2006/947/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die staatliche Beihilfe, die Belgien zugunsten von ABX Logistics gewährt hat (C 53/2003 (ex NN 62/2003)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4447) Text von Bedeutung für den EWR.
Text
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Article 1
1 Die in dieser Entscheidung geprüften Beihilfen, die die Société nationale des chemins de fer belges (SNCB) im Rahmen der Umstrukturierung der Gruppe ABX Logistics gewährt hat, sind vorbehaltlich der in Artikel 2 aufgeführten Bedingungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
2 Die Gelder, die die SNCB zur Finanzierung des Rückzugs eines Teils von ABX Logistics (France) eingesetzt hat, sowie die anderen in dieser Entscheidung geprüften Finanzierungsvorgänge, insbesondere die 2001 erfolgten Anlageinvestitionen sowie die Parallelbeiträge stellen keine staatlichen Beihilfen dar.
Article 2
Die Kommission macht die Genehmigung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Umstrukturierungsbeihilfen vom Verkauf der Gruppe ABX Logistics innerhalb von […] nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung zum Marktpreis an einen Übernehmer abhängig, der in keiner rechtlichen Verbindung zur SNCB steht und die in dieser Entscheidung beschriebenen Verpflichtungen bezüglich der vom potenziellen Erwerber vorgeschlagenen Kaufbedingungen einhält.
Article 3
Belgien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 4
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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