2005/397/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 2005 zur endgültigen Aufteilung der für die Maßnahmen gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 2182/2002 verfügbaren Mittel des gemeinschaftlichen Tabakfonds unter den Mitgliedstaaten für das Jahr 2005 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1513) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die für die Maßnahmen gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 2182/2002 verfügbaren Mittel des gemeinschaftlichen Tabakfonds werden für das Jahr 2005 wie im Anhang aufgeführt endgültig unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Österreich und die Portugiesische Republik gerichtet.
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