Entscheidung der Kommission vom 20/12/2005 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.4032 - VSE / CEGEDEL / JV) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 20.12.2005 SG-Greffe(2005) D/207519 ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSKONTROLLVERFAHREN ENTSCHEIDUNG NACH ARTIKEL 6 ABSATZ 1 BUCHSTABE B VEREINFACHTES VERFAHREN An die anmeldenden Parteien Betr.: Sache Nr. COMP/M.4032 – VSE/CEGEDEL/JV Anmeldung vom 22.11.2005 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.
139/2004 des Rates [1] Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 297, 29.11.2005, S. 13 Sehr geehrte Damen und/oder Herren, 1. Die Kommission erhielt am 22.11.2005 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, durch das Folgendes beabsichtigt ist: Die Unternehmen VSE AG (Deutschland), das der deutschen Gruppe RWE AG angehört, und CEGEDEL S.A. (Luxemburg) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem neu gegründeten Unternehmen NewJV bestehend aus den Unternehmen VSE NET GmbH (Deutschland), das VSE AG angehört, und Cegecom S.A.
(Luxemburg), das CEGEDEL S.A. angehört, durch Aktienkauf. 2. Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und des Absatzes 5 Buchstabe a und der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates [2] fällt. 3. Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären.
Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates. Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission [1] ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1. [2] ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.