2006/659/EG: Entscheidung des Rates vom 25. September 2006 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, eine von Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung einzuführen
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 77/388/EWG wird das Vereinigte Königreich ermächtigt, ab 1. Mai 2007 und bis 31. Dezember 2015 den Mehrwertsteueranteil, der auf Kraftstoffkosten für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, pauschal festzusetzen.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Mehrwertsteueranteil wird in Festbeträgen ausgedrückt, die auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes des Fahrzeugtyps festgesetzt werden und den Kraftstoffverbrauch widerspiegeln. Das Vereinigte Königreich passt die Festbeträge jährlich der Entwicklung der durchschnittlichen Kraftstoffkosten an.
Article 3
Die Anwendung der auf der Grundlage dieser Entscheidung eingeführten Regelung wird den Steuerpflichtigen freigestellt.
Article 4
Die Entscheidung 86/356/EWG wird am 30. April 2007 aufgehoben. Das Vereinigte Königreich teilt der Kommission die in Artikel 1 genannten nationalen Bestimmungen unverzüglich nach ihrer Annahme mit.
Article 5
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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