2006/198/EG: Beschluss der Kommission vom 2. Februar 2006 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 81) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Im Einklang mit den Empfehlungen des gemäß Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten eingesetzten Gemeinsamen Verwaltungsausschusses werden die Änderungen des Anhangs V des genannten Abkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels, einschließlich der Änderungen des Anhangs V des Abkommens, ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Generaldirektor für Gesundheits- und Verbraucherschutz wird hiermit ermächtigt, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss gilt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Vereinigten Staaten von Amerika der Kommission schriftlich notifiziert haben, dass die internen Verfahren zur Genehmigung der Änderungen gemäß Artikel 1 abgeschlossen sind.
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