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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2005/91/EG der Kommission vom 16. Dezember 2005 zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005L0091
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2005-12-16
In force since
2005-12-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Anhänge I und II der Richtlinie 2003/90/EG erhalten die Fassung des Anhangs dieser Richtlinie.

Article 2

Für Prüfungen, die vor dem 1. April 2006 begonnen haben, können die Mitgliedstaaten die Fassung der Richtlinie 2003/90/EG anwenden, die vor der Änderung durch die vorliegende Richtlinie gegolten hat.

Article 3

Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. März 2006 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Rechtsvorschriften und der vorliegenden Richtlinie bei. Sie wenden diese Bestimmungen ab 1. April 2006. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

Article 4

Diese Richtlinie tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 5

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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Versions

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