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Stellungnahme des Rates vom 9. März 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2003—2007

CELEX
32004A0318(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2004-03-09
In force since
2004-03-09
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 9. März 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2003—2007 Amtsblatt Nr. C 068 vom 18/03/2004 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 9. März 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2003-2007 (2004/C 68/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 9. März 2004 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Spaniens für den Zeitraum 2003-2007. Das aktualisierte Programm entspricht weitgehend den Erfordernissen des geänderten "Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Allerdings wurde die Programmaktualisierung sechs Wochen nach dem im Verhaltenskodex vorgesehenen Termin übermittelt. Die der Programmfortschreibung zugrunde liegende Haushaltsstrategie, die gegenüber dem Vorgängerprogramm im Wesentlichen unverändert ist, zielt auf die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen, definiert als ein in etwa ausgeglichener Haushalt oder Haushaltsüberschuss, ab.

Zu diesem Zweck sollen dem Programm zufolge die Einnahmen und die zinsfremden Ausgaben im Verhältnis zum BIP während des gesamten Programmzeitraums konstant bei 40 % bzw. 37,4 % gehalten werden, während der BIP-Anteil der Investitionen erhöht und der BIP-Anteil der laufenden Primärausgaben entsprechend reduziert wird. Die resultierenden Primärüberschüsse entsprechen einem ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden gesamtstaatlichen Haushalt und einem stetigen Rückgang der Schuldenquote, die von 51,8 % des BIP im Jahr 2003 auf 43,8 % im Jahr 2007 sinken soll. Nach der Programmfortschreibung soll sich das reale BIP-Wachstum von schätzungsweise 2,3 % 2003 auf 3 % ab 2004 erhöhen.

Das Beschäftigungswachstum soll sich von 1,8 % 2003 auf durchschnittlich gut 2 % im restlichen Programmzeitraum erhöhen. Die am Deflator des privaten Verbrauchs gemessene Inflation soll von 3,2 % 2003 auf 2,7 % 2004 sinken und sich anschließend bei 2,4 % stabilisieren. Auf Basis der zurzeit verfügbaren Informationen scheint das der Programmfortschreibung zugrunde liegende makroökonomische Szenario realistisch. Insbesondere entspricht die mittelfristige Wachstumsrate in etwa der aktuellen Schätzung des Potenzialwachstums. Nach einem geschätzten Überschuss im Jahr 2003 werden in der Programmfortschreibung nach wie vor für 2004 ein ausgeglichener Haushalt und für die restlichen Jahre entsprechend den letztjährigen Projektionen geringe, wenn auch steigende, Überschüsse (0,1 %, 0,2 % bzw.

0,3 % des BIP in den Jahren 2005, 2006 und 2007) angestrebt. In konjunkturbereinigter Betrachtung wird der Überschuss nach Berechnungen der Kommissionsdienststellen um einen halben Prozentpunkt auf 0,1 % des BIP im Jahr 2004 sinken. Darin kommen das unerwartet gute Schätzergebnis für 2003 und das Festhalten am Vorjahresziel eines ausgeglichenen Haushalts zum Ausdruck. Im restlichen Verlauf des Programmzeitraums verbessert sich der konjunkturbereinigte Haushaltssaldo um 0,2 Prozentpunkte auf einen Überschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2007. Die im Programm angesetzten Haushaltsziele sind in allen Jahren mit einem in etwa ausgeglichenen Haushalt oder einem Haushaltsüberschuss vereinbar.

Die Risiken können als in etwa ausgewogen betrachtet werden: So scheinen die Ziele, insbesondere der 2004 angestrebte ausgeglichene Haushalt, vorsichtig und könnten noch übertroffen werden, so dass ein Spielraum für eine weniger positive Wirtschaftsentwicklung entsteht. Die Haushaltsposition kann also als ausreichend betrachtet werden, um die Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Ziels eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses während des gesamten Programmzeitraums sicherzustellen. Aus eben diesem Grund schafft sie auch eine ausreichende Sicherheitsmarge gegen eine Überschreitung der Defizit-Schwelle von 3 % des BIP.

Ausgehend von der derzeitigen Politik, wie sie in der öffentlichen Finanzlage und ihrer im Programm vorgezeichneten mittelfristigen Entwicklung sowie in den langfristigen Programmprojektionen für die alterungsbedingten Ausgaben zum Ausdruck kommt, scheint sich Spanien in einer relativ guten Ausgangsposition zu befinden, um die budgetären Kosten der Bevölkerungsalterung zu bewältigen. In Anbetracht der Risiken, denen derart langfristige Ausgabenprojektionen unterliegen, und des auf sehr lange Sicht projizierten erheblichen Anstiegs der Rentenausgaben muss die derzeitige Politik jedoch durch Maßnahmen ergänzt werden, die die Entstehung unhaltbarer Trends verhindern, insbesondere durch eine umfassende Reform des Rentensystems, die den Empfehlungen der Mehrparteienvereinbarung "Pacto de Toledo" entspricht.

Die in dem aktualisierten Programm zum Ausdruck kommende Wirtschaftspolitik stimmt mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Empfehlungen, insbesondere jenen mit budgetärer Wirkung, weitgehend überein. Was allerdings die Empfehlungen zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Hinblick auf die Bevölkerungsalterung angeht, wurden trotz der kürzlich durchgeführten Maßnahmen noch keine Schritte zu einer umfassenden Reform des öffentlichen Rentensystems unternommen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.

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