2004/911/EG: Beschluss des Rates vom 2. Juni 2004 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und das dazugehörige Einverständliche Memorandum werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft Änderungen der Anhänge des Abkommens zu genehmigen, die gewährleisten, dass sie den Angaben zu den zuständigen Behörden entsprechen, die sich aus den Notifizierungen gemäß Artikel 5 Buchstabe a) der Richtlinie 2003/48/EG und den Angaben in deren Anhang ergeben.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu benennen, die befugt sind, das Abkommen, das dazugehörige Einverständliche Memorandum und den in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens und in dem Einverständlichen Memorandum genannten Briefwechsel im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 4
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Europäischen Gemeinschaft vor. ( 5 )
Article 5
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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