2006/748/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2006 über die von Portugal angewendete staatliche Beihilfe Nr. C 30/2004 (ex N 34/2004), mit der Veräußerungsgewinne aus bestimmten Vorgängen/Transaktionen öffentlicher Unternehmen von der Körperschaftssteuer befreit werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2950) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die von Portugal mit Artikel 25 EBF eingeführte staatliche Beihilferegelung ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Die in Artikel 1 genannte Beihilferegelung ist von Portugal aufzuheben.
Article 3
1 Portugal ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die in Artikel 1 genannten rechtswidrig gewährten Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern.
2 Die Rückforderung erfolgt unmittelbar und nach den im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahren, sofern diese eine unmittelbare und wirksame Befolgung der Entscheidung ermöglichen.
3 Die Beihilfe wird zuzüglich der Zinsen zurückgefordert, die zwischen der Gewährung der Beihilfe und der tatsächlichen Rückforderung angefallen sind.
4 Die Zinsen werden auf der Grundlage des für die Berechnung des Subventionsäquivalents der Regionalbeihilfen verwendeten Bezugssatzes berechnet.
Article 4
Portugal setzt die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Dafür ist der Fragebogen in Anhang I der Entscheidung zu verwenden.
Article 5
Diese Entscheidung ist an Portugal gerichtet.
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