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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 1900/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt

CELEX
32006R1900
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2006-12-20
In force since
2007-01-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Die Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch deren Ergänzung, die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlich sind und die in Anhang III aufgeführten gemeinsamen technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren ändern, werden gemäß dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Kommission das in Artikel 12 Absatz 4 vorgesehene Dringlichkeitsverfahren anwenden.“

Article 12

1 Die Kommission wird von dem Ausschuss für die Luftverkehrssicherheit unterstützt (nachstehend ‚der Ausschuss‘ genannt).

2 Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

3 Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

4 Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1, 2, 4 und 6 sowie Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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