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Seqlense EUR-Lex

2005/953/EG: Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2005 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis

CELEX
32005D0953
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2005-12-20
In force since
2005-12-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 zur Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

1 (1) Bis zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003, spätestens aber bis zum 30. Juni 2006, kann die Kommission im Einklang mit dem in Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Verfahren von der genannten Verordnung in dem Umfang abweichen, der für die uneingeschränkte Anwendung dieses Abkommens ab 1. September 2005 erforderlich ist.

2 (2) Die Durchführungsbestimmungen zu dem Abkommen werden von der Kommission nach dem in Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Verfahren erlassen.

Article 3

1 (1) Die Kommission wird von dem durch Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 (7) eingesetzten Verwaltungsausschuss für Getreide unterstützt.

2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG. Der in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Zeitraum wird auf einen Monat festgesetzt.

3 (3) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Article 4

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen ( 8 ) .

Relations

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