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Seqlense EUR-Lex

Beschluss Nr. 649/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019

CELEX
32005D0649
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2005-04-13
In force since
2005-05-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 „ In dem in der Liste in Anhang I festgelegten Turnus werden Städte aus den Mitgliedstaaten zur ‚Kulturhauptstadt Europas‘ erklärt. Bis einschließlich 2008 wird eine Stadt aus dem jeweils in der Liste aufgeführten Mitgliedstaat ausgewählt. Ab 2009 wird eine Stadt aus jedem der jeweils in der Liste aufgeführten Mitgliedstaaten ausgewählt. Die in Anhang I vorgesehene zeitliche Abfolge kann von den betreffenden Mitgliedstaaten einvernehmlich geändert werden. Jeder Mitgliedstaat teilt dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen gemäß dieser zeitlichen Abfolge die Benennung einer oder mehrerer Städte mit. Diese Mitteilung erfolgt spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung, gegebenenfalls mit einer Empfehlung des betreffenden Mitgliedstaats.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Mai 2004.

Relations

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