fast ausschließlich umlagefinanziert, auch wenn jüngste Maßnahmen stärker auf eine private Finanzierung abzielen.
Trotz einer Reform im Jahr 2000 und recht maßvoller Leistungszuwächse in den vergangenen Jahren ist die Tragfähigkeit des Rentensystems angesichts der projizierten Bevölkerungsalterung auf lange Sicht gefährdet. Die ungünstige demografische Dynamik wird verschärft durch das niedrige, gegenwärtig bei 58 Jahren liegende effektive durchschnittliche Renteneintrittsalter und die sehr niedrige Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer. Da die Pensionsleistungen gegenwärtig auf der Grundlage von nur 15 - künftig 18 - Jahren der Erwerbstätigkeit mit den höchsten Einkommen berechnet werden, ist der Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen nur schwach ausgeprägt;
Österreich gehört derzeit zu den Ländern in der EU mit den höchsten Rentenausgaben gemessen am BIP. Wenn das gegenwärtige System unverändert bliebe oder nur geringfügig verändert würde, müsste die bereits hohe Abgabenlast noch weiter steigen, was sich negativ auf das Arbeitskräfteangebot und die Arbeitskräftenachfrage und somit auf das Wachstumspotenzial auswirken würde. Im Dezember 2002 hat eine Sachverständigengruppe, die Pensionsreformkommission, einen umfassenden Bericht mit verschiedenen Reformoptionen vorgelegt. Auch das Gesundheitswesen wird trotz jüngster Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung unter steigenden finanziellen Druck geraten.
Die Sorge um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist umso gravierender, als der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP über der Schwelle von 60 % verharrt und ein klar rückläufiger Trend noch nicht erreicht werden konnte. Weitere Verbesserung der schwachen Technologiebasis und Förderung von Unternehmensinvestitionen in FuE und Innovation Ein schwacher effektiver Wettbewerb in bestimmten Bereichen hat zu wenig Druck auf den Unternehmenssektor ausgeübt, um Anreize für Innovationen zu schaffen oder in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die FuE-Aufwendungen in Prozent des BIP verzeichneten einen leichten Anstieg in Richtung auf den EU-Durchschnitt, jedoch ist der Anteil der FuE-Aufwendungen der Unternehmen seit 1992 schrittweise von rund 50 % auf rund 40 % gesunken.
Darüber hinaus bleiben die IT-Ausgaben unter dem EU-Durchschnitt, und das Niveau der Risikokapitalinvestitionen gehört zu den niedrigsten in der EU. Neben einem niedrigen Grad an Wettbewerb erklärt auch die relativ große Abhängigkeit der österreichischen Wirtschaft von kleinen und mittleren Unternehmen diese niedrigen FuE- und Innovationsaufwendungen, denn diese Unternehmen verfügen oft nicht über die kritische Masse, um solche Maßnahmen durchzuführen. Um die schwache Technologiebasis zu verbessern, entwickelt Österreich Programme, um finanzielle und steuerliche Anreize zu schaffen und die Bemühungen der KMU zu koordinieren.
Die steigende Zahl der Patente und das gute Ausbildungsniveau von Hochschulabsolventen in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik sind positive Entwicklungen, die ausgleichend eingesetzt werden könnten. Stärkere Entwicklung eines effizienten Wettbewerbs in bestimmten Bereichen Bis Ende der 90er Jahre haben der relativ niedrige Grad an Offenheit der österreichischen Wirtschaft, die lange Tradition von sozialem Konsens und Regulierungen sowie die Notwendigkeit, die Sozialpartner und die Länder in den Reformprozess einzubeziehen, als Restriktion auf den Wettbewerbsrahmen gewirkt. Die Wirtschaft sieht sich einem starken Konzentrationsprozess in Bereichen wie den Printmedien, dem Lebensmitteleinzelhandel, den Drogerien, der Versicherungsbranche, den Möbelfachgeschäften oder den netzgebundenen Industrien gegenüber.
Die Reform des österreichischen Wettbewerbsrechts und die Einrichtung einer unabhängigen Bundeswettbewerbsbehörde sind jüngste Entwicklungen, die ein stärker wettbewerbsorientiertes Umfeld schaffen könnten. Allerdings muss sich die neue Wettbewerbsbehörde erst einrichten. Sie hat mit ihren Untersuchungen am 1. Juli 2002 begonnen und muss erst noch eine glaubwürdige Bilanz ihrer Arbeit vorweisen. Die Situation wird durch Personalknappheit erschwert. Hinzu kommt, dass Regulierungsbehörden wie im Telekommunikationssektor bisweilen ihre Entscheidungen nicht effizient umsetzen können, was zu langwierigen Gerichtsverfahren führt, bevor die Entscheidung rechtskräftig wird.
Länderspezifische Empfehlungen für Österreich Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Österreich sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten, wird Österreich empfohlen, 1. Maßnahmen durchzuführen, die zu strukturellen Ausgabeneinsparungen führen, auch auf den unteren staatlichen Ebenen, um die hohe Abgabenbelastung unter Wahrung eines nahezu ausgeglichenen konjunkturbereinigten Haushalts zu senken (L 1), und 2. das staatliche Altersrentensystem zu reformieren, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten (L 16); insbesondere die Höhe der Pensionsleistungen stärker an Beiträge während des gesamten Erwerbslebens zu koppeln; das im Durchschnitt niedrige tatsächliche Renteneintrittsalter heraufzusetzen und in diesem Zusammenhang zu gewährleisten, dass die Arbeitsanreize mit Blick auf eine stärkere Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmern verstärkt werden (L 4 und BE 2 und 3).
