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Seqlense EUR-Lex

2006/744/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 2006 über die staatliche Beihilfe Deutschlands an Magog Schiefergruben GmbH&Co. KG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 641) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006D0744
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-03-08
In force since
2006-11-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die staatliche Beihilfe in Höhe von 416683 EUR, die Deutschland zugunsten von Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG gewährt hat, ist gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Article 2

Die staatliche Beihilfe in Höhe von 285410 EUR, die Deutschland zugunsten von Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG gewährt hat, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.

Article 3

1 Deutschland ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die in Artikel 2 genannte, rechtswidrig gewährte Beihilfe vom Empfänger zurückzufordern.

2 Die Rückforderung erfolgt unverzüglich entsprechend den Verfahren des nationalen Rechts, sofern diese sofortige Vollstreckung der Entscheidung ermöglichen. Die zurückzufordernde Beihilfe umfasst Zinsen von dem Zeitpunkt an, ab dem die rechtswidrige Beihilfe dem (den) Empfänger(n) zur Verfügung stand, bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung.

3 Die unter Absatz 2 zurückzufordernden Zinsen sind entsprechend den Artikeln 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission zu berechnen.

4 Deutschland wird den in Artikel 2 genannten Beihilfeempfänger innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung förmlich auffordern, die rechtswidrige und unvereinbare Beihilfe und die fälligen Zinsen zurückzuzahlen.

Article 4

Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung mit, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen, und bedient sich zu diesem Zweck des Formblatts im Anhang dieser Entscheidung.

Article 5

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

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