2005/816/EG,Euratom: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2005 mit der die Republik Estland ermächtigt wird, die Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel bei bestimmten Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4423)
Text
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Article 1
Die Republik Estland wird ermächtigt, vom 1. Mai 2004 an bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für die folgende, in Anhang F der Sechsten MwSt.-Richtlinie aufgeführte Umsatzgruppe annähernde Schätzungen zugrunde zu legen: 1. Personenbeförderung (Anhang F Nummer 17).
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Estland gerichtet.
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