Verordnung (EG) Nr. 750/2005 der Kommission vom 18. Mai 2005 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die ab 1. Juni 2005 gültige Fassung des Verzeichnisses der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten befindet sich im Anhang.
Article 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft. Bis zur Anwendung der Vorschriften für die Neufassung der Anhänge 37 und 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission können die Mitgliedstaaten jedoch die gleichfalls im Anhang aufgeführten dreistelligen Zahlencodes verwenden.
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