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Empfehlung der Kommission vom 16. November 2006 für das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5425) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006H0794
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2006-11-16
In force since
2006-11-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung der Kommission vom 16. November 2006 für das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5425) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/794/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln setzt Höchstgehalte für den Dioxingehalt und für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) in Lebensmitteln fest.

(2) Es ist notwendig, in der gesamten Europäischen Union für ein größtmögliches Spektrum von Lebensmitteln zuverlässige Daten über das Vorkommen von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB zu erheben, um ein klares Bild von der zeitlichen Entwicklung der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit diesen Stoffen zu erhalten. (3) Nach der Empfehlung 2006/88/EG der Kommission vom 6. Februar 2006 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln sollten die Mitgliedstaaten das Vorkommen von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und, wenn möglich, nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln gemäß der Empfehlung 2004/705/EG der Kommission anhand von Zufallsstichproben überwachen.

(4) Die Empfehlung 2004/705/EG empfiehlt den Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Proben verschiedener Lebensmittelkategorien und das Berichtsformat für die Ergebnisse über das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB. Für die neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Gemeinschaft am 1. Mai 2004 beigetreten sind, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. (5) Es ist angezeigt, das derzeitige Monitoringprogramm unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen zu ändern. Die Empfehlung 2004/705/EG sollte daher durch eine neue Empfehlung ersetzt werden.

(6) Es ist von Bedeutung, dass der Kommission die im Rahmen dieser Empfehlung erhobenen Daten regelmäßig übermittelt werden. Die Kommission wird für die Speicherung dieser Daten in einer Datenbank sorgen. Es sollten auch die in den letzten Jahren durch Anwendung der Analysemethoden gemäß der Richtlinie 2002/69/EG der Kommission vom 30. Juli 2002 zur Festlegung der Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die amtliche Kontrolle von Dioxinen sowie zur Bestimmung von dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln gewonnenen Daten und darin zum Ausdruck kommende Hintergrundbelastungen vorgelegt werden — EMPFIEHLT:

1. Die Mitgliedstaaten sollten ab 2007 bis zum 31. Dezember 2008 ein Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen polyychlorierten Biphenylen (PCB) unter Berücksichtigung der empfohlenen Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Proben, wie in der Tabelle in Anhang I als Leitlinie angegeben, durchführen. 2. Die Mitgliedstaaten sollten, wenn möglich, die gleichen Proben auch auf nicht dioxinähnliche PCB untersuchen. 3. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die Monitoringdaten zusammen mit den in Anhang II ersichtlichen Informationen und im vorgegebenen Format zwecks Einspeicherung in eine Datenbank übermitteln.

Es sollten auch die in den letzten Jahren durch Anwendung der Analysemethoden gemäß der Richtlinie 2002/69/EG gewonnenen Daten und darin zum Ausdruck kommende Hintergrundbelastung vorgelegt werden. Die Empfehlung 2004/705/EG wird hiermit aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Empfehlung gelten als Verweise auf die vorliegende Empfehlung. Brüssel, den 16. November 2006 Für die Kommission Markos Kyprianou Mitglied der Kommission L 322 2006 DE 24 1 01 20061116 DE 005.001 25 1 26 2 ANHANG I Tabelle Übersicht über die empfohlene Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Lebensmittelproben.

