Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung von Anlage B zu Anhang VII der Beitrittsakte von 2005 hinsichtlich einiger Betriebe in der Fleisch-, Milch- und Fischwirtschaft in Rumänien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6801) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Anlage B zu Anhang VII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird durch den Wortlaut im Anhang dieser Entscheidung ersetzt.
Article 2
Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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