Um die Technologiebasis weiterhin zu verbessern und Investitionen der Unternehmen in FuE und Innovationen zu fördern, wird Österreich empfohlen, 3. Maßnahmen zu ergreifen, um Forschung und Innovationen im Unternehmensbereich, insbesondere für KMU, zu fördern (L 13). Um die Schaffung eines effizienten Wettbewerbs in bestimmten Bereichen voranzutreiben, wird Österreich (entsprechend L 9-14) empfohlen, 4. die Mittel der Wettbewerbsbehörde aufzustocken und Maßnahmen zu ergreifen, um die tatsächliche Umsetzung der Entscheidungen der Regulierungsbehörden im Telekommunikationsbereich durchzusetzen (L 9).
12. PORTUGAL Im Zeitraum 1995-2000 lag das Wirtschaftswachstum, angetrieben durch eine starke Inlandsnachfrage, bei durchschnittlich 4 %. Seit 2001 hat sich die Wirtschaftstätigkeit unter dem Einfluss der schwachen Konjunkturlage in Europa verlangsamt. Diese Entwicklung wurde verschärft durch die anhaltende Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte, die in der zweiten Hälfte der 90er Jahre auftraten, so insbesondere ein erhebliches außenwirtschaftliches Defizit und ein nicht zufrieden stellender Fortschritt bei der Haushaltskonsolidierung, der 2001 in eine größere Fehlentwicklung mündete.
Die 2002 ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts, stellen einen ersten Schritt zum Abbau der zuvor genannten Ungleichgewichte dar. In 2003 dürften das schwache internationale Umfeld und weitere Anpassungen in der Nachfrage der Haushalte dazu beitragen, dass das Wirtschaftswachstum im zweiten Jahr hintereinander unter 1 % und damit deutlich unter dem auf rund 23/4 % - 3 % (etwa 1/2 Prozentpunkt über EU-Durchschnitt) geschätzten Potenzial bleibt. Dieser positive Wachstumsunterschied ist leicht missverständlich, da er weitgehend einen starken Anstieg des Faktoreinsatzes widerspiegelt, der einher geht mit nur geringen Zuwächsen in der Gesamtfaktorproduktivität.
Das niedrige Produktivitätswachstum in Portugal ist im Wesentlichen ein strukturelles Problemen, das mit der niedrigen Effizienz des Bildungssystems, unzureichendem Wettbewerb, geringen Aufwendungen für FuE und einer schwachen IKT-Verbreitung zusammenhängt. Dies zusammen mit einem vergleichsweise hohen Nominallohnanstieg hat zu einer allmählichen Erosion der portugiesischen Wettbewerbsfähigkeit geführt. Die in der letzten Fortschreibung des Stabilitätsprogramms festgelegte Strategie zur Haushaltskonsolidierung hängt weitgehend von der erfolgreichen Durchführung umfassender Strukturreformen ab.
Angesichts der Absicht, die öffentlichen Gesamteinnahmen im Verhältnis zum BIP mittelfristig zu senken, entsprechend der geplanten Senkung der Unternehmenssteuern zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der portugiesischen Wirtschaft, bleibt nur ein Weg, um eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten. Er besteht in der Begrenzung des Anstiegs der laufenden Primärausgaben, was wiederum die Durchführung von Strukturreformen voraussetzt. Ein weiteres wichtiges Ziel der geplanten Reformen ist die Erhöhung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials durch Maßnahmen, die eine anhaltende Verbesserung der Gesamtfaktorproduktivität gewährleisten.
Portugal steht vor folgenden Herausforderungen: - die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu beschleunigen und die starke Dynamik der Staatsausgaben zu begrenzen; - die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu steigern, die durch die geringe Effizienz des Bildungssystems, niedrige FuE-Aufwendungen, einen in bestimmten Bereichen geringen Wettbewerbsgrad und hohes nominales Lohnwachstum gefährdet ist; - die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten. Beschleunigte Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Begrenzung der starken Dynamik der Staatsausgaben Im Zeitraum, der zu der budgetären Fehlentwicklung von 2001 führte, stiegen die laufenden Primärausgaben deutlich rascher als das nominale BIP(1).
Im überwiegenden Teil der zweiten Hälfte der 90er Jahre ging dies einher mit der Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung, da eine starke Inlandsnachfrage zu einer Erhöhung der Steuereinnahmen führte. Allerdings endete diese Art der Haushaltskonsolidierung mit der Verschlechterung der Konjunkturbedingungen in 2001 und dem Wegfall des dämpfenden Effekts auf die Zinsausgaben, der durch die Konvergenz der Zinssätze auf das niedrigere ausländische Niveau verursacht wurde. Die Haushaltskonsolidierung wurde 2002 wieder aufgenommen, doch musste sie sich aufgrund der üblichen Verzögerungen im Zusammenhang mit der Umsetzung struktureller Anpassungen weitgehend auf die Verabschiedung von Einmalmaßnahmen stützen.
Kurzfristig war der Rückgriff auf nicht dauerhafte Maßnahmen notwendig, um die verloren gegangene Dynamik der Haushaltskonsolidierung wieder zu erreichen und die politische Glaubwürdigkeit zu verstärken. So kann Zeit gewonnen werden, bis die ausgabenentlastenden Strukturmaßnahmen greifen. Um die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu beschleunigen und die stark steigenden Staatsausgaben einzudämmen, ist eine entschlossene und rasche Umsetzung der im Januar 2003 in der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms angekündigten Strukturreformmaßnahmen notwendig. Reformen in Kernbereichen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, dem Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie bei der Sozialversicherung dürften direkte Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung haben.
