2005/782/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2005 über eine Beihilferegelung Deutschlands zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur nach Teil II Nummer 7 des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ — Errichtung oder Ausbau von Gewerbe-, Technologie- und Gründerzentren, die kleinen und mittleren Unternehmen Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste zur Verfügung stellen (2004—2006) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1315) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Beihilfereglung, die Deutschland im Zeitraum 2004 bis 2006 für den Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur nach Teil II Nummer 7 des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Errichtung oder den Ausbau von Gewerbe-, Technologie- und Gründerzentren, die kleinen und mittleren Unternehmen Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste zur Verfügung stellen, durchzuführen beabsichtigt, stellt keine staatliche Beihilfe im Anwendungsbereich von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar, soweit Deutschland seine Zusage einhält, die Verordnung (EG) Nr. 69/2001 für die Anmietung von Räumlichkeiten, Laboratorien, Spezialausstattung und/oder anderen Leistungen einzuhalten.
2 Die in Absatz 1 genannte Beihilferegelung stellt eine gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare staatliche Beihilfe dar, soweit Deutschland seine Zusage einhält, jegliche Beihilfe für Beratungsdienstleistungen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen, die die von Gewerbe-, Technologie- und Gründerzentren angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen, im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 zu gewähren.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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