Verordnung (EG) Nr. 1459/2005 der Kommission vom 8. September 2005 zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Unbeschadet der sonstigen Bedingungen für die Zulassung der Zusatzstoffe E2 Jod-I, die zur Gruppe der in der Richtlinie 70/524/EWG aufgeführten Spurenelemente gehören, werden die Höchstgehalte des Elements in mg/kg des Alleinfuttermittels durch die in dem Anhang zu dieser Verordnung festgelegten Werte ersetzt.
Article 2
1 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2 Die Geltung dieser Verordnung beginnt zwölf Monate nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Verordnung.
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