Andere Reformen (beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt) dürften indirekte Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung haben, indem sie entweder zu einem effizienteren Einsatz der Mittel führen oder die Steuerbasis aufgrund einer erfolgreichen Politik auf der Angebotsseite erweitern. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit insgesamt, die durch die geringe Effizienz des Bildungssystems, niedrige FuE-Aufwendungen, einen in bestimmten Bereichen geringen Wettbewerbsgrad und hohes nominales Lohnwachstum gefährdet ist Die schwache Produktivitätsperformance und hohes nominales Lohnwachstum haben zu der beobachteten Verschlechterung der externen Wettbewerbsfähigkeit Portugals beigetragen.
Erstens ist die Arbeitsproduktivität in Portugal die niedrigste in der EU und wächst nur langsam. Hauptgrund hierfür ist das niedrige durchschnittliche Bildungsniveau, auch bei jungen Menschen. Die unzureichende Höhe der Unternehmensinvestitionen in FuE und Innovationen und die schwache IKT-Verbreitung sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Portugal eine wichtige Quelle für Produktivitätszuwächse verloren geht. Die niedrige Multiplikatorwirkung öffentlicher FuE- Finanzierungen für private Investitionen in FuE und Innovation ist ein Indiz für Ineffizienzen im nationalen Forschungs- und Innovationssystem.
Ungenügender Wettbewerb in netzgebundenen Industrien ist ein weiteres zentrales Hemmnis. Zweitens betrug das Wachstum der Nominallöhne während der letzten zehn Jahre ungefähr 6 % pro Jahr (das Doppelte der EU-15), auch wenn in den letzten Jahren eine gewisse Lohnzurückhaltung verzeichnet wurde. Obwohl Portugal die Ausgaben für Bildung in den letzten Jahren erheblich angehoben hat, ist die Zahl der Schulabgänger ohne höhere Schule und ohne Ausbildung bei weitem die höchste in der EU(2). Eine Aufschlüsselung der Bildungsausgaben nach Schwerpunktbereichen zeigt, dass im Vergleich zu anderen Industriestaaten ein relativ großer Anteil auf Löhne und Gehälter entfällt, was eine ineffiziente Nutzung der Mittel vermuten lässt.
Trotz jüngster Fortschritte ist das Niveau der Berufsausbildung signifikant unterhalb des EU-Durchschnitts. Es hat sich als schwierig erwiesen, kleine Unternehmen in die nationalen Programme zur Anhebung des Qualifikationsniveaus des Personals einzubeziehen. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung Das Ziel einer langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verstärkt die Notwendigkeit, den Schuldenstand rasch zu verringern, ehe sich die Bevölkerungsalterung negativ auf den Haushalt auswirkt. Hierzu muss der Prozess der Haushaltskonsolidierung erfolgreich abgeschlossen und bis 2006 ein nahezu ausgeglichener bzw. überschüssiger Haushalt erreicht werden, wie in der Fortschreibung des portugiesischen Stabilitätsprogramms im Januar 2003 angekündigt, und dieser muss in der Folge aufrechterhalten werden.
Dies ist ein notwendiger, jedoch nicht ausreichender Schritt zur Gewährleistung tragfähiger öffentlicher Finanzen. Mit ihm einhergehen muss die entschlossene Durchführung einer Reihe von Strukturreformen, um den Anstieg der altersbezogenen Ausgaben zu begrenzen und das gesamte Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu erhöhen. Länderspezifische Empfehlungen für Portugal Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Portugal sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen.
Um die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu beschleunigen und den starken Anstieg der Staatsausgaben zu begrenzen, wird Portugal empfohlen, 1. dafür zu sorgen, dass das gesamtstaatliche Defizit in 2003 wie geplant weiter gesenkt wird und dass das konjunkturbereinigte Defizit danach um jährlich mindestens 0,5 % des BIP verringert wird, um einen nahezu ausgeglichenen Haushalt zu erreichen (L 1), 2. sicherzustellen, dass die Verringerung des Defizits hauptsächlich über die Ausgabenseite durch die strenge Ausführung der Haushaltspläne für alle Untersektoren des Gesamtstaates erreicht wird (L 14), und 3.
Strukturreformen in Bereichen mit direkteren Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung durchzuführen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, dem Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie bei der Sozialversicherung. Um die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu steigern, die durch die geringe Effizienz des Bildungssystems, niedrige FuE-Aufwendungen, einen in bestimmten Bereichen geringen Wettbewerbsgrad und hohes nominales Lohnwachstum gefährdet, wird Portugal (entsprechend L 9-14) empfohlen, 4. eine stärkere Beteiligung des Unternehmenssektors an FuE-Aufwendungen und Innovationen (L 13) sowie eine höhere IKT-Verbreitung zu fördern, 5. die Effizienz der Bildungsausgaben zu erhöhen, um unter anderem die Qualifizierung von Humanressourcen zu verbessern (L 13 und BE 1) und die Zahl der Schulabgänger mit unzureichendem Bildungs- oder Ausbildungsniveau substanziell zu senken, 6. den tatsächlichen Wettbewerb in liberalisierten Versorgungsbereichen, insbesondere im Energiesektor, zu verbessern und durch eine zunehmende Umsetzungsrate bei den Binnenmarktrichtlinien ein stärker wettbewerbsbetontes Umfeld zu schaffen (L 9) und 7. hinsichtlich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit die Sozialpartner zur Sicherung der Lohnzurückhaltung zu ermutigen; dabei sollten die Lohnanstiege gestatten, Produktivitäts- und Qualifikationsunterschiede zu berücksichtigen (L 3 und 5).
