Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 2006 über einen Antrag der Republik Lettland auf Genehmigung der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes auf die Lieferung von Fernwärme, Erdgas und Elektrizität an Haushalte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6592)
Text
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Article 1
Lettland darf die in seinem am 10. Juli 2006 bei der Kommission eingegangenen Schreiben mitgeteilte Maßnahme anwenden, wonach auf die Lieferung von Fernwärme, Erdgas und Elektrizität an Haushalte unabhängig von der Art und Weise ihrer Produktion und Lieferung ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewendet werden soll.
Article 2
Für die Zwecke dieser Entscheidung sind Haushalte natürliche Personen, die Empfänger der in Absatz 1 genannten Lieferungen zum Zwecke des Endverbrauchs sind, was Lieferungen für gewerbliche, berufliche oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten ausschließt.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet.
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