2005/820/EG,Euratom: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2005 mit der die Slowakische Republik ermächtigt wird, Statistiken aus Jahren vor dem vorletzten Jahr zu verwenden und die Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel bei bestimmten Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4430)
Text
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Article 1
Die Slowakische Republik wird ermächtigt, bei der Aufschlüsselung nach Sätzen gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 für das Haushaltsjahr 2004, für das die Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel zu berechnen ist, Angaben der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für 2001 zugrunde zu legen.
Article 2
Die Slowakische Republik wird ermächtigt, entsprechend Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 vom 1. Mai 2004 an bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für die folgende, in Anhang F der Sechsten MwSt.-Richtlinie aufgeführte Umsatzgruppe annähernde Schätzungen zugrunde zu legen: 1. Personenbeförderung (Anhang F Nummer 17).
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Slowakische Republik gerichtet.
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