Die Verteilung der Proben beruht auf der Produktion in jedem einzelnen Land. Besonders berücksichtigt werden Lebensmittel, bei denen größere Schwankungen der Hintergrundbelastung mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB erwartet werden. Dies ist insbesondere bei Fisch der Fall. Erzeugnis, einschließlich daraus hergestellte Erzeugnisse Aquakultur (*) Fische aus Wildfängen (**) Fleisch (***) Milch (****) Eier (*****) Sonstige (******) Insgesamt Probenanzahl 250 483 500 250 250 267 2000 Belgien 4 8 18 8 7 7 52 Dänemark 4 20 14 7 4 6 55 Deutschland 16 28 55 34 25 36 194 Griechenland 6 8 14 8 4 7 47 Spanien 26 36 36 13 24 21 156 Frankreich 25 30 55 28 28 27 193 Irland 8 15 15 7 5 4 54 Italien 22 24 46 20 26 26 164 Luxemburg 2 3 6 3 3 3 20 Niederlande 7 18 26 13 20 8 92 Österreich 3 3 15 8 6 7 43 Portugal 4 12 12 6 5 6 45 Finnland 4 10 10 6 4 6 40 Schweden 4 12 10 6 4 6 42 Vereinigtes Königreich 15 30 40 19 20 20 144 Tschechische Republik 6 3 11 5 5 5 35 Estland 2 6 7 3 2 4 24 Zypern 2 6 4 3 2 3 20 Lettland 2 6 7 3 2 4 24 Litauen 2 6 7 3 2 4 24 Ungarn 3 3 11 5 10 5 37 Malta 2 3 4 3 2 3 17 Polen 10 18 25 13 16 20 102 Slowenien 2 3 7 3 2 4 21 Slowakei 2 3 7 3 2 4 21 Bulgarien 4 3 9 5 5 4 30 Rumänien 6 3 11 9 9 10 48 Island 3 69 7 3 2 3 87 Norwegen 54 94 11 3 4 4 170 Insgesamt 250 483 500 250 250 267 2000 Erläuterungen zur Tabelle Die in der Tabelle angegebenen Zahlen sind Mindestzahlen.

Die Mitgliedstaaten sollten durchaus mehr Proben nehmen. (*) Aquakultur Die Proben aus Aquakulturen sollten nach Fischarten und entsprechend der Produktion aufgeteilt sein. Als Orientierung dafür können Daten über Fang und Produktion der einzelnen Fischarten und Fischereierzeugnisse dienen, die der Broschüre „ Zahlen und Fakten über die GFP — Grunddaten der Gemeinsamen Fischereipolitik “ , Europäische Gemeinschaften, 2006 und der Karte „ Aquakultur in der Europäischen Union “ zu entnehmen sind. Besonders berücksichtigt werden sollten Austern, Muscheln und Aal. (**) Fische aus Wildfängen Die Proben für wild lebende Fischarten sollten entsprechend dem Fang nach Arten aufgeteilt sein.

Als Orientierung können diesbezügliche Daten über Fang und Produktion von Fischen und Fischereierzeugnissen dienen, die der Broschüre „ Zahlen und Fakten über die GFP — Grunddaten der Gemeinsamen Fischereipolitik “ , Europäische Gemeinschaften, 2006 zu entnehmen sind. Besonders berücksichtigt werden sollte wild lebender Aal. (***) Fleisch Neben Fleisch und Fleischerzeugnissen von Rindern, Schweinen, Geflügel und Schafen sollten Proben von Pferdefleisch, Rentierfleisch, Ziegenfleisch, Kaninchenfleisch und Wildbret besonders berücksichtigt werden. (****) Milch Ein großer Anteil der Milchproben ist bei Erzeugern (Rohmilch) zu nehmen (hauptsächlich Kuhmilch).

Es ist zweckmäßig, auch einige Proben von Milch und Milcherzeugnissen zu nehmen, die nicht von Kuhmilch stammen (Ziegenmilch, usw.). (*****) Eier Besonders berücksichtigt werden sollten Eier von frei laufenden Hühnern, und auch Eier von Enten, Gänsen und Wachteln sollten beprobt werden. (******) Sonstige In dieser Kategorie sollten besonders berücksichtigt werden: Nahrungsergänzungsmittel (insbesondere auf der Basis von Fischöl), Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel aus Regionen, in denen sich aufgrund beispielsweise klimatischer Bedingungen, die zu Hochwasser bzw. Überschwemmungen geführt haben, die Produktionsbedingungen geändert haben, was sich möglicherweise auf den Gehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in den Lebensmitteln aus der Region ausgewirkt hat. L 322 2006 DE 24 1 01 20061116 DE 005.002 27 1 31 5 ANHANG II A.

