2005/438/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 2005 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1707) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Im Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG erhält der fünfte Gedankenstrich unter den „Anmerkungen“ folgende Fassung: „— nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte Ersatzteile, die für vor dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge verwendet werden, sind von den Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a ausgenommen .
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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