Entscheidung der Kommission vom 14/10/2005 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3864 - FIMAG / ZÜBLIN) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) |KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, 14.10.2005 SG-Greffe(2005) D/205531 In der veröffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EG) Nr. 319/2004 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern […] gekennzeichnet.
Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt. ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG an die anmeldende Partei Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft : Fall Nr. COMP/M.3864 - FIMAG / Züblin Anmeldung vom 26.08.2005 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (EG-Fusionskontrollverordnung) [1] 1. Am 26.08.2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt:
Das Unternehmen FIMAG Finanz Industrie Management AG („FIMAG“, Österreich), das von Dr. Hans Peter Haselsteiner kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das Unternehmen Ed. Züblin AG („Züblin“, Deutschland) durch Aktienkauf. 2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der EG-Fusionskontrollverordnung fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
I. DIE PARTEIEN 3. FIMAG ist die Holding-Gesellschaft des Strabag-Konzerns („Strabag“), deren Tätigkeit im Wesentlichen im Halten der Beteiligung an Strabag besteht. Strabag ist ein weltweit tätiges Bauunternehmen mit Sitz in Österreich, das in allen Bereichen des Baugewerbes, insbesondere im Hochbau, Ingenieurbau sowie Straßen- und sonstigen Tiefbau tätig ist. Darüber hinaus werden baunahe Tätigkeiten, z.B. die Projektentwicklung, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen angeboten. Der geographische Schwerpunkt der Strabag liegt in Deutschland, Österreich und Osteuropa.
4. Züblin ist ein international tätiges Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland, das in den Bereichen Hochbau/Schlüsselfertigbau, Ingenieurbau, Tunnelbau, Spezialtiefbau, Umwelttechnik sowie in der Projektentwicklung und weiteren Dienstleistungen tätig ist. Über die Tochtergesellschaft ROBA Baustoff GmbH ist Züblin ebenfalls in der Herstellung und dem Vertrieb von Baustoffen aktiv. Züblin hat seinen Schwerpunkt in Deutschland, betreibt aber auch in zahlreichen anderen europäischen und außereuropäischen Ländern Bauaktivitäten. II. DAS VORHABEN 5. FIMAG beabsichtigt, die von der Walter Bau-AG i.I.
(„Walter Bau“) [2] an Züblin gehaltenen Beteiligungen zu übernehmen. Zu diesem Zweck hat bereits Strabag mit dem Insolvenzverwalter von Walter Bau vereinbart, die von Walter Bau gehaltene Beteiligung in Höhe von 4,9% an Züblin zu erwerben. Darüber hinaus hat FIMAG den Zuschlag für den Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von 48,702% der Züblin erhalten, das von Walter Bau an die Bayerische Landesbank Girozentrale verpfändet worden war. Nach dieser Transaktion wird FIMAG insgesamt 53,6% der Aktien an Züblin (48,702% direkt und 4,9% indirekt über Strabag) halten. 6. Mit Entscheidung vom 23.06.2005 hat die Kommission im Fall Strabag/Dywidag [3] die Übernahme von Teilen von Walter Bau, insbesondere von der Dywidag Holding GmbH, Dywidag International GmbH, Dyckerhoff & Widmann Ges. m.b.H. und RIB GmbH, durch Strabag genehmigt.
Nach Mitteilung der Parteien hat Strabag zwischenzeitlich von dem Erwerb der Dyckerhoff & Widmann Ges. m.b.H. wieder Abstand genommen, so dass die Aktivitäten von diesem Unternehmen der Strabag nicht zuzurechnen sind. III. ZUSAMMENSCHLUSS 7. Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Erwerb der Kontrolle von FIMAG an Züblin und somit um einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 8. Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR [4] . FIMAG und Züblin erwirtschaften einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio.
EUR, erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein- und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung. V. VERFAHREN 9. Am 20. September 2005 hat das Bundeskartellamt die Kommission darüber informiert, dass das Zusammenschlussvorhaben den Wettbewerb auf den Regionalmärkten für Asphaltmischgut in Berlin, Chemnitz, Leipzig/Halle, Rostock und München beeinträchtige, und insoweit eine Verweisung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung beantragt. Mit Entscheidung vom heutigen Tage hat die Kommission den Fall in dem beantragten Umfang an das Bundeskartellamt verwiesen.