Um angesichts der Bevölkerungsalterung die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, wird Portugal empfohlen, 8. die Effizienz des Gesundheitswesens durch die Einführung einer Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der Marktmechanismen zu erhöhen und die Nachfrage rationeller zu gestalten (L 14) und 9. weitere Reformen des Rentensystems für die Beschäftigten im Staatssektor zu verabschieden, um seine langfristige Tragfähigkeit zu gewährleisten und um es schrittweise an die Rentenregelung für die Arbeitnehmer im Privatsektor anzugleichen (L 16). 13. FINNLAND Durch anhaltende Bemühungen in den 90er Jahren im Hinblick auf die Herstellung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien wurde Finnland zu einer der führenden - wenn nicht zur führenden - wissensbasierten Wirtschaft der Welt.
Dies führte zusammen mit einer Marktliberalisierung zu einem Anstieg des realen BIP in der zweiten Hälfte der 90er Jahre um jährlich nahezu 5 %, d. h. deutlich über dem Potenzial (von rund 3 %). Der starke Rückgang der ausländischen Nachfrage, insbesondere im Telekommunikationssektor, seit 2000 führte dazu, dass das Produktionswachstum unter sein Potenzial sank. Wenn sich die Inlandsnachfrage günstig entwickelt, könnte sich die Wirtschaftstätigkeit entsprechend den verbesserten äußeren Bedingungen bis 2004 dem Potenzialwachstum annähern. Die gegenwärtige Gesamtarbeitslosenquote von etwas über 9 % der Erwerbspersonen in 2001/2002 scheint im Wesentlichen strukturell bedingt.
Die Erwerbstätigenquote bei älteren Arbeitnehmern ist seit dem Tief von 1994 rasch gestiegen, liegt jedoch nach wie vor über 20 Prozentpunkte niedriger als bei den Arbeitnehmern insgesamt. Diese beiden Faktoren sowie die relativ langen Ausbildungszeiten und die Bevölkerungsalterung stehen dem Ziel der Regierung, dem Arbeitsmarkt in der laufenden Legislaturperiode 100000 neue Stellen zuzuführen und bis 2010 eine Erwerbstätigenquote von 75 % zu erreichen, im Wege. Das Preisniveau in Finnland liegt trotz der in jüngster Zeit abgeschwächten Inflation um rund ein Fünftel über dem EU-Durchschnitt, was auf mangelnden Wettbewerb, vor allem in abgeschotteten Dienstleistungssektoren, hindeutet.
Darüber hinaus muss zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates das Abgabenniveau relativ hoch sein, was angesichts der Erosion der Steuerbasis und eines verstärkten Steuerwettbewerbs nur schwer aufrechterhalten werden kann. Die Notwendigkeit, eine starke Abgabenbelastung beizubehalten, könnte dadurch gemildert werden, dass es zu keiner Überschreitung von Ausgabeansätzen bei der Zentralregierung kommt. Finnland steht vor folgenden Herausforderungen: - die hohe strukturelle Arbeitslosenquote zu senken und die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen; - den Wettbewerb in bestimmten Sektoren zu verbessern und die Effizienz im öffentlichen zu Sektor erhöhen.
Senkung der hohen strukturellen Arbeitslosenquote und Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer Finnland übertrifft die Beschäftigungsziele der EU als Ganzes für 2005 insgesamt als auch für Frauen sowie das in Lissabon gesetzte Ziel für die Erwerbstätigenquote für Frauen für 2010; allerdings ist das Ziel einer Erwerbstätigenquote von nahezu 70 % noch nicht erfuellt. Dies wird aufgrund der demografischen Zwänge sehr schwierig zu erreichen sein. Somit setzen eine Erhöhung der Erwerbstätigenquote und eine Zunahme des Arbeitskräfteangebots voraus, dass ältere Arbeitnehmer länger im Arbeitsmarkt verbleiben.
Die Gesamtarbeitslosenquote fiel um 71/2 Prozentpunkte von ihrem Spitzenwert im Jahr 1994 auf 9,1 % in 2002 (unverändert gegenüber 2001), was eine schleppende Wirtschaftstätigkeit widerspiegelt. Die meisten Schätzungen nennen eine NAIRU von etwa 8-9 %, was darauf hindeutet, dass die registrierte Arbeitslosigkeit im Wesentlichen struktureller Art ist. Mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit von Arbeitslosen und zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots bei älteren Arbeitnehmern wurden kürzlich eingeführt. Unter anderem wurden Maßnahmen zur Senkung der hohen Besteuerung des Faktors Arbeit, zur Entwicklung aktiver Arbeitsmarktprogramme, zur Beschränkung der Voraussetzungen für die Frührente und zur Abschaffung der 60%-Obergrenze für den Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen eingeleitet.
