Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1067/2006 des Rates vom 27. Juni 2006 zur Angleichung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften
Text
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Article 1
Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wird der Berichtigungskoeffizient, der gemäß Artikel 64 des Statuts auf die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten mit dienstlicher Verwendung in einem der nachstehend aufgeführten Länder oder Dienstorte angewandt wird, wie folgt festgesetzt: Litauen 80,1.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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