Entscheidung der Kommission vom 03/07/2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.3192 - THYSSENKRUPP / HSP HOESCH / JV) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 186 vom 06/08/2003 S. 0026 - 0026 Entscheidung der Kommission vom 03/07/2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.3192 - THYSSENKRUPP / HSP HOESCH / JV) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) An die anmeldenden Parteien Sehr geehrte Damen und Herren, Betrifft :
Fall Nr. COMP/M.3192 - ThyssenKrupp/ HSP Hoesch /JV Anmeldung vom 28.05.2003 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung) 1. Am 28.05.2003 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates [1] ("Fusionskontroll verordnung") bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen ThyssenKrupp GfT Gesellschaft für Technik mbH, Deutschland ("ThyssenKrupp Technik") die zu ThyssenKrupp Konzern gehört und die HSP Hoesch Spundwand und Profil GmbH, Deutschland ("HSP") die zum Salzgitter Konzern gehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschafts unternehmen ThyssenKrupp GfT Bautechnik GmbH, Deutschland ("GU") durch Kauf von Anteilsrechten. [1] ABl.
L 395 vom 30.12.1989, S.1, berichtigte Fassung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13; zuletzt geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung in ABl. L 40 vom 13.02.1998, S. 17.) 2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen. I. DIE PARTEIEN 3. ThyssenKrupp Technik ist innerhalb des ThyssenKrupp Konzerns in den Geschäftsbereichen Bautechnik, Gleistechnik, Metallurgie sowie Energie- und Mineralienhandel tätig.
4. HSP, ein Unternehmen der Salzgitter Gruppe, stellt her und vertreibt schwere Profilstahlerzeugnisse, insbesondere Spundwand- und Grubenausbau- und Wulstflachprofile. II. DAS VORHABEN 5. ThyssenKrupp Technik will seinen Bereich Bautechnik in ein Gemeinschaftsunternehmen mit HSP einbringen, das GU. HSP soll seinen gesamten Tätigkeitsbereich, vornehmlich warmgewalzte Spundbohlen und Spundwände in das GU einbringen. Das GU wird damit insgesamt in den Bereichen Spundbohlen, Grabenverbautechnik, Ankertechnik und Maschienentechnik weltweit tätig werden. III. ZUSAMMENSCHLUß 6. Nach dem Vollzug der Transaktion wird ThyssenKrupp Technik 70% und HSP 30% Anteile an dem GU halten.
Die gemeinsame Kontrolle ergibt sich aus der durch die Mütter paritätisch besetzten Geschäftsführung und dem Zustimmungserfordernissen beider Teilhaber bei wichtigen/strategischen Entscheidungen des GU. 7. Die Vollfunktionsfähigkeit des GU ist dadurch gewährleistet, dass das Unternehmen über eine von den Müttern unabhängige Geschäftsführung und über eigenes Personal sowie Vermögenswerte und eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen wird. Selbst unter der Annahme, dass HSP auf die Verkaufskonditionen der Spundbohlen Einfluss nimmt, wird das GU zu einem erheblichen Teil in den Bereichen Maschinentechnik, Ankertechnik und Grabenverbautechnik tätig sein und rund ein Drittel seine Umsatzes durch Tätigkeiten in diesen Geschäftsbereichen erzielen.
Hierbei wird es von dritten Lieferanten, die völlig unabhängig von den Muttergesellschaften Salzgitter und ThyssenKrupp sind, Teile zukaufen und durch eigene Dienstleistungen und Konfigurationen/Anpassungen der Maschinen eine Zusatzleistung und damit einen Mehrwert erzielen. Hinzu kommt, dass es Kunden gibt, die ausschließlich Maschinentechnik nachfragen, etwa Tiefbauunternehmen im Bereich der Rammtechnik (z.B. Bilfinger und Berger, Hochtief, Lafarge), ohne gleichzeitig Spundbohlen zu kaufen. Ferner gibt es Anbieter auf dem Markt für Maschinentechnik, die selbst wiederum Spundbohlen anbieten, wie etwa die Arbed, Niederlande/Belgien und die Unternehmen Stabau und Altwert aus Deutschland.
Insgesamt verwirklicht daher das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 8. Die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen erzielen einen gemeinsamen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Milliarden EUR. Die ThyssenKrupp AG und die Salzgitter AG erreichten jeweils einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Millionen EUR. Keiner der Zusammenschlußbeteiligten erzielt mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschlußvorhaben hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung.
V. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG 9. Das GU soll in den Bereichen Spundbohlen, Grabenverbautechnik, Ankertechnik und Maschinentechnik tätig werden. Bislang wurden bereits all diese Aktivitäten innerhalb des Bereichs Bautechnik der ThyssenKrupp Technik, einer der unmittelbaren Mütter des GU, wahrgenommen. Die Spundbohlen bezog ThysenKrupp Technik bislang von dem Anbieter Arcelor und vetrieb diese in Deutschland. Im übrigen hatte Arcelor seinen Vertrieb weltweit selbst übernommen. Der exklusive Vertriebsvertrag für die Spundbohlen von Arcelor durch die ThyssenKrupp Technik wird zum 30.06.2003 aufgehoben.
Von da an wird Arcelor den Vertrieb seiner Spundbohlen, so wie in anderen Staaten bereits in der Vergangenheit auch, selbst übernehmen. Nach Angaben der Parteien verfügt Arcelor aufgrund seiner anderen Verkaufsaktivitäten von Stahlprodukten über ein funktionsfähiges Vertriebsnetz in Deutschland. 10. Aus Sicht der Parteien findet faktisch ein Wechsel des Lieferanten, von Arcelor auf HSP, für die Spundbohlen statt. Im gesamten ThyssenKrupp Konzern werden, ebenso wie im gesamten Salzgitter Konzern, darüber hinaus keine Spundbohlen hergestellt oder vertrieben. Auch die anderen Aktivitäten des geplanten GU's werden von keinem der Mütterunternehmen wahrgenommen. a) Sachlich relevante Märkte 11.
Spundwände entstehen durch Aneinanderreihen von einzelnen vertikal angeordneten Spundbohlen. Die dadurch entstehenden Wandelemente werden im Wasser- und Verkehrsbau, im Ingenieur- und Tiefbau oder im Umweltschutz eingesetzt. Sie dienen beispielsweise der Uferbefestigung, beim Bau von Hafenanlagen, Sicherung von Gruben etc. Die Idee der Spundwände geht zurück auf eine Technik des Baugrubenbaus mit Holzbohlen. Heute kann man grundsätzlich Holz- Stahlbeton-, Stahl- und Vinylspundwände für unterschiedliche Einsatzbereiche verwenden. Innerhalb der Gruppe der Stahlspundwände kann zwischen warm- und kaltverformten Spundwänden unterschieden werden.
Schließlich gibt es Unterschiede bei den technischen Daten der Spundwände, etwa deren Abmessung, Gewicht sowie hinsichtlich ihrer Widerstands- und Trägheitsmomente. Im vorliegenden Fall kann offen gelassen werden, wie Produktmärkte für Spundbohlen genau abzugrenzen sind, da es unter Berücksichtigung jeder denkbaren Produktmarktabgrenzung nicht zu Marktanteilsadditionen infolge des Zusammenschlusses kommt. 12. Das GU soll, zur Angebotskomplettierung auch Produkte der Grabenverbautechnik und der Ankertechnik auf Kundenwunsch anbieten. Dabei handelt es sich einerseits um Verbausysteme zur Abstützung von Grabenwänden, die den sicheren Einbau von Kanälen, Kabeln und Rohren ermöglichen und andererseits um Verankerungs elemente die zur Sicherung, Stärkung, Stabilisierung etc. bei Pfeilern, Stützwänden, Lärmschutzwänden und weiteren Bauprojekten Verwendung finden.
In beiden Bereichen ist keines der Mutterunternehmen selbst tätig. Auch das GU wird hier keine eigenen Produkte anbieten, sondern, wie zuvor die ThyssenKrupp Technik selbst, ausschließlich Fremdprodukte auf Kundenwunsch liefern. Da es auch bei dieser "Annextätigkeit" des GU zu keinerlei Marktanteilsüberschneidungen kommt, kann die genaue Produktmarktdefinition offen gelassen werden. 13. Schließlich wird das GU Produkte aus dem Bereich Maschinentechnik anbieten, die zum Einbringen der Spundbohlen, Trägern, Rohren und weiteren Rammprofilen erforderlich sind. Gemeint sind hier verschiedene Arten von Hydraulik- und Drucklufthämmern, Fräsen, Druckluftwerkzeugen, Kompressoren etc., ein Bereich der Maschinentechnik, der unter den Begriff der "Ramm- und Ziehtechnik" zusammengefasst werden könnte.
Das "Rammgut" muss, je nach Rammtiefe, Profiltyp und den Bodenverhältnissen mit Hilfe der sog. Vibrationstechnik, der Einbring- und Presstechnik oder der Schlag- oder Bohrtechnik in die Erde eingebracht werden. Die für diese Arbeiten erforderlichen Geräte sollen, so wie sie bisher von der ThyssenKrupp Technik angeboten worden sind, von dem GU angeboten werden. Alle einzelnen Komponenten der Maschinentechnik, wie etwa Gehäuse, Motoren, Getriebe, Schläuche etc. werden von dritten Herstellern bezogen und zu den Geräten nach Kundenwunsch zusammengesetzt. Den Kunden werden diese Maschinen verkauft oder vermietet.
