2005/445/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 2005 zur Ermächtigung Belgiens, nur zwei Erhebungen über den Schweinebestand im Jahr durchzuführen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1747) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Belgien wird ermächtigt, nur zwei Erhebungen im Jahr im Abstand von sechs Monaten durchzuführen, und zwar im Mai/Juni und im November/Dezember.
Article 2
Belgien wird ermächtigt, die administrativen Daten des Systems Sanitel zur Berechnung der Vorausschätzungen der Bruttoeigenerzeugung (BEE) heranzuziehen. Allerdings wird Belgien dafür Sorge tragen, die Aufrechterhaltung der Qualität der Vorausschätzungen der Bruttoeigenerzeugung zu gewährleisten, indem es die BEE-Vorausschätzungen der tatsächlichen BEE gegenüberstellt und ggf. seine Methode zur Berechnung der Vorausschätzungen anpasst.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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