2006/211/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 2006 über die Anwendung von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf die Stromerzeugung in England, Schottland und Wales (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 690) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG findet keine Anwendung auf Aufträge, die es den Auftraggebern ermöglichen sollen, in England, Schottland und Wales die Tätigkeit der Stromerzeugung auszuüben.
Article 2
Die vorliegende Entscheidung stützt sich auf die Rechts- und Sachlage im November 2005, wie sie sich nach den Angaben des Vereinigten Königreichs, des Berichts 2005 und seines Technischen Anhangs darstellt. Sollten aufgrund entscheidender Änderungen der Rechts- und Sachlage die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG nicht länger gegeben sein, kann die Entscheidung zurückgenommen werden.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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