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Seqlense EUR-Lex

2006/748/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2006 über die von Portugal angewendete staatliche Beihilfe Nr. C 30/2004 (ex N 34/2004), mit der Veräußerungsgewinne aus bestimmten Vorgängen/Transaktionen öffentlicher Unternehmen von der Körperschaftssteuer befreit werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2950) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006D0748
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-07-04
In force since
2006-11-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die von Portugal mit Artikel 25 EBF eingeführte staatliche Beihilferegelung ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Article 2

Die in Artikel 1 genannte Beihilferegelung ist von Portugal aufzuheben.

Article 3

1 Portugal ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die in Artikel 1 genannten rechtswidrig gewährten Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern.

2 Die Rückforderung erfolgt unmittelbar und nach den im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahren, sofern diese eine unmittelbare und wirksame Befolgung der Entscheidung ermöglichen.

3 Die Beihilfe wird zuzüglich der Zinsen zurückgefordert, die zwischen der Gewährung der Beihilfe und der tatsächlichen Rückforderung angefallen sind.

4 Die Zinsen werden auf der Grundlage des für die Berechnung des Subventionsäquivalents der Regionalbeihilfen verwendeten Bezugssatzes berechnet.

Article 4

Portugal setzt die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Dafür ist der Fragebogen in Anhang I der Entscheidung zu verwenden.

Article 5

Diese Entscheidung ist an Portugal gerichtet.

Relations

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