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Verordnung (EG) Nr. 2142/2003 der Kommission vom 5. Dezember 2003 zur Aufhebung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1694/2002 eingeführten endgültigen Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse

CELEX
32003R2142
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2003-12-05
In force since
2003-12-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EG) Nr. 2142/2003 der Kommission vom 5. Dezember 2003 zur Aufhebung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1694/2002 eingeführten endgültigen Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse Amtsblatt Nr. L 321 vom 06/12/2003 S. 0011 - 0014 Verordnung (EG) Nr. 2142/2003 der Kommission vom 5. Dezember 2003 zur Aufhebung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1694/2002 eingeführten endgültigen Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr.

3285/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über die gemeinsame Einfuhrregelung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 518/94(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2474/2000(2), insbesondere auf Artikel 21, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 519/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1765/82, (EWG) Nr. 1766/82 und (EWG) Nr. 3420/83(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 427/2003(4), insbesondere auf Artikel 18, nach Konsultationen in dem gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.

3285/94 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 519/94 eingesetzten Beratenden Ausschuss, in Erwägung nachstehender Gründe: VERFAHREN (1) Am 27. September 2003 führte die Kommission in Anschluss an eine vollständige Untersuchung betreffend 21 Stahlerzeugnisse endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber sieben jener Stahlerzeugnisse ein, und zwar gegenüber warmgewalzten Coils aus nicht legiertem Stahl, warmgewalzten Blechen aus nicht legiertem Stahl, warmgewalztem Schmalband aus nicht legiertem Stahl, warmgewalzten Flacherzeugnissen aus legiertem Stahl, kaltgewalzten Blechen, Rohrstücken (< 609,6 mm) und Flanschen (andere als aus nicht rostendem Stahl).

Im Einzelnen kam die Kommission für jedes Erzeugnis zu dem Schluss, dass die infolge unvorhergesehener Entwicklungen gestiegenen Einfuhren eine schwere Schädigung der Gemeinschaftshersteller verursacht hatten. Die Kommission stellte ferner fest, dass aufgrund einer von den Vereinigten Staaten am 5. März 2002 eingeführten Schutzmaßnahme gegenüber einer Vielzahl von Stahlerzeugnissen die Einfuhren in die Gemeinschaft wahrscheinlich weiter steigen würden und sich dadurch die Lage der Gemeinschaftshersteller erheblich verschlechtern dürfte. (2) Daher wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1694/2002 der Kommission(5) endgültige Schutzmaßnahmen eingeführt.

Unter Randnummer 705 jener Verordnung erinnerte die Kommission jedoch daran, dass die Schutzmaßnahmen angesichts der Auswirkungen der Einfuhren, die infolge der US-amerikanischen handelspolitischen Maßnahmen, die in den US-Schutzmaßnahmen gipfelten, gestiegen waren, eingeführt wurden, und verpflichtete sich, die Notwendigkeit von Maßnahmen erneut zu prüfen, falls sich die Umstände änderten. (3) Inzwischen haben sich die Umstände, wie für jedes Erzeugnis im Folgenden dargelegt, geändert. Seit der Einführung der Schutzmaßnahmen durch die Kommission haben sich die Mengen der Einfuhren auf den europäischen Stahlmarkt stabilisiert.

Außerdem kündigten die USA am 4. Dezember 2003 die Aufhebung der US-Schutzmaßnahmen im Stahlbereich an. (4) Für alle Erzeugnisse, die Maßnahmen unterliegen, werden die jeweiligen Umstände im Folgenden untersucht. Da noch keine Daten für das gesamte Jahr 2003 vorliegen und um den Vergleich mit früheren Jahren zu erleichtern, basieren die Angaben für 2003 auf Extrapolationen der Daten über das erste Halbjahr 2003, wobei das Verhältnis der Einfuhren im ersten Halbjahr 2001 und 2002 zu den Einfuhren im zweiten Halbjahr 2001 und 2002 auf die Daten über das erste Halbjahr 2003 angewandt wurde, um zu Daten für das zweite Halbjahr 2003 zu gelangen.

Warmgewalzte Coils (5) Die Einfuhren warmgewalzter Coils seit 2001 aus den Ländern, die den Schutzmaßnahmen der EG im Stahlbereich (nachstehend "Maßnahmen" genannt) unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (6) Das im Wege der Maßnahmen für den Zeitraum bis zum 28. September 2003 festgelegte Zollkontingent für warmgewalzte Coils (3199240 Tonnen) wurde erst im September 2003 überschritten, und zwar wahrscheinlich wegen der Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und anderen wichtigen Währungen Anfang 2003. Dadurch wurde es für Verwender in der Gemeinschaft attraktiver, warmgewalzte Coils in den USA und anderswo zu kaufen.

(7) Es ist noch nicht möglich, die Menge und den Ursprung der Einfuhren warmgewalzter Coils, die das Zollkontingent überstiegen, definitiv anzugeben, da noch keine Einfuhrstatistiken vorliegen. Den verfügbaren Informationen zufolge handelte es sich jedoch um kleine Mengen und das Zollkontingent wurde mit Sicherheit nicht um mehr als 1 % überschritten. Den bei der Kommission von den Mitgliedstaaten im Namen von Einführern gestellten Anträgen auf Inanspruchnahme des Zollkontingents wurde lediglich im Umfang von 2487 Tonnen nicht stattgegeben. Hierzu ist zu bemerken, dass sich das Zollkontingent für das Jahr bis zum 28.

