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Entscheidung der Kommission vom 06/06/2005 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3812 - GOLDMAN SACHS / EURAMAX) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32005M3812
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-06-06
In force since
2005-06-06
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entscheidung der Kommission vom 06/06/2005 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.3812 - GOLDMAN SACHS / EURAMAX) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3812 — Goldman Sachs/Euramax) (2005/C 149/09) (Text von Bedeutung für den EWR) Am 6. Juni 2005 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr.

139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich: - auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor; - in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3812. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht.

(http://europa.eu.int/eur-lex/lex) --------------------------------------------------

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