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Seqlense EUR-Lex

2006/32/EG: Beschluss der Kommission vom 16. Januar 2006 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2005 , 1. März 2005 , 1. April 2005 , 1. Mai 2005 und 1. Juni 2005 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens 15 Monaten nach Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind

CELEX
32006D0032
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2006-01-16
In force since
2005-05-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article Artikel

Mit Wirkung vom 1. Februar 2005, 1. März 2005, 1. April 2005, 1. Mai 2005 und 1. Juni 2005 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die in den neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 15 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, die im Anhang festgesetzten Berichtigungskoeffizienten. Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung werden bei der Berechnung dieser Dienstbezüge die an dem in Absatz 1 genannten Tag geltenden Wechselkurse zugrunde gelegt.

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