Diese Maßnahmen sind begrüßenswert, reichen jedoch nicht aus, und einige der Maßnahmen wirken in die entgegengesetzte Richtung, insbesondere die großzügigere Arbeitslosenunterstützung und die Zugangsberechtigung zum Rentenplan für Arbeitslose bis 2008. Darüber hinaus scheint die Anlaufphase für bestimmte Maßnahmen der Rentenreform etwas zu lang, was die positive Wirkung der Reformen zur Begrenzung der Rentenausgaben verzögert. Verbesserung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Erhöhung der Effizienz im öffentlichen Sektor Eine Stärkung des Wettbewerbs könnte dazu beitragen, das finnische Preisniveau, das zu den höchsten in der EU gehört, zu senken und die Produktivität, die in etwa dem EU-Durchschnitt entspricht, zu steigern.
Dieses hohe Preisniveau kann nur teilweise durch die hohen indirekten Steuern, die Abgelegenheit des Landes und die geringe Bevölkerungsdichte erklärt werden. Untersuchungen der nationalen Wettbewerbsbehörde deuten auf einen mangelnden Wettbewerb in bestimmten Bereichen wie den netzgebundenen Industrien hin. Die für ein auf dem Weg zu einer wissensbasierten Wirtschaft fortgeschrittenes Land relativ schwache Gesamtarbeitsproduktivität könnte auch auf den großen öffentlichen Dienst und den eingeschränkten Wettbewerb bei der Bereitstellung öffentlicher Versorgungsleistungen zurückgeführt werden.
Regierungsberichte zeigen, dass es potenzielle Effizienzgewinne im öffentlichen Sektor gibt, die deutliche positive Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte hätten. Eine starke Wirtschaftstätigkeit in der zweiten Hälfte der 90er Jahre führte zu bedeutenden Staatseinnahmen, insbesondere aus Unternehmen und Kapitalerträgen, die jedoch mittlerweile auf ein normales Maß zurückgegangen sind. Während dies einen gewissen Spielraum für zusätzliche öffentliche Ausgaben schuf, werden das Abweichen von den Ausgabenzielen einerseits und ein übermäßiges Vertrauen auf die ungewöhnlich hohen Steuereinnahmen andererseits zu einer Gefahr für die gegenwärtig gesunde Position der zentralen und kommunalen öffentlichen Finanzen.
Eine effizientere Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel und eine Begrenzung der öffentlichen Ausgaben würden einen gewissen Spielraum bieten, um Druck entgegenzuwirken oder das Finanzierungsniveau der gegenwärtigen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Länderspezifische Empfehlungen für Finnland Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Finnland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen.
Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, ist es für Finnland besonders wichtig, die hohe strukturelle Arbeitslosenquote zu verringern und die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen. Finnland wird insbesondere empfohlen, 1. die Anreize bei den Abgaben- und Leistungssystemen weiter zu verbessern, damit Arbeit sich lohnt, insbesondere durch Angehen ihrer kombinierten Effekte auf ältere Arbeitnehmer; die Reform der Berechtigung und der Bedingungen des Leistungsbezugs fortzuführen; die Verwaltung der Leistungssysteme zu verbessern und die Steuermaßnahmen auf Niedriglohnempfänger zu konzentrieren (L 4 und BE 2) und 2. nach Möglichkeiten zu suchen, die gewährleisten, dass die Tarifverhandlungssysteme gestatten, Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten besser widerzuspiegeln, um die Berufsaussichten der gering qualifizierten Arbeitslosen zu verbessern (L 5).
Zur Verbesserung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und zur Erhöhung der Effizienz im öffentlichen Sektor wird Finnland (entsprechend L 9-14) empfohlen, 3. die Bemühungen zur Stärkung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Industrien und bei nicht handelbaren Dienstleistungen zu intensivieren (L 9), 4. weitere Anstrengungen zur Steigerung des Effizienz des öffentlichen Sektors zu unternehmen, unter anderem durch Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verstärkung des Wettbewerbs, durch Förderung des Benchmarking der Effizienz des öffentlichen Sektors und durch Erhöhung der öffentlichen Ausschreibungen (L 11), und 5. die Mechanismen zur Kontrolle der Ausgaben und zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Ausgabenvorschriften zu verbessern (L 14).
14. SCHWEDEN Schweden hat in den letzten Jahren ein relativ hohes Wirtschaftswachstum verzeichnet und gegenüber der schwachen Weltwirtschaftslage eine gewisse Widerstandsfähigkeit gezeigt. Insbesondere blieben die Arbeitslosigkeit niedrig und die öffentlichen Finanzen solide. Aufgrund der günstigen Finanzsituation konnte Schweden seine Haushaltspolitik lockern, um dem Abschwung entgegenzuwirken. Die haushaltspolitische Strategie Schwedens, die darauf abzielt, längerfristig hohe Überschüsse aufrechtzuerhalten, und durch ein budgetäres Rahmenwerk unterstützt wird, das eine strenge Ausgabenkontrolle gewährleistet, dürfte in den kommenden Jahren auch weiterhin zu einem nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt führen.
Der Inflationsdruck dürfte weiterhin mit dem Inflationszielband von 2 % ± 1 Prozentpunkt, das für die Geldpolitik maßgeblich ist, in Einklang stehen, wozu auch die allmähliche Schließung der Produktionslücke beiträgt. Schweden verfügt über den umfassendsten Wohlfahrtsstaat in der Europäischen Union; sowohl die Gesamtabgabenlast(3) als auch die gesamten öffentlichen Ausgaben überschreiten 50 % des BIP. Dies entspricht sozialpolitischen Prioritäten, die insgesamt weit gehende Zustimmung finden. Damit die öffentlichen Finanzen weiterhin erfolgreich auf einem tragfähigen Weg gehalten werden können, müssen die öffentlichen Mittel effizient eingesetzt werden, nicht zuletzt weil die Überalterung der Gesellschaft einen zusätzlichen Druck auf die Ausgaben ausüben wird.
