C_2004173DE.01000301.xml 3.7.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 173/3 Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3422 — BBVA/BNL/JV) (2004/C 173/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Am 7. Juni 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.
Er ist erhältlich — gebührenfrei auf der Website „Europa — Wettbewerb“ (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor; — in Elektronikformat über die „CEN“-Version der CELEX-Datenbank unter der Dokumentennummer 304M3422. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für das Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu CELEX siehe den folgenden Link zu „Abonnenteninformation“:
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