C_2004111DE.01000801.xml 30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/8 Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache Nr. COMP/M.3412 — Endesa/Snet) (2004/C 111/09) (Text von Bedeutung für den EWR) Am 20. April 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Französisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.
Er ist erhältlich — auf Papier, bei den Verkaufsstellen des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (siehe letzte Umschlagseite); — in Elektronik-Format, über die „CFR“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3412. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen über CELEX-Abonnements wenden Sie sich bitte an folgende Stelle: EUR-OP Information, Marketing and Public Relations (OP/4B) 2, rue Mercier L-2925 LUXEMBOURG Tel: (352) 2929 42718, Fax: (352) 2929 42709.