2005/105/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 2005 zur Ermächtigung Schwedens, die Erhebungen über den Rinderbestand durch das durch Titel I der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte System zu ersetzen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 194) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Schweden wird ermächtigt, anstelle der in der Richtlinie 93/24/EWG vorgesehenen Erhebungen über den Rinderbestand das in Titel I der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 genannte System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern zu verwenden, um alle statistischen Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung der sich aus der genannten Richtlinie ergebenden Verpflichtungen benötigt werden.
Article 2
Wenn das in Artikel 1 genannte System nicht mehr operationell ist oder wenn es anhand seines Inhalts nicht mehr möglich ist, über alle oder einige Rinderkategorien zuverlässige statistische Informationen zu erhalten, setzt Schweden zur Schätzung des Rinderbestands oder der betreffenden Kategorien erneut ein statistisches Erhebungssystem ein.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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