Auch hier kann eine genaue Produktmarktdefinition offen gelassen werden, da es wiederum zu keinen Marktanteilsadditionen bei dem Zusammenschluss kommt. Die bislang von der ThyssenKrupp Technik wahrgenom me nen Tätigkeiten werden auf das GU übertragen, ohne dass weitere Tätigkeiten von Seiten des Salzgitter Konzernes dazu kämen. b) Räumlich relevante Märkte 14. Die Anmelder gehen bei Spundbohlen/Spundwänden von einem europaweiten Markt aus. Dies entspricht der Entscheidungspraxis der Kommission [2]. Die Parteien legen dar, dass Transportkosten keine entscheidende Rolle spielen. Wesentlich für die Annahme eines mindestens EU weiten Marktes ist weiterhin die Tatsache, dass es nur noch drei Produktionsstandorte in der EU gibt:
Arcelor in Luxemburg, Corus in Großbritannien und HSP in Deutschland. Von diesen drei Standorten sowie aus Polen (Huta Katowice) und Tschechien (Vitkovice) werden von sämtliche Kunden in Europa bedient. Mangels einer Marktanteilsaddition durch die angemeldete Transaktion kommt es im vorliegenden Fall jedoch auf eine genau räumliche Marktabgrenzung nicht an. [2] COMP/ECSC.1328 - HSP/SALZGITTER, IV/ECSC.969 Fried. Krupp AG/Hoesch AG, IV/ECSC.1243 - Krupp Hoesch / Thyssen 15. Entsprechend der oben gemachten Angaben kann auch auf die genaue geographische Marktabgrenzung verzichtet werden, da es in den Bereichen Ankertechnik und Grabenverbautechnik zu keinen Marktanteilsadditionen kommt.
Es handelt es sich, wie oben beschrieben, um zusätzliche Annexangebote zu dem Spundbohlengeschäft des GU und wird in dem gleichen Umfang betrieben wie es bislang von der ThyssenKrupp Technik wahrgenommen wurden. 16. Schließlich wurde das im Zusammenhang mit dem Spundbohlen und anderen Rammprofilen im Zusammenhang stehende Maschinentechnikgeschäft bislang von der ThyssenKrupp Technik von einen einzigen Standort in Deutschland, Alsfeld bei Gießen, europaweit wahrgenommen. Das soll auch bei dem zukünftigen Angebot des GU nicht anders sein. Die im Zusammenhang mit dem europaweiten Geschäft eingesetzten Geräte werden, entsprechend dem Spundbohlengeschäft, europaweit angeboten.
Das gilt auch für die wesentlichen Wettbewerber in diesem Marktsegment der Maschinentechnik. Wieder kann die genaue geographische Marktdefinition offen bleiben, da es hier, wie oben ausgeführt, zu keinen Marktanteilsadditionen kommt. c) Auswirkungen des Zusammenschlusses 17. Spürbare wettbewerbliche Auswirkungen des Zusammenschlusses sind auf dem gemeinsamen Markt oder einem wesentliche Teil desselben nicht zu erwarten, da es zu keinerlei Marktanteilsadditionen kommt, unabhängig davon, welche Produkt- und geographischen Märkte zugrundegelegt würden. Die Tätigkeiten des GU entsprechen, was den Bereich Spundbohlen angeht, vollständig dem Geschäft der HSP und was die Bereiche Maschinentechnik, Ankertechnik und Grabenverbau technik angeht, unverändert dem Angebotsspektrum der ThyssenKrupp Technik.
Keines der Unternehmen des Salzgitter Konzernes ist in den Bereichen Maschinentechnik, Grabenverbautechnik und Ankertechnik tätig, so wie kein Unternehmen der ThyssenKrupp AG andererseits im Spundbohlengeschäft tätig ist. Es kommt infolge des Zusammenschlusses zu keinerlei Marktadditionen. 18. HSP hat nach eigenen Angaben einen EU-weiten Marktanteil im Bereich Spundwände von [20-30]%. Nach Angaben der Parteien ist Arcelor hierbei der europäische Marktführer mit einem Marktanteil in Höhe von [30-40]% (ohne das die Umsätze von Arcelor in Deutschland mitgerechnet würden, da hier bislang der Vertrieb über die ThyssenKrupp Technik erfolgt war).
Andere wichtige Anbieter in Europa seien Corus, Vitkovize und Huta Katovice mit jeweiligen Marktanteilen in Höhe von [10-20]%, [5-10]% und [0-5]% in der EU. 19. In den Bereichen Anker- und Grabenverbautechnik hat die ThyssenKrupp Technik insgesamt sehr geringe weltweite Umsätze mit den von ihr nicht selbst hergestellten Produkten in Höhe von [...] bzw. [...] Mio. EUR, was EU-weit weit unter [10-20]% Marktanteilen entspräche. 20. In dem Bereich der Maschinentechnik zum Einbringen von Material in das Erdreich (dem oben beschriebenen Bereich der Ramm- und Ziehtechnik) hat die ThyssenKrupp Technik, bei einem von den Parteien geschätzten EU weiten Marktvolumen von [...] Mio.
