2006/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. April 2006 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die von der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) im Haushaltsjahr 2005 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1750)
Text
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Article 1
Unbeschadet des Artikels 2 werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2005 finanzierten Ausgaben mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, welche von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Entscheidung wieder einzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, sind in Anhang I ausgewiesen. Die Beträge, welche im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei gemäß der vorliegenden Entscheidung von den Mitgliedstaaten wieder einzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, sind in Anhang II ausgewiesen.
Article 2
Die Rechnungen der in Anhang III genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom EAGFL, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2005 finanzierten Ausgaben werden von dieser Entscheidung ausgeschlossen und Gegenstand einer späteren Rechnungsabschlussentscheidung sein. Die Rechnungen der in Anhang IV genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei werden von dieser Entscheidung ausgeschlossen und Gegenstand einer späteren Rechnungsabschlussentscheidung sein.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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