2005/6/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Dezember 2004 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Fragaria x ananassa Duch. gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates für das Jahr 2005 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5290)
Text
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Article 1
Im Jahr 2005 werden gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Fragaria x ananassa Duch. durchgeführt. Die zuschussfähigen Kosten dieser Prüfungen und Tests für das Jahr 2005 sowie die maximale Gemeinschaftsbeteiligung sind im Anhang festgesetzt. Die Einzelheiten der Prüfungen und Tests sind im Anhang festgelegt.
Article 2
Soweit in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet in der Regel Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Fragaria x ananassa Duch. vermehrt oder vermarktet wird, nehmen die Mitgliedstaaten Proben dieses Materials und stellen dies der Kommission zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten beteiligen sich auch an den technischen Aspekten wie Probenahme und Kontrollen im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen und Tests.
Article 3
Die maximale Gemeinschaftsbeteiligung, die 80 % der zuschussfähigen Kosten der auf diese Weise verlängerten Prüfungen und Tests entspricht, darf die im Anhang festgesetzten Höchstbeträge nicht überschreiten.
Article 4
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
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