2004/513/EG:Beschluss des Rates vom 2. Juni 2004 über den Abschluss des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums
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Article 1
Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens wird diesem Beschluss als Anhang I beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, die Genehmigungsurkunde nach Artikel 35 des Übereinkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft für die Gemeinschaft rechtsverbindlich zu hinterlegen und die in Anhang II dieses Beschlusses enthaltene Erklärung abzugeben, zusammen mit der Auslegungserklärung in Anhang III.
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