Erläuterungen zum Formblatt für die Angabe der Ergebnisse der Lebensmittelanalysen auf Dioxine, Furane, dioxinähnliche PCB und andere PCB 1. Allgemeine Informationen über die analysierten Proben Probencode Identifizierungscode der Probe Land Bezeichnung des Mitgliedstaats, in dem das Monitoring durchgeführt wurde. Jahr Jahr, in dem das Monitoring/die Probenahme erfolgt ist. Erzeugnis Untersuchtes Lebensmittel — möglichst genaue Beschreibung des Lebensmittels. Vertriebsstufe Ort der Probenahme. Gewebeart Teilstück des untersuchten Erzeugnisses Angabe der Ergebnisse Die Ergebnisse sind auf der Basis anzugeben, auf der die Höchstgehalte festgelegt wurden.

Im Falle der Analyse von nicht dioxinähnlichen PCB ist es sehr ratsam, die Werte auf der gleichen Basis anzugeben. Art der Probenahme Zufallsstichproben — Es können aber auch Analyseergebnisse von Proben mit gezielter Probenahme gemeldet werden, sofern dies ausdrücklich angegeben wird, damit von Proben, die die Hintergrundbelastung widerspiegeln, unterschieden werden kann. Anzahl der Teilproben Handelt es sich bei der analysierten Probe um eine Sammelprobe, sollte die Anzahl der (einzelnen) Teilproben angegeben werden. Beruht das Analyseergebnis auf nur einer Probe, ist „ 1 “ anzugeben.

Die Anzahl der Teilproben einer Sammelprobe kann unterschiedlich sein und sollte deshalb für jede Probe getrennt angegeben werden. Produktionsform Konventionell/ökologisch (so genau wie möglich). Herkunft Soweit zweckdienlich Gebiet oder Region, wo die Probe entnommen wurde, möglichst mit der Angabe, ob es sich um ein ländliches Gebiet, städtisches Gebiet, Industriegebiet, einen Hafen oder offenes Meer usw. handelt, z. B. Brüssel — städtisches Gebiet, Mittelmeer — offenes Meer . Wird die Probe von Lebensmitteln entnommen, die in Hochwassergebieten produziert wurden, so ist die Angabe des Gebiets besonders wichtig.

Fettgehalt (%) Prozentsatz des Fettgehalts der Probe. Feuchtigkeitsgehalt (%) Prozentsatz des Feuchtigkeitsgehalts der Probe (sofern bekannt). 2. Allgemeine Angaben über die verwendete Analysemethode Analysemethode Hinweis auf die verwendete Methode. Akkreditierungsstatus Angabe, ob das Labor akkreditiert ist oder nicht. Messunsicherheit Entscheidungsgrenze oder Prozentsatz der erweiterten Messunsicherheit der Analysemethode. Fettextraktionsmethode Angabe der für die Bestimmung des Fettgehalts der Probe verwendeten Methode. 3. Analyseergebnisse Dioxine, Furane, dioxinähnliche PCB Die Ergebnisse für jedes Kongener sind in ppt — Pikogramm/Gramm (pg/g) anzugeben.

Nicht dioxinähnliche PCB Die Ergebnisse für jedes Kongener sind in ppb — Nanogramm/Gramm oder Mikrogramm/Kilo (ng/g oder μg/kg) anzugeben. LOQ Bestimmungsgrenze in pg/g (für Dioxine, Furane und dioxinähnliche PCB) oder μg/kg — ng/g (für nichtdioxinähnliche PCB). Bei analysierten Kongeneren, deren Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze (LOQ) liegen, sollte in die Ergebnisspalte „ < LOQ “ eingetragen werden (LOQ sollte als Wert angegeben werden). Bei PCB-Kongeneren, die zusätzlich zu den 6 nicht dioxinähnlichen Indikator-PCB und den dioxinähnlichen PCB analysiert werden, ist die Nummer des PCB-Kongeners in das Formblatt einzutragen, z.

