2006/245/EG: Beschluss des Rates vom 27. Februar 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
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Article 1
Das Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 6 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vor ( 2 ) .
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