C_2006199DE.01000201.xml 24.8.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 199/2 Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4344 — Lactalis/Nestlé) (2006/C 199/02) (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Am 14. August 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates ( 1 ) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Lactalis SA („Lactalis“, Frankreich) und das Unternehmen Nestlé SA („Nestlé“, Schweiz) gründen durch Einbringung von Unternehmensteilen ein Gemeinschaftsunternehmen (nachstehend „das Unternehmen“ genannt) im Sinne des Artikels 3 Absatz 4 und Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Lactalis: Lebensmittel, — Nestlé: Lebensmittel, — das Unternehmen: Molkereiprodukte. 3. Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. 4. Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen.
Sie können der Kommission per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4344 — Lactalis/Nestlé an folgende Anschrift übermittelt werden: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Fusionskontrolle J-70 B-1049 Bruxelles/Brussel ( 1 ) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 .