B. 31, 99, 110 usw. Wird die Probe auf mehr PCB-Kongenere untersucht, als Zeilen vorhanden sind, sollten am Ende des Formblatts neue Zeilen hinzugefügt werden. 4. Allgemeine Bemerkungen zur Tabelle Angabe der Wiederfindungsrate Die Angabe der Wiederfindungsrate ist fakultativ, wenn die Wiederfindungsrate für die einzelnen Kongenere zwischen 60 und 120 % liegt. Liegt die Wiederfindungsrate für einige einzelne Kongenere außerhalb dieser Spanne, ist die Angabe der Widerfindungsrate obligatorisch. Angabe der Bestimmungsgrenze (LOQ) Die generelle Angabe der LOQ ist nicht erforderlich, jedoch muss in der Ergebnisspalte für die nicht quantifizierten Kongenere die LOQ als „ < LOQ “ (als Wert) angegeben werden.

Angabe des TEQ-Werts für einzelne Kongenere Das Ausfüllen der Spalte für TEQ-Werte für einzelne Kongenere ist fakultativ. B. Formblatt für die Angabe der Ergebnisse der kongenerspezifischen Lebensmittelanalyse auf Dioxine, Furane, dioxinähnliche PCB und andere PCB Probencode Land Bemerkungen Jahr Angaben über: Analysemethode Akkreditierungsstatus Messunsicherheit (Entscheidungsgrenze oder Vertrauensintervall) Fettextraktionsmethode Erzeugnis Vertriebsstufe Gewebeart Angabe der Ergebnisse Art der Probenahme Probenzahl Produktionsform Herkunft Anzahl der Teilproben Fettgehalt (%) Feuchtigkeitsgehalt (%) 1 Dioxine und Furane (pg/g) Kongenere TEF LOQ (siehe Bemerkungen) Wiederfindungsrate (%) (siehe Bemerkungen) Ergebnisse TEQ (siehe Bemerkungen) 2,3,7,8 - TCDD 1 1,2,3,7,8 - PeCDD 1 1,2,3,4,7,8 - HxCDD 0,1 1,2,3,6,7,8 - HxCDD 0,1 1,2,3,7,8,9 - HxCDD 0,1 1,2,3,4,6,7,8 - HpCDD 0,01 OCDD 0,0001 2,3,7,8 - TCDF 0,1 1,2,3,7,8 - PeCDF 0,05 2,3,4,7,8 - PeCDF 0,5 1,2,3,4,7,8 - HxCDF 0,1 1,2,3,6,7,8 - HxCDF 0,1 1,2,3,7,8,9 - HxCDF 0,1 WHO-PCDD/F-TEQ- 2,3,4,6,7,8 - HxCDF 0,1 1,2,3,4,6,7,8 - HpCDF 0,01 Obergrenze (Upperbound) 1,2,3,4,7,8,9 - HpCDF 0,01 Mittelwert (Mediumbound) OCDF 0,0001 Untergrenze (Lowerbound) 2 Non-ortho-PCB (pg/g) PCB-Kongenere TEF LOQ Wiederfindungsrate (%) (siehe Bemerkungen) Ergebnisse TEQ (siehe Bemerkungen PCB-77 0,0001 PCB-81 0,0001 PCB-126 0,1 PCB-169 0,01 3 Mono-ortho-PCB (pg/g) PCB-Kongenere TEF LOQ Wiederfindungsrate (%) (siehe Bemerkungen) Ergebnisse TEQ (siehe Bemerkungen) PCB-105 0,0001 PCB-114 0,0005 PCB-118 0,0001 PCB-123 0,0001 WHO-PCB-TEQ PCB-156 0,0005 PCB-157 0,0005 Obergrenze (Upperbound) PCB-167 0,00001 Mittelwert (Mediumbound) PCB-189 0,0001 Untergrenze (Lowerbound) NICHTDIOXINÄHNLICHE PCB 4 PCB-6 (μg/kg oder ppb) PCB-Kongenere LOQ Ergebnisse Angaben über:

Analysemethode Akkreditierungsstatus Messunsicherheit (Entscheidungsgrenze oder Vertrauensintervall) PCB- 28 PCB- 52 PCB- 101 PCB- 138 PCB- 153 PCB- 180 Summe PCB-6 — 5 Sonstige PCB (μg/kg oder ppb) PCB-Kongenere LOQ Ergebnisse Angaben über Analysemethode, Akkreditierungsstatus und Messunsicherheit: nur anzugeben, wenn anders als bei PCB-6 PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB- PCB-

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