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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 1629/2006 der Kommission vom 31. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten

CELEX
32006R1629
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2006-10-31
In force since
2006-05-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Die um mindestens sechs Wochen vorgezogene Schlachtung oder Tötung eines Teils der Zuchtherde, die der Verringerung der Erzeugung von Bruteiern der KN-Codes 01059200, 01059300, 01059910, 01059920, 01059930 und 01059950 dient, gilt als Sondermaßnahme zur Stützung des Marktes im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2777/75, sofern während dieses Zeitraums an den betreffenden Standorten keine Tiere in die Produktion genommen werden.“

Article 7

1 Die vorgezogene Schlachtung oder Tötung von legereifen Junghennen gilt als Sondermaßnahme zur Stützung des Marktes im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2777/75.

2 Für die Schlachtung oder Tötung gemäß Absatz 1 wird jedem betroffenen Mitgliedstaat bis zu der in Anhang VII aufgeführten Höchstzahl von Tieren und für den im genannten Anhang festgelegten Zeitraum ein Ausgleich gewährt. Der Höchstbetrag des Ausgleichs wird pauschal auf 3,2 EUR/legereife Junghenne festgesetzt.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 11. Mai 2006.

Relations

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