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2004/184/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich

CELEX
32004D0184
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2004-01-13
In force since
2004-01-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2004/184/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich Amtsblatt Nr. L 057 vom 25/02/2004 S. 0022 - 0022 Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich (2004/184/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich ausgehandelt. (2) Das Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden. (3) Es sollten Vorkehrungen für die vorläufige Anwendung des Abkommens ab dem 1. Januar 2004 getroffen werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Das in Artikel 1 genannte Abkommen wird ab dem 1. Januar 2004 vorläufig angewendet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 13. Januar 2004. Im Namen des Rates Der Präsident B. Cowen

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