2004/577/EG: Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kasachstan über die Einführung eines Systems der doppelten Kontrolle ohne Höchstmengen für die Ausfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Republik Kasachstan in die Europäische Gemeinschaft
Text
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Article 1
1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kasachstan über die Einführung eines Systems der doppelten Kontrolle ohne Höchstmengen für die Ausfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Republik Kasachstan in die Europäische Gemeinschaft wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
2 Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das in Artikel 1 genannte Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.
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