EUR mit [...] Mio. EUR einen Anteil von ca. [20-30]%. Als wesentliche Wettbewerber wurden von den Parteien angegeben PTC, Frankreich, DISEKO, Niederlande und ICE, Niederlande, mit jeweiligen EU-weiten Marktanteilen von [10-20]%, [10-20]%, und [5-10]%. Auch diese Wettbewerber produzieren nach Aussage der Parteien ihre Produkte in diesem Bereich nicht selbst, sondern sind Wiederverkäufer und/oder setzen die Produkte aus zugekauften Komponenten zusammen. Insoweit könnten als weitere Wettbewerber auch große EU-weit tätige Bauunternehmen wie etwa Bilfinger und Berger, Hochtief oder die Lafarge Gruppe angesehen werden.
Der Bereich Maschinentechnik, der in unverändertem Umfang bereits von der ThyssenKrupp Technik angeboten wurde, erfährt bei der Eingliederung in das GU somit weder eine sachliche noch eine räumliche Änderung, die wettbewerbliche Auswirkungen haben könnte. 21. Wettbewerbliche Bedenken gegen den Zusammenschluss bestehen auch nicht in vertikaler Hinsicht. Auf dem vorgelagerten Markt für warmgewalzten Kohlenstoffstahl sind zwar beide Mutterunternehmen tätig, aus diesem Stahl werden aber keine geeigneten Brammen, die Vorprodukte für die Spundbohlen, hergestellt. Der warmgewalzte Kohlenstoffstahl der ThyssenKrupp Gruppe erreicht nach Angaben der Parteien einen EU-Marktanteil in Höhe von [10-20]%.
Die für die Herstellung von Spundbohlen erforderlichen Brammen bietet aber der gesamte Konzern nicht an. Eine Herstellung von geeigneten Brammen für die Spundbohlenproduktion aus den von im Thyssen Konzern hergestellten Stahlprodukten wäre unwirtschaftlich und technisch suboptimal. Der Salzgitter Konzern seinerseits hat im Bereich warmgewalzter Kohlenstoffstahl einen EU-weiten Marktanteil von [0-5]%. Aber selbst HSP bezieht für seine Spundbohlen Brammen von dritten Anbietern. Schließlich würden sich selbst bei Berücksichtigung der gemeinsamen Marktanteile in Höhe von [10-20]% bei warmgewalzten Kohlenstoffstahl in vertikaler Hinsicht wettbewerbliche Bedenken nicht ergeben.
22. Nach Angaben der Parteien ist keines der zu den Mutterunternehmen gehörenden Unternehmen ist in einem nachgelagerten Markt tätig. Nachgelagerte Märkte wären hier etwa das Einbringen der Spundwände im Wasser- und Verkehrswegebau, im Ingenieur- und Tiefbau etc., Leistungen die typischerweise von Bauunternehmen erbracht werden. 23. Hinweise darauf, dass durch das GU die Gefahr einer Koordinierung der Muttergesellschaften im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung besteht, gibt es nicht. Wie oben ausgeführt (Randziffern 21 und 22) ist kein Unternehmen des ThyssenKrupp Konzernes im Bereich Spundwände und den hierzu vor- oder nachgelagerten Märkten tätig.
Umgekehrt ist kein Unternehmen des Salzgitterkonzernes in den Bereichen Grabenverbautechnik, Anker- und Maschinentechnik tätig, Bereiche, die auch vollständig auf das GU übertragen werden. Zu den mangelnden Tätigkeitsüberschneidungen kommt hinzu, dass auch die voraussichtlichen Umsätze des GU von insgesamt ca. [...] Mio. EUR kaum einen Anreiz für die großen Konzerne (gemeinschaftsweite Umsätze: ThyssenKrupp Gruppe: 21.941 Mio. EUR und Salzgitter Gruppe: 3.366 Mio. EUR) schaffen können, weitere, von den Geschäftstätigkeiten des GU unabhängige, Bereiche zu koordinieren. VI. ERGEBNIS 24.
Mangels irgendwelcher Marktanteilsüberschneidungen in horizontaler Hinsicht und mangels vertikal betroffener Märkte wird das angemeldete Vorhaben keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb in der Gemeinschaft haben. Es wird aufgrund der oben getroffenen Feststellungen nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung kommen können, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder eines wesentlichen Teiles desselben erheblich behindert wird. Daher gibt es keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des angemeldeten Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt.
25. Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Vertrag zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 (1) b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Vertrages. Für die Kommission (Unterzeichnet) Mario Monti Mitglied der Kommission