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Seqlense EUR-Lex

2005/915/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 2005 zur Ermächtigung der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns und Litauens zur Abweichung von der Richtlinie 1999/105/EG des Rates über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut hinsichtlich der zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 1. Mai 2004 entstandenen Vorräte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5160)

CELEX
32005D0915
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-12-16
In force since
2005-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Artikel 6 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 1999/105/EG werden die Tschechische Republik, Estland, Zypern und Litauen ermächtigt, Vermehrungsgut, das zwischen dem 1. Januar 2003 und dem Beitrittszeitpunkt erzeugt wurde und nicht einer amtlich kontrollierten Erzeugung gemäß den Bestimmungen der genannten Richtlinie unterlag, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet bis zum 30. April 2007 in Verkehr zu bringen. Während dieses Zeitraums darf solches Vermehrungsgut nur im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates in Verkehr gebracht werden. Auf jedem amtlichen oder anderweitigen Etikett oder Dokument, mit dem die Partie nach Maßgabe der vorliegenden Entscheidung gekennzeichnet ist bzw. das die Partie begleitet, muss klar angegeben sein, dass das Vermehrungsgut dazu bestimmt ist, ausschließlich im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates in Verkehr gebracht zu werden.

Article 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

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