September 2004 auf 3359234 Tonnen beläuft und damit ohnehin 5 % über dem Kontingent für den Zeitraum bis zum 28. September 2003 und außerdem über der Menge der Einfuhren liegt, für die Anträge auf Inanspruchnahme des Zollkontingents für warmgewalzte Coils in dem Zeitraum bis zum 28. September 2003 gestellt wurden. Warmgewalzte Bleche (8) Die Einfuhren warmgewalzter Bleche seit 2001 aus den Ländern, die den Maßnahmen unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (9) Die Einfuhren warmgewalzter Bleche aus unter die Maßnahmen fallenden Ländern sind seit 2001 marginal gestiegen.

Die Mengen überstiegen nicht das im Wege der Maßnahmen für das Jahr bis zum 28. September 2003 festgesetzte Zollkontingent (554286 Tonnen), sondern blieben mit einer Kontingentsausschöpfung von insgesamt nur 88 % darunter. Warmgewalztes Schmalband (10) Die Einfuhren warmgewalzten Schmalbands seit 2001 aus den Ländern, die den Maßnahmen unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (11) Die Einfuhren warmgewalzten Schmalbands aus unter die Maßnahmen fallenden Ländern gingen im Vergleich zu 2001 erheblich zurück. Die Mengen überstiegen nicht das im Wege der Maßnahmen für das Jahr bis zum 28.

September 2003 festgesetzte Zollkontingent (198365 Tonnen), sondern blieben mit einer Kontingentsausschöpfung von insgesamt nur 53 % darunter. Warmgewalzte Flacherzeugnisse (12) Die Einfuhren warmgewalzter Flacherzeugnisse seit 2001 aus den Ländern, die den Maßnahmen unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (13) Die Einfuhren warmgewalzter Flacherzeugnisse aus unter die Maßnahmen fallenden Ländern gingen im Vergleich zu 2001 erheblich zurück. Die Mengen überstiegen nicht das im Wege der Maßnahmen für das Jahr bis zum 28. September 2003 festgesetzte Zollkontingent (50832 Tonnen), sondern blieben mit einer Kontingentsausschöpfung von insgesamt nur 61 % darunter.

Kaltgewalzte Bleche (14) Die Einfuhren kaltgewalzter Bleche seit 2001 aus den Ländern, die den Maßnahmen unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (15) Die Einfuhren kaltgewalzter Bleche aus unter die Maßnahmen fallenden Ländern gingen im Vergleich zu 2001 erheblich zurück. Die Mengen überstiegen nicht das im Wege der Maßnahmen für das Jahr bis zum 28. September 2003 festgesetzte Zollkontingent (2107210 Tonnen), sondern blieben mit einer Kontingentsausschöpfung von insgesamt nur 63 % darunter. Rohrstücke (< 609,6 mm) (16) Die Einfuhren von Rohrstücken seit 2001 aus den Ländern, die den Maßnahmen unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (17) Die Einfuhren von Rohrstücken aus unter die Maßnahmen fallenden Ländern gingen im Vergleich zu 2001 erheblich zurück.

Die Mengen überstiegen nicht das im Wege der Maßnahmen für das Jahr bis zum 28. September 2003 festgesetzte Zollkontingent (12031 Tonnen), sondern blieben mit einer Kontingentsausschöpfung von insgesamt nur 53 % darunter. Flansche (andere als aus nicht rostendem Stahl) (18) Die Einfuhren von Flanschen seit 2001 aus den Ländern, die den Maßnahmen unterliegen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (19) Die Einfuhren von Flanschen aus unter die Maßnahmen fallenden Ländern gingen im Vergleich zu 2001 erheblich zurück. Die Mengen überstiegen nicht das durch die Maßnahmen für das Jahr bis zum 28.

September 2003 festgesetzte Zollkontingent (90490 Tonnen), sondern blieben mit einer Kontingentsausschöpfung von insgesamt nur 65 % darunter. SCHLUSSFOLGERUNG (20) Angesichts der Tatsache, dass die Zollkontingente für sechs der sieben Erzeugnisse bei weitem nicht ausgeschöpft wurden und die Einfuhren von warmgewalzten Coils das entsprechende Kontingent nur marginal überstiegen, sowie in Anbetracht der Aufhebung der US-Schutzmaßnahmen im Stahlbereich, sind die Schutzmaßnahmen nach Auffassung der Kommission nicht länger notwendig und sollten aufgehoben werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 1694/2002 der Kommission vom 27. September 2002 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 5. Dezember 2003 Für die Kommission Pascal Lamy Mitglied der Kommission (1) ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 53. (2) ABl. L 286 vom 11.11.2000, S. 1. (3) ABl. L 67 vom 10.3.1994, S. 89. (4) ABl. L 65 vom 8.3.2003, S. 1. (5) ABl. L 261 vom 28.9.2002, S. 1.

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