2005/769/EG: Beschluss der Kommission vom 27. Oktober 2005 über Bestimmungen für die Beschaffung von Nahrungsmittelhilfe durch NRO, die von der Kommission ermächtigt sind, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates zu liefernden Erzeugnisse zu kaufen und bereitzustellen, sowie zur Aufhebung ihres Beschlusses vom 3. September 1998
Text
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Article 1
Die Vorschriften für die Beschaffung von Nahrungsmittelhilfe durch Nichtregierungsorganisationen, die von der Kommission beauftragt sind, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 zu liefernden Erzeugnisse zu kaufen und bereitzustellen, sind im Anhang dieses Beschlusses niedergelegt. Diese Vorschriften sind wesentlicher Bestandteil der zu diesem Zweck von der Kommission geschlossenen Verträge und Übereinkommen.
Article 2
Der Beschluss der Kommission vom 3. September 1998, wonach bestimmte Organisationen, die Empfänger von Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft sind, zum Ankauf und zur Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse als Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ermächtigt sind, wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
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