VI. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG A. Sachlich relevante Märkte 10. Im Baugewerbe ist nach der bisherigen Entscheidungspraxis grundsätzlich zwischen Hoch- und Tiefbau zu unterscheiden [5] . Der Hochbau kann weiter unterteilt werden in Wohnungsbau, gewerblichen Hochbau, öffentlichen Hochbau und Adaptierungen (Gebäudesanierung, Abriss, Renovierung). Im Tiefbau kann eine weitere Unterteilung vorgenommen werden in Straßenbau, Brückenbau, Tunnelbau und sonstigen Tiefbau. 11. Es könnte ferner in Betracht gezogen werden, beim Hochbau nach Auftragsgrößen zu differenzieren, wobei Großprojekte mit einem Volumen über 25 oder 50 Mio.
EUR einen eigenständigen Markt bilden könnten. 12. Für die Zwecke der vorliegenden Entscheidung ist es nicht notwendig, die Produktmärkte abschließend zu definieren, da bei keiner möglichen sachlichen Marktabgrenzung ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken entstehen. B. Räumlich relevante Märkte 13. Die räumlichen Märkte im Baugewerbe werden überwiegend national abgegrenzt [6] . Im Brücken-, Tunnel- und sonstigen Tiefbau käme auch ein europaweiter Markt in Betracht [7] . 14. Für die Zwecke der vorliegenden Entscheidung ist es nicht notwendig, die räumlichen Märkte abschließend zu definieren, da auch bei der Annahme nationaler Märkte keine ernsten wettbewerbsrechtlichen Bedenken entstehen.
C. Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt 15. Die Aktivitäten der Parteien überschneiden sich im Bereich Hoch- und Tiefbau in Deutschland und Österreich sowie im kleineren Umfang in Tschechien und Ungarn. Sofern im Tiefbau europaweite Märkte angenommen würden, lägen die gemeinsamen Marktanteile der Parteien auch bei einer weiteren Unterteilung des Tiefbaus jedenfalls unter 15 %. Deutschland 16. Strabag und Züblin gehören nach ihrer Bauleistung zu den vier größten Bauunternehmen in Deutschland. Die größten Wettbewerber sind Hochtief und Bilfinger Berger, daneben ist eine große Zahl von mittelständischen Unternehmen aktiv.
17. Der gemeinsame Marktanteil der Parteien lag im Hochbau in Deutschland im Jahr 2004 bei etwa [1-5]%. Legt man eine weitere Unterteilung zugrunde, hätten die Parteien im Wohnungsbau einen Marktanteil von unter 1 %, im gewerblichen Hochbau von etwa [5-10]% und öffentlichen Hochbau von etwa [1-5]%. In einem eigenen Segment für Adaptierungen kämen die Parteien auf einen Marktanteil von unter 1 %. 18. Sofern ein gesonderter Markt für Hochbauprojekte ab einer bestimmten Auftragsgröße angenommen würde, könnte der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Behinderung von wirksamem Wettbewerb führen.
In Deutschland wurden in den Jahren 2003 und 2004 jeweils über 200 Projekte mit einer Baukostensumme von über 50 Mio. EUR durchgeführt. Strabag hat in den Jahren 2003 und 2004 jeweils nur an [1-5] Bauprojekten mit einer Baukostensumme über 50 Mio. EUR und jeweils an unter 10 Projekten mit einer Baukostensumme über 25 Mio. EUR mitgewirkt. Züblin hat in diesen Zeitraum ebenfalls nur an [1-5] bzw. [1-5] Bauprojekten über 50 Mio. EUR und jeweils an unter 10 Projekten über 25 Mio. EUR mitgewirkt. 19. Im Tiefbau lag der gemeinsame Marktanteil von Strabag und Züblin im Jahr 2004 bei etwa [5-10].
Nach den bei einer weiteren Unterteilung in Straßenbau [8] , Brückenbau, Tunnelbau und sonstigen Tiefbau von den Parteien vorgenommenen Schätzungen kommen sie im Segment Tunnelbau auf etwa [10-15]%, im Brückenbau auf etwa [5-10]% und im sonstigen Tiefbau auf etwa [5-10]%. 20. Aufgrund der geringen Marktanteile auf allen denkbaren Märkten führt der Zusammenschluss in Deutschland nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Österreich 21. In Österreich ist Strabag das größte Bauunternehmen. Auch der österreichische Baumarkt ist jedoch von einer Vielzahl von Bauunternehmen geprägt, die um Aufträge in jeder Größenordnung konkurrieren.
