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Seqlense EUR-Lex

2005/579/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2756) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005D0579
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-07-20
In force since
2005-07-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen.

Article 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, die Griechische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Portugiesische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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