Ferner sind Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs notwendig, um dem hohen Preisniveau und der niedrigen Arbeitsproduktivität entgegenzuwirken. Außerdem, und obschon Schweden über eine hohe Erwerbstätigenquote verfügt, stellen die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Förderung der Beschäftigung nach wie vor eine wichtige Aufgabe dar, die zur Sicherung der langfristigen Finanzierung des Wohlfahrtsstaates zu bewältigen ist. Schweden steht vor folgenden Herausforderungen: - Gewährleistung eines angemessenen Arbeitskräfteangebots angesichts der Bevölkerungsalterung; - Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors.
Gewährleistung eines angemessenen Arbeitskräfteangebots angesichts der Bevölkerungsalterung In Schweden sind die Erwerbstätigenquoten bereits sehr hoch und liegen weit oberhalb der in Lissabon für die EU als Ganzes gesetzten Ziele, einschließlich der Ziele für Frauen und ältere Arbeitnehmer, und die Regierung hat sich vorgenommen, die Erwerbstätigenquote weiter zu steigern. Angesichts der Bevölkerungsalterung wird das Arbeitsangebot erhöht werden müssen, insbesondere durch Ausschöpfen potenzieller Quellen bei der Arbeitsbeteiligung von Einwanderern, Jugendlichen und Langzeitkranken.
Weitere Anstrengungen erscheinen notwendig, um die Arbeitsanreize weiter zu erhöhen, vor allem da Schweden die höchste Gesamtsteuerbelastung der EU aufweist und die Leistungssysteme im internationalen Vergleich relativ großzügig sind. Der umfassende schwedische Wohlfahrtsstaat bietet eine langfristige Herausforderung für die schwedische Wirtschaft. Seine Finanzierung beinhaltet eine anhaltend hohe Steuerlast und somit einen erheblichen Steuerkeil mit negativen Folgen für die Anreizstruktur. Diesbezüglich wäre eine Senkung der am meisten verzerrenden Bestandteile des Abgaben- und Leistungssystems für Wachstum und Beschäftigung von Vorteil.
Eine Verringerung der Anzahl der Menschen, die die verschiedenen Leistungen in Anspruch nehmen, ist auch im Hinblick auf die öffentlichen Finanzen von Bedeutung. Die problematische Situation mit ausgedehnter Fehlzeit wegen Krankheit und Inanspruchnahme von Frühpensionierungen bedarf besonderer Aufmerksamkeit, nicht zuletzt, da die damit verbundenen Haushaltskosten hoch sind. Die Regierung strebt an, bis 2004 die Zahl der Personen, die Sozialhilfe erhalten, und bis 2008 die Zahl der Krankenfehltage zu halbieren. Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz im öffentlichen Sektor Eine Stärkung des Wettbewerbs könnte zur Senkung des Preisniveaus in Schweden führen, das zu den höchsten in der EU zählt, sowie zu einer Steigerung der Produktivität, die unter dem EU-Durchschnitt liegt.
Das hohe Preisniveau kann nur teilweise durch die hohen indirekten Steuern, die Abgelegenheit des Landes und die geringe Bevölkerungsdichte erklärt werden. Im Privatsektor ist ein mangelnder Wettbewerb festzustellen, was dadurch verdeutlicht wird, dass das Preisniveau in Schweden bei mehr als 20 % über dem EU-Durchschnitt verharrt. Eine Studie der schwedischen Wettbewerbsbehörde geht davon aus, dass rund die Hälfte dieses Unterschiedes auf unzureichenden Wettbewerb zurückzuführen ist. Insbesondere liegt das Preisniveau im Einzelhandel, im Wohnungs- und Bauwesen sowie bei nicht handelbaren Dienstleistungen deutlich höher.
Schweden verfügt über einen der größten öffentlichen Sektoren in der EU, was ein Grund für die geringe Arbeitsproduktivität sein könnte. Öffentliche Anbieter gewähren seit kurzem Marktanteile im Bereich der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, jedoch entfällt nach wie vor nur ein geringer Beschäftigungsanteil bei den Sozialdienstleistungen auf private Anbieter. Eine höhere Effizienz bei der Bereitstellung öffentlicher Versorgungsleistungen ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen Gegenwert für ihr Geld erhält. Länderspezifische Empfehlungen für Schweden Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge dargelegten umfassenden Strukturreformen voraus.
Schweden sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist es für Schweden besonders wichtig, angesichts der Bevölkerungsalterung ein angemessenes Arbeitskräfteangebot zu gewährleisten. Schweden wird insbesondere empfohlen, 1. die Reform der Abgaben- und Leistungssysteme weiter fortzuführen, um die Arbeitsanreize, insbesondere für Gruppen mit einem hohen effektiven Grenzsteuersatz (L 4 und BE 3), zu erhöhen und die Reform der Besteuerung des Arbeitseinkommens unter Wahrung tragfähiger öffentlicher Finanzen zu vervollständigen.
Zur Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und zur Verbesserung der Effizienz im öffentlichen Sektor wird Schweden (entsprechend L 9-14) empfohlen, 2. die Bemühungen zur Stärkung des Wettbewerbs in Bereichen, in denen der Wettbewerb unzureichend ist, zu intensivieren (L 9); 3. weitere Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz des öffentlichen Sektors zu unternehmen, unter anderem durch Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verstärkung des Wettbewerbs, durch Förderung des Benchmarking der Effizienz des öffentlichen Sektors und durch vermehrte Vergabe von Aufträgen im Wege öffentlicher Ausschreibungen (L 11).
15. VEREINIGTES KÖNIGREICH Die britische Wirtschaft kann auf nahezu ein Jahrzehnt anhaltenden Produktionswachstums zurückblicken. Die Inflation gehört zu den niedrigsten in der EU, und die Arbeitslosigkeit ist auf dem tiefsten Stand seit 27 Jahren. Grundsätzlich sind die Aussichten weitgehend positiv, dennoch bestehen Abwärtsrisiken. Hierzu gehört die Gefahr eines abrupten Wachstumsrückgangs beim Verbrauch der privaten Haushalte von dem zuletzt hohen Niveau, denn die Haushalte passen sich allmählich an das infolge des Verfalls der Aktienkurse über die letzte Zeit niedrigere Bruttovermögen an.
Bisher hatten die Haushalte ein Gegengewicht durch das anhaltende Wachstum der Immobilienvermögen, doch deuten die jüngsten Indikatoren auf eine Abschwächung des Anstiegs der Preise für Häuser. Die öffentlichen Finanzen glitten 2002 in ein Defizit von 1,3 % des BIP, und ein Defizit zeichnet sich ebenso für 2003 als auch für 2004 ab - zum Teil aus konjunkturbedingten Gründen in Verbindung mit niedrigen Gewinnen von Unternehmen in der Finanzbranche und aufgrund einer geplanten Anhebung der laufenden Ausgaben wie der Kapitalausgaben im Verhältnis zum BIP. Letzteres zielt auf eine Korrektur der historisch niedrigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur.
Das Vereinigte Königreich hat in den vergangenen Jahren weitere Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt gemacht, mit weiteren Reformen der Abgaben- und Sozialleistungssysteme und der Entwicklung einer Reihe zielgerichteter aktiver Maßnahmen. Die Arbeitsmarktlage gehört weiterhin zu den besten in der EU, die Arbeitslosigkeit beträgt rund 5 %. Hervorzuheben ist, dass trotz des relativ angespannten Arbeitsmarktes der Lohndruck gedämpft ist und auch bleiben dürfte. Insgesamt dürfte die HVPI-Inflation 2003 und 2004 im Durchschnitt bei unter 2 % liegen. Das relativ niedrige Produktivitätsniveau, unter anderem infolge von geringen grundlegenden Fertigkeiten bei einigen Gruppen von Arbeiternehmern, bleibt jedoch eine der Hauptherausforderungen.
Die Arbeitsproduktivität liegt unter dem EU-Durchschnitt, obwohl sich der Abstand seit 1995 verringert hat. Gleichzeitig liegen die in Prozent des BIP ausgedrückten Ausgaben für FuE knapp unter dem EU-Durchschnitt. Ein zweites Problem ist die hohe Anzahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, was einem weiteren Zuwachs des Arbeitsangebot im Wege stehen könnte. Die dritte wesentliche Aufgabe besteht darin, die Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen in Großbritannien zu erhöhen. Das Vereinigte Königreich steht vor folgenden Herausforderungen: - Verbesserung des relativ niedrigen Produktivitätsniveaus; - Abhilfe für die hohe Anzahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, und Aufrechterhaltung des langfristigen Arbeitsangebots; - Verbesserung der Qualität und der Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen.
Verbesserung des relativ niedrigen Produktivitätsniveaus Das britische Produktivitätsniveau ist im Vergleich zum EU-Durchschnitt traditionell schwach. Obwohl sich die Produktivitätslücke zur EU in den vergangenen Jahren verringert hat, lag die Arbeitsproduktivität 2002 im Vereinigten Königreich nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt. Das Produktivitätswachstum im Vereinigten Königreich könnte sich durch die Beschäftigungsaufnahme von gering qualifizierten Menschen in den letzten Jahren verlangsamt haben. Allerdings sind andere strukturelle Faktoren für die Steigerung der britischen Produktivitätsleistung ausschlaggebend, z.
B. Wettbewerb, Unternehmertum, Wissenschaft und Innovation, Qualifikationen und Investitionen. Die britische Regierung hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität ergriffen, es braucht jedoch seine Zeit, bis sich diese Maßnahmen vollständig auf die Produktivitätsstatistiken auswirken; weitere Maßnahmen dürften notwendig sein. Die jüngst gestärkte Wettbewerbspolitik wird rigoros angewandt werden müssen, insbesondere bei freien Berufen und Apotheken, wo das Office of Fair Trading feststellte, dass Regulierungen den Wettbewerb hemmen, und bei Postdienstleistungen, wo der etablierte Betreiber bis vor kurzem eine Monopolposition innehatte.
Maßnahmen zur Förderung von FuE und Qualifikationen sollten auch zu höherer Produktivität beitragen. Abhilfe für die hohe Anzahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, und Aufrechterhaltung des langfristigen Arbeitsangebots Das Vereinigte Königreich übertrifft alle vom Europäischen Rat gesetzten Beschäftigungsziele mit einer Erwerbstätigenquote von insgesamt 71,6 % im Jahr 2002 und Quoten von 65,3 % und 53,5 % für Frauen und ältere Arbeitnehmer. Im Jahr 2002 betrug die Arbeitslosigkeit 5,2 %. Das Vereinigte Königreich hat in den letzten Jahren mit zusätzlichen Reformen der Abgaben- und Leistungssysteme sowie der Entwicklung einer Reihe von zielgerichteten Maßnahmen weitere Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt erzielt.
