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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 10/02/2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3064 - AHLSTRÖM CAPITAL / CAPMAN / NORDKALK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32003M3064
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-10
In force since
2003-02-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/E-1/37.027 — Zinkphosphat (erstellt gemäß Artikel 15 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren — ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 144 vom 20/06/2003 S. 0004 - 0004 Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat (erstellt gemäß Artikel 15 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren - ABl.

L 162 vom 19.6.2001, S. 21) (2003/C 144/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Der Entscheidungsentwurf gibt keinen Anlass zu besonderen Bemerkungen bezüglich des Verfahrens, das normal verlief. Die Rechte der Verteidigung wurden in vollem Umfang gewährleistet. Der Entscheidungsentwurf behandelt ausschließlich Beschwerdepunkte, zu denen die beteiligten Unternehmen sich haben äußern können. Brüssel, den 28. November 2001 Karen Williams

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