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Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (8. EEF) für das Haushaltsjahr 2003

CELEX
32005H0254
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2005-03-08
In force since
2005-03-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (8. EEF) für das Haushaltsjahr 2003 (2005/254/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das am 15. Dezember 1989 in Lomé unterzeichnete Vierte AKP-EWG-Abkommen, geändert durch das am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichnete Abkommen, gestützt auf das Interne Abkommen über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EWG-Abkommens , mit dem ein 8.

Europäischer Entwicklungsfonds (im Folgenden „ 8. EEF “ genannt) eingesetzt wurde, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 3, gestützt auf die Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EWG-Abkommens , insbesondere auf die Artikel 66 bis 74, nach Prüfung der zum 31. Dezember 2003 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht über die Rechnungsvorgänge des 8. EEF sowie des Berichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003 mit den Antworten der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 33 Absatz 3 des Internen Abkommens wird der Kommission die Entlastung für die Finanzverwaltung des 8.

EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates erteilt. (2) Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des 8. EEF im Haushaltsjahr 2003 insgesamt zufrieden stellend ausgeführt — EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission Entlastung zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des 8. EEF für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen. Geschehen zu Brüssel am 8. März 2005 . Im Namen des Rates Der Präsident J.-C. Juncker

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