Allerdings gehen die hohen Erwerbstätigenquoten mit einem relativ niedrigen Produktivitätsniveau einher, teilweise aufgrund eines unzureichenden Niveaus an Grundfertigkeiten und eines mangelnden Zugangs einiger Gruppen von Arbeitnehmern zu Bildung. Die Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, ist mit etwas über drei Millionen, von denen 2,7 Millionen Lohnersatzleistungen beziehen, nach wie vor hoch, was den Raum für einen weiteren Anstieg des Arbeitsangebots beschränkt. Das Vereinigte Königreich räumt ein, dass es wichtig ist, dem hohen Stand der Nichterwerbstätigkeit bei Langzeitkranken und Behinderten abzuhelfen.
Über die bestehenden Maßnahmen wie etwa den "New Deal for Disabled People" (fachliche Unterstützung für den Verbleib von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt) hinaus prüft die Regierung mögliche weitere Betätigungsfelder und hat ihre Absicht bekannt gemacht, für die Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsleistungen versuchsweise früher mit den Unterstützungsleistungen einzusetzen und diese zu intensivieren. Obwohl die Arbeitslosigkeit insgesamt weit unter dem EU-Durchschnitt verbleibt, gibt es signifikante Unterschiede im Zugang zum Arbeitsmarkt mit einer Konzentration von Nichterwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in bestimmten Gegenden und bei bestimmten Bevölkerungsgruppen.
Die umfassende "Welfare-to-work"-Strategie (Arbeit statt sozialer Unterstützung) des Vereinigten Königreichs zielt darauf ab, die Langzeitarbeitslosigkeit anzugehen, und vermittelt gezielte Hilfe für die Gruppen, die mit den größten Beschäftigungsnachteilen konfrontiert sind. Verbesserung von Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen Steigende Nachfrage und höhere Qualitätsanforderungen haben zu Engpässen bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen geführt. Zudem leidet die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unter der früheren Unterfinanzierung. Dies führte zu Problemen wie Wartelisten, Verschlechterung der Infrastruktur und in einigen Bereichen zu Personalknappheit.
Daher hat die britische Regierung eine deutliche Erhöhung der Ausgaben für öffentliche Dienstleistungen in den Haushalt eingestellt. Um der Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu begegnen, dürften sich die Nettoinvestitionen im öffentlichen Sektor von 2000/2001 bis 2002/2003 real mehr als verdoppeln und auf rund 1,4 % des BIP sowie bis 2005/2006 weiter auf 2,0 % des BIP ansteigen. Geplant ist ferner eine Erhöhung der Ausgaben im Bildungswesen um real 5,9 % pro Jahr bis 2005/2006 sowie der Ausgaben im Gesundheitswesen um real 7,4 % pro Jahr im gleichen Zeitraum. Die britische Regierung hat die Notwendigkeit erkannt, dass die Ausgabenerhöhungen einhergehen müssen mit Reformen, die gewährleisten, dass diese Mittel effizient und effektiv eingesetzt und zugewiesen werden, dass die Bürger öffentliche Dienstleistungen höherer Qualität erhalten und dass Verbraucher wie Steuerzahler einen möglichst großen Gegenwert für ihr Geld bekommen.
Länderspezifische Empfehlungen für das Vereinigte Königreich Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben setzt die in den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge genannten umfassenden Strukturreformen voraus. Zur Verbesserung des relativ niedrigen Produktivitätsniveaus wird dem Vereinigten Königreich (entsprechend L 9-14) empfohlen, 1. den Wettbewerb in Sektoren wie freien Berufen, Postdienstleistungen und Apotheken (L 9) weiter zu verbessern, 2. die gegenwärtigen Maßnahmen zur Förderung von FuE genau zu überwachen (L 13) und 3. Strategien, die auf eine Verbesserung der Grundfertigkeiten der Arbeitsbevölkerung abzielen, zu überprüfen und, wenn angemessen, zu verstärken (L 13).
Das Vereinigte Königreich sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern, ist es für das Vereinigte Königreich besonders wichtig, Abhilfe angesichts der hohen Anzahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, zu schaffen und langfristig das Arbeitsangebot aufrechtzuerhalten. Dem Vereinigten Königreich wird insbesondere empfohlen, 4. dafür Sorge zu tragen, dass allen, die arbeiten können, die Gelegenheit und die Anreize dazu vermittelt werden, insbesondere durch die Überprüfung - und gegebenenfalls Reformierung - der Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitssysteme (L 4 und BE 3).
Zur Verbesserung von Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienste wird dem Vereinigten Königreich empfohlen, 5. dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der angekündigten Erhöhung der öffentlichen Ausgaben (einschließlich der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur) effizient und unter Sicherstellung eines Gegenwerts für die Kosten (L 11 und 14) erbracht werden. Geschehen zu Luxemburg am 26. Juni 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Drys (1) Im Zeitraum 1995-2001 stiegen die laufenden Primärausgaben um 9 % pro Jahr, während das nominale BIP um 7,2 % pro Jahr stieg; folglich stiegen die laufenden Primärausgaben im Verhältnis zum BIP von 33,4 % im Jahr 1995 auf 36,7 % im Jahr 2001.
(2) 45,5 % im Jahr 2002 insgesamt bzw. 52,9 % bei Jungen. (3) In Schweden werden Leistungen öffentlicher Versicherungen besteuert. Dieser "institutionelle Aspekt" in Schweden führt zu einer höheren Steuerbelastung als von den Kommissionsdienststellen gemessen.