Beschluss 2004/810/GASP des Rates vom 5. Juli 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beteiligung der Ukraine an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL „Proxima“) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beteiligung der Ukraine an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL „Proxima“) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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