Die größten Wettbewerber sind Porr und Alpine Mayreder, daneben ist eine große Zahl von mittelständischen Unternehmen aktiv. Aufgrund der geringen Marktpräsenz von Züblin kommt es in den meisten Segmenten nur zu sehr geringen Marktanteilsadditionen. 22. Im Hochbau insgesamt hatte Strabag im Jahr 2004 einen Marktanteil von etwa [5-10]%, der Zuwachs durch Züblin liegt unter 1 %. Bei einer weiteren Unterteilung ergibt sich ein gemeinsamer Marktanteil von [5-10]% im Wohnungsbau und von [10-20]% im sonstigen Hochbau [9] , wobei der Zuwachs durch Züblin ebenfalls jeweils bei unter 1 % liegt. Im Bereich gewerblicher Hochbau ist Züblin in Österreich nicht tätig, so dass es in diesem Segment, in dem Strabag über einen Marktanteil von [10-20]% verfügt, zu keinen Überschneidungen kommt.
Zwar verfügt Strabag in einem Segment für Hochbauprojekte über 25 Mio. EUR über [10-20]% Marktanteil und in einem Segment über 50 Mio. EUR über [25-35]% Marktanteil. Allerdings war Züblin in den letzten zwei Jahren nicht in diesen Bereichen tätig. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es in Österreich in den vergangenen Jahren in diesen Segmenten nur sehr wenige großvolumige Bauprojekte gab ([15-25] Projekte in 2004, [10-20] Projekte in 2003), so dass schon der Zuschlag bei nur einem Projekt erhebliche Marktanteilsschwankungen zur Folge haben kann. 23. Im Tiefbau lag der gemeinsame Marktanteil von Strabag und Züblin im Jahr 2004 bei [10-20]% bei einem Zuwachs durch Züblin von [1-5]%.
Würde eine weitere Unterteilung vorgenommen, läge der gemeinsame Marktanteil im Brückenbau bei etwa [15-25]% mit einem Zuwachs durch Züblin von [1-5]% und im sonstigen Tiefbau bei 12% (Züblin [1-5]%) [10] . In einem separaten Markt für Tunnelbau hält Züblin einen Marktanteil von [5-15]% und die Parteien kommen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [15-25]%. Daneben sind insbesondere die Unternehmen Porr und Alpine Mayreder im Tunnelbau in Österreich mit erheblichen Marktanteilen tätig [11] , ferner eine größere Zahl von Bauunternehmen mit kleineren Marktanteilen. 24. Der Zusammenschluss führt daher auf den Baumärkten in Österreich nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Tschechien und Ungarn 25. Die Überschneidungen der Parteien in Tschechien und Ungarn beschränken sich auf den Hochbau. Aufgrund der geringen Umsätze der Parteien von [100-200] Mio. EUR in Tschechien und [200-300] Mio. EUR in Ungarn erreichen die Parteien in diesen Staaten jedoch keine nennenswerten Marktpositionen. Ihr gemeinsamer Marktanteil bleibt jedenfalls unter 15%. VI. SCHLUSS 26. Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission (unterschrieben) Neelie Kroes Mitglied der Kommission [1] ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1 [2] Über die Walter Bau-AG i.I. wurde am 1. April 2005 vom Amtsgericht Augsburg das Insolvenzverfahren eröffnet. [3] Fall Nr. COMP/M.3754 Strabag/Dywidag. [4] Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der EG-Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S.25). [5] Vgl. Fall Nr. COMP/M.3754 Strabag/Dywidag; Fall Nr. IV/M.873 Bank Austria/Creditanstalt; Fall Nr. IV/M.874 – AMEC/SPIE.. [6] Vgl. z.
B. Fall Nr. IV/M.873 Bank Austria / Creditanstalt, Rn. 84; Fall Nr. COMP/M.3754 – Strabag/Dywidag, Rn. 15. [7] Fall Nr. COMP/M.3754 – Strabag/Dywidag, Rn. 15. [8] Züblin ist im Straßenbau nicht aktiv. [9] Der öffentliche Hochbau ist jeweils eingeschlossen. [10] Züblin ist im Straßenbau nicht aktiv. [11] Für das Jahr 2003 schätzen die Parteien den Marktanteil von Porr und Alpine Mayreder